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2025

Terminsvorschau 11. KW 2025

In der Sache 1 Ks 100 Js 14236/24 – Mord in der Melanchthonstraße in Görlitz am 15.04.2024 – soll am
Donnerstag, 13.03.2025 um 9:00 Uhr im Saal 216, Postplatz 8,Görlitz
das Urteil verkündet werden. Die Schlussvorträge sind gehalten, der Angeklagte hatte das letzte Wort.

Terminsvorschau 9. KW 2025

Aktenzeichen: 1 KLs 430 Js 18874/24

Donnerstag, 27.2.2025, 9.00 Uhr, Saal 216, Postplatz 18, Görlitz

Den Angeklagten aus Punjab/Indien im Alter von 32 und 27 Jahren wird banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern vorgeworfen. Sie sollen als Teil einer Bande tätig geworden sein, die indischen Staatsangehörigen zur unerlaubten Einreise nach Westeuropa, darunter auch Deutschland, verholfen habe.
Die Taten sollen zum Teil in der Weise abgelaufen sein, dass die Angeklagten die Drittausländer in Polen mit einem Bus oder Wohnmobil abholten, von wo sie über die ehemaligen Grenzübergangsstellen Frankfurt/Oder bzw. Ludwigsdorf mit den Geschleusten in das Bundesgebiet eingereist seien. In einem Fall habe einer der Angeklagten drei indischen Staatsangehörigen zur unerlaubten Einreise nach Deutschland verholfen, indem er ihnen Zugtickets von Warschau nach Berlin zur Verfügung gestellt habe. In einem Fall habe einer der Angeklagten an einem unbekannten Ort in Lettland oder Litauen 11 Personen in einem Wohnmobil aufgenommen und diese über die ehemalige Grenzübergangsstelle Ludwigsdorf an der BAB 4 nach Deutschland verbracht. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, im Zeitraum zwischen dem 28.4. und dem 28.5.2024 insgesamt 37 indischen Staatsangehörigen zur unerlaubten Einreise nach Deutschland verholfen zu haben.
Die Angeklagten befinden sich seit dem 29.5.2024 in Untersuchungshaft.

Nächster Fortsetzungstermin: Montag, 17.3.2025, 9.00 Uhr Saal 216

Terminsvorschau 9. KW 2025

Aktenzeichen: 1 KLs 130 Js 14832/23

Montag, 24. Februar 2025, 9.00 Uhr, Saal 216, Postplatz 18, Görlitz

Dem heute 30 Jahre alten Angeklagten aus Bogatynia/Polen wird zur Last gelegt, gemeinsam mit einem bislang unbekannten Mittäter am 25.6.2022 gegen 21.00 Uhr auf der Altstadtbrücke in Görlitz den Geschädigten zunächst aufgefordert zu haben, 10 Euro an die Täter herauszugeben; dabei hätten sie das Opfer gegen ein unterhalb der Brücke angebrachtes Gitter gedrückt. Als der Geschädigte der Forderung habe nachgeben wollen und seine Bauchtasche geöffnet hatte, hätten beide den darin enthaltenen Bargeldbetrag in Höhe von 1200 Euro gesehen, woraufhin sie die Herausgabe des gesamten Bargelds verlangt hätten. Der Angeklagte habe dem Geschädigten zur Untermauerung dieser Forderung ein Klappmesser an den Bauch gehalten, während sein Mittäter dem Opfer eine Pistole –vermutlich Spielzeug- oder Softairpistole- in seiner geöffneten Tasche gezeigt habe. Aus Furcht habe sich der Geschädigte das Geld von den Tätern wegnehmen lassen.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten besonders schwere räuberische Erpressung zur Last, die mit Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren bedroht ist.
Ein Fortsetzungstermin ist zunächst nicht vorgesehen.

Terminsvorschau 8. KW 2025

Aktenzeichen: 1 Ks 100 Js 14236/24

Freitag, 21. Februar 2025, 9.00 Uhr, Saal 216, Postplatz 18, Görlitz

Der heute 29 Jahre alte Angeklagte aus Görlitz wird des Mordes beschuldigt.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich am Abend des 15.April 2024 mit dem später Getöteten in der Görlitzer Südstadt getroffen zu haben, wo man sich zunächst über Beziehungen zu Frauen ausgetauscht habe. Dabei habe der Angeklagte erfahren, dass das spätere Opfer im Herbst 2023 sexuelle Kontakte zu einer ehemaligen, langjährigen Partnerin des Angeklagten gehabt habe. Im weiteren Verlauf des Abends sei beim Angeklagten zudem die Vermutung aufgekommen, der Geschädigte unterhalte eine heimliche Beziehung zu seiner aktuellen Freundin. Ferner sei ihm bewusst geworden, dass eine ehemalige Partnerin den Angeklagten im Herbst 2023 verlassen habe, um sich dem Opfer zuzuwenden. Er sah im Geschädigten einen „Nebenbuhler“, der ihm die Freundin „ausgespannt“ habe und habe sich in seiner Ehre verletzt gefühlt. Er habe sich daher entschlossen, den Geschädigten zu töten. Auf der Melanchthonstraße habe der Angeklagte vorgegeben, sich zu verabschieden und den Geschädigten scheinbar freundschaftlich umarmt. Dabei habe der Angeklagte ein Messer gezogen und fünfmal kräftig auf den Geschädigten eingestochen. Das Opfer habe sich keines Angriffs auf Leib und Leben versehen und sei wegen Alkoholisierung zu einer effektiven Gegenwehr nicht in der Lage gewesen. Einer der Stiche habe den Geschädigten direkt ins Herz getroffen, wodurch dieser, wie vom Angeklagten gewollt in kürzester Zeit an Ort und Stelle verstorben sei.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte den Geschädigten heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet habe.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 23.5.2024 in Untersuchungshaft.

