Aufgaben, Zuständigkeit
Das Landgericht Chemnitz entscheidet als Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit
- über Zivilsachen und Handelssachen erster Instanz bei Streitwerten von in der Regel
über 10.000 Euro - über Strafsachen erster Instanz bei schweren Straftaten
- über zivil- und strafrechtliche Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Aue-Bad Schlema, Chemnitz, Döbeln, Freiberg und Marienberg
- in Zivil- und Strafverfahren zweiter Instanz über Urteile der Amtsgerichte Aue-Bad Schlema, Chemnitz, Döbeln, Freiberg und Marienberg
- in Strafvollstreckungsverfahren über Maßnahmen, die in Bezug auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zu treffen sind.
Die Entscheidungen des Landgerichts Chemnitz können im Rahmen von Rechtsmittelverfahren durch das Oberlandesgericht Dresden oder den Bundesgerichtshof überprüft werden.
Die einzelnen Zuständigkeitsbereiche sind im Verwaltungsatlas Sachsen dargestellt.
Dem Landgericht Chemnitz sind folgende Amtsgerichte nachgeordnet: