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    Liebe Besucherinnen und Besucher,

    herzlich willkommen auf den Internetseiten des Landgerichts Dresden. Über Ihr Interesse freuen wir uns.

    Das Landgericht ist zusammen mit weiteren Justizbehörden in einem historischen Gebäude beheimatet, welches von 1888 bis 1892 nach Plänen von Dr. Arwed Roßbach errichtet wurde. Das Eingangsportal flankieren die beiden altgriechischen Figuren "Wahrheit" und "Gerechtigkeit", erschaffen vom Bildhauer Johannes Schilling.

    Beim Landgericht Dresden sind zur Zeit 69 Richterinnen und Richter sowie ca. 200 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

    Folgende Spruchkörper sind beim Landgericht Dresden eingerichtet:

    • 10 Zivilkammern
    • 3 Kammern für Handelssachen
    • 18 Strafkammern
    • 1 Kammer für Rehabilitierungssachen
    • 1 Kammer für das Berufsgericht für Heilberufe

    Des Weiteren finden Sie bei uns

    • die Verwaltung (Organisation des Gerichtsbetriebs, Personalverwaltung, Referendargeschäftsstelle, Erteilung von Apostillen und Beglaubigungen...),
       
    • den Sozialen Dienst der Justiz Dresden (Bewährungs-und Gerichtshilfe….),
       
    • die Wachtmeisterei (Einlassdienst, Vorführ-und Sitzungsdienst inklusive Haftkelleraufsicht, Postrunden, technische Betreuung des Gebäudes.....)

    Außerdem ist das Landgericht Dresden übergeordnetes Gericht für die Amtsgerichte in Dippoldiswalde, Meißen, Pirna und Riesa.

    Auf den folgenden Seiten wollen wir Ihnen erläutern, welche Aufgaben wir erfüllen, Ihnen zuständige Ansprechstellen nennen und mit unserem Internetauftritt für die Transparenz im Justizalltag sorgen.

    Ihre Fragen und Anregungen zum Internetauftritt nehmen wir gerne entgegen.
    Mit freundlichen Grüßen
     


    Rövekamp
    Präsident des Landgerichts

    Warnung vor SMS-Betrug

    Aktuell versenden Betrüger an Mobiltelefone Kurznachrichten, die vermeintlich von einem “Pfändungsgericht” stammen. Darin wird mitgeteilt, dass gegen den Empfänger ein Pfändungsbeschluss vorliegt. Es wird um einen Anruf gebeten, um den Beschluss aufzuheben. Unter der angerufenen Nummer gibt sich eine Person als Mitarbeiter eines Gerichts aus und fordert auf, einen Geldbetrag zu zahlen.
    Die Land- und Amtsgerichte des Freistaates Sachsen, das Oberlandesgericht Dresden und die Landesjustizkasse Chemnitz versenden keine Rückrufbitten per SMS oder anderen Kurznachrichtendiensten. Bitte reagieren Sie auf solche Nachrichten nicht.

    Wichtige Besucherinformation

    Liebe Besucherinnen und Besucher,  

    der Zugang zum Landgericht Dresden erfolgt derzeit ausschließlich über den Eingang des Amtsgerichts Dresden, Roßbachstraße 6.

    Die Rechtsantragstelle und alle Abteilungen beim Landgericht Dresden sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Bitte vereinbaren Sie für eine Vorsprache beim Landgericht jedoch vorab einen Termin. Dies kann telefonisch oder per E-Mail geschehen. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.

    Infrarothöranlagen

    Infrarothöranlagen 

    Die Säle A2.133 und A1.64 sind mit Infrarot-Höranlagen ausgestattet. Die Kennzeichnung ist an den zentralen Stellen (Anzeigetafel Neubau & Altbau sowie an den Sälen A2.133 und A1.64) erfolgt.

    Es ist verboten, Waffen und Gegenstände, die als Waffen benutzt werden können, in das Gerichtsgebäude mitzunehmen. 

    Wir führen Sicherheitskontrollen (Personen und Gepäck) im Eingangsbereich durch. Sie müssen daher je nach Besucherandrang mit Zeitverzögerungen beim Besuch des Landgerichts Dresden rechnen.

    Besucher, die sich den Kontrollen verweigern oder die nicht bereit sind, Waffen oder gefährliche Gegenstände in Verwahrung zu geben, dürfen das Gebäude nicht betreten.

    Bei Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz erstatten wir Anzeige.

    Rechtsanwälte, Notare, Mitarbeiter von Gerichten und Staatsanwaltschaften, Angehörige der Polizei u.ä. können von der Sicherheitskontrolle ausgenommen werden, wenn sie sich durch einen Dienstausweis mit Lichtbild bzw. durch einen aktuellen Ausweis der Rechtsanwaltskammer mit Lichtbild ausweisen können.

    Weitere Anordnungen können die Vorsitzenden der Straf- und Zivilkammern aufgrund ihrer Befugnisse nach § 176 Gerichtsverfassungsgesetz (sog. Sitzungspolizei) zur Sicherung bestimmter Verfahren treffen.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Das Landgericht Dresden ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.

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