Nächster Fortsetzungstermin: Freitag, 7.März 2025, 9.00 Uhr, Saal 216.

Terminsvorschau 5. KW

Aktenzeichen: 1 Ks 100 Js 26084/24

Montag, 27. Januar 2025, 9.00 Uhr, Saal 216, Postplatz 18, Görlitz

Dem heute 49 Jahre alten Maler/Lackierer aus Mücka wird zur Last
gelegt, sich am 28.7.2024 gegen 22.30 Uhr dazu entschlossen zu haben,
seine Ehefrau zu töten. Nachdem er die Geschädigte im Schlafzimmer
auf das Bett gestoßen hatte, habe er mit dem Griff eines
Küchenmessers auf den Kopf der Geschädigten eingeschlagen und sie
mit der anderen Hand gewürgt. Einen Stich mit dem Messer in Richtung
Brust der Geschädigten habe diese abwehren können. Schließlich habe
sie sich mittels eines Tritts in die Genitalien des Angeklagten befreien
und die Wohnung verlassen können.
Einer Zeugin, die unmittelbar nach der Flucht der Geschädigten in der
Wohnung eingetroffen sei, habe der Angeklagte zunächst einen Schlag
in das Gesicht versetzt. In dem sich anschließenden Gerangel habe der
Angeklagte die Zeugin mit beiden Händen am Hals gewürgt und dabei
geäußert, er werde sie umbringen. Allerdings habe er nicht in
Tötungsabsicht gehandelt. Nach etwa zwei Minuten habe er von der
Zeugin abgelassen.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten versuchten Totschlag in
Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährliche
Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zur Last.
Totschlag (§ 212 StGB) ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren
bedroht. Ist die Tat nur versucht, kann der Strafrahmen gemildert
werden.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 29.7.2024 in Untersuchungshaft.

Nächster Fortsetzungstermin: Freitag, 7.Februar 2025, 9.00 Uhr, Saal
216

Terminsvorschau 2. KW

Aktenzeichen: 2 KLs 160 Js 7477/23

Dienstag, 7. Januar 2025, 9.30 Uhr, Saal 206, Postplatz 18, Görlitz

Dem heute 48 Jahre alten Angeklagten aus Zary/Polen wird vorgeworfen, am 27.6.2022 gegen 14.40 Uhr eine Gasdruckpistole auf den Kopf einer Kassiererin gerichtet zu haben, um diese zur Herausgabe des in der Kasse enthaltenen Bargeldes zu veranlassen. Zuvor habe der Angeklagte eine Packung Eis auf das Kassenband gelegt und der zunächst ahnungslosen Kassiererin einen 5-Euroschein übergeben, damit diese zur Herausgabe des Wechselgeldes die Kasse öffnet. Nachdem dies geschehen sei, habe der Angeklagte die Kassiererin mit der Waffe bedroht und die Herausgabe des Bargeldes aus der Kasse verlangt. Die Kassiererin habe jedoch nur das Wechselgeld für den Kaufpreis des Eises in Höhe von 1,51 Euro herausgegeben. Nachdem Kunden im Kassenbereich auf das Geschehen aufmerksam geworden seien, hätten diese um Hilfe gerufen, woraufhin der Angeklagte die Flucht ergriffen habe. 

Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass der Angeklagte, der mehrfach wegen Raubdelikten vorbestraft ist, einen Hang zur Begehung erheblicher Straftaten habe und für die Allgemeinheit gefährlich sei und daher .die Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB
vorliegen würden.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 29.11.2024 in Untersuchungshaft.

Nächster Fortsetzungstermin: Montag, 13.Januar 2025, 9.30 Uhr, Saal 206

Terminsvorschau 1. KW

Aktenzeichen: 1 KLs 110 Js 22766/24

Donnerstag, 2. Januar 2025, 9.00 Uhr, Saal 216, Postplatz 18, Görlitz

Dem heute 35 Jahre alten Koch aus Wroclaw/Polen wird insbesondere neben mehreren Diebstählen eine besonders schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt. Er soll am 3.7.2024 gegen 13.30 Uhr am Wilhelmsplatz in Görlitz von zwei dort auf einer Bank sitzenden Männern die Herausgabe einer Jacke, persönlicher Gegenstände und Bargeld verlangt haben. Um die Männer zur Herausgabe zu veranlassen, habe der Angeklagten seinen Gürtel mit einer Metallschnalle aus dem Hosenbund gezogen und auf die Geschädigten eingeschlagen, wodurch diese Verletzungen erlitten hätten. Zu einer Übergabe von Gegenständen bzw. Bargeld sei es nicht gekommen, weil die Geschädigten davongerannt seien.

Der Angeklagte befindet sich seit dem 4.7.2024 in Untersuchungshaft.

Nächster Fortsetzungstermin: Dienstag, 7.Januar 2025, 9.00 Uhr, Saal 216

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