2025
Terminsvorschau 49.KW 2025
2 KLs 403 Js 390/25
Hauptverhandlung am Montag, 1. Dezember 2025, 9.00 Uhr, Saal 206, Postplatz 18, Görlitz
Dem heute 23 Jahre alten Angeklagten aus Syrien wird zur Last gelegt, Ende 2024 bis Frühjahr 2025 in mehr als dreißig Fällen minderjährigen Personen in Görlitz Haschisch bzw. Marihuana verkauft zu haben, zumeist jeweils 1 Gramm für 5 Euro. Bei einer Durchsuchung des Pkw´s und der Wohnung des Angeklagten am 23.4.2025 seien 974 Gramm Marihuana, 116 Gramm Kokain, 61 Gramm MDMA sowie 300 Tabletten des verschreibungspflichtigen Medikaments Tramadol aufgefunden worden. Diese Betäubungsmittel habe der Angeklagte zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 24.4.2025 in Untersuchungshaft.
Nächster Fortsetzungstermin: Freitag, den 12.12.2025, 9.00 Uhr, Saal 206
Terminsvorschau 47. KW 2025
1 Ks 440 Js 19317/20
Hauptverhandlung am Montag, 17. November 2025, 9.00 Uhr, Saal 216, Postplatz 18, Görlitz
Dem heute 39 Jahre alten Angeklagten aus Kamenz wird u.a. zur Last gelegt, am 2.3.2022 gegen 19:30 Uhr am Hauseingang eines Mehrfamilienhauses auf der Nordstraße in Kamenz dem Geschädigten mit einem Messer oder einer Machete zwei Mal in den oberen Bauch gestochen zu haben. Aufