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Aufgaben, Zuständigkeit

Das Landgericht Chemnitz entscheidet als Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit 

  • in Zivilsachen durch Zivilkammern (Streitwert über 5.000,- €) über bürgerliche Streitigkeiten (mit Ausnahme von Mietstreitigkeiten über Wohnraum, hier sind die Amtsgerichte zuständig)
  • durch Kammern für Handelssachen über handelsrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000,- € zwischen Kaufleuten
  • in Strafsachen durch Strafkammern über erstinstanzliche Strafverfahren wegen Strafsachen von besonderer Schwere
  • durch Strafvollstreckungskammern über verschiedene Maßnahmen,
    die in Bezug auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zu treffen sind
  • als Beschwerdekammer über Beschlüsse der Amtsgerichte
  • als Berufungskammer über Urteile der Amtsgerichte.


Die Entscheidungen des Landgerichts können im Rahmen der von den
Gesetzen vorgesehenen Rechtsmitteln vom Oberlandesgericht Dresden oder vom
Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Die einzelnen Zuständigkeitsbereiche sind im Verwaltungsatlas Sachsen dargestellt.

Dem Landgericht Chemnitz sind folgende Amtsgerichte nachgeordnet:

 

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