Legalisation und Apostille
Wichtiger Hinweis
Anträge auf Erteilung einer Apostille bzw. Beglaubigung zum Zwecke der Legalisation sind beim Landgericht Chemnitz ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe des Bestimmungslandes einzureichen.
Gerne können Sie unser Antragsformular nutzen. Die zu beglaubigenden Dokumente sind im Original zu übersenden. Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie eine Rechnung übersandt. Erst nach Ausgleich der Gebühren erfolgt die Erteilung der Apostille/Beglaubigung.
Allgemeines
Deutsche öffentliche Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind, bedürfen der Anerkennung durch Erteilung einer Legalisation oder Apostille.
Darunter versteht man die Echtheitsbestätigung von Siegel und Unterschrift dieser Urkunden.
Für die Erteilung der Beglaubigung zum Zwecke der Legalisation oder Apostille auf Gerichts- und notariellen Urkunden ist der Präsident des Landgerichts zuständig für:
- Urteile und Beschlüsse in Familien-, Vormundschafts- und Nachlasssachen der Amtsgerichte Chemnitz, Aue-Bad Schlema, Döbeln, Freiberg und Marienberg
- Notarielle Urkunden der im Landgerichtsbezirk Chemnitz ansässigen Notare, z. B. Vollmachten und Unterschriftsbeglaubigungen
Übersetzungen sind keine öffentlichen Urkunden, es gelten hierfür gesonderte Vorschriften. Bei Fragen steht Ihnen die u.g. Geschäftsstelle zur Verfügung.
Für alle Urkunden der Städte und Gemeinden, der öffentlichen Schulen u.s.w. wenden Sie sich bitte an die Landesdirektion Sachsen.
Es werden Gebühren in Höhe von jeweils 25,00 Euro erhoben.
Urkunden mit Beglaubigung zum Zwecke der Legalisation bedürfen dann noch der Vorlage bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Staates, in dem die Urkunde Verwendung findet.
Geschäftsstelle für Legalisation und Apostille
Postanschrift:
Landgericht Chemnitz
Herr Gleuwitz
Hohe Straße 23
09112 Chemnitz
Telefon:
0371 4532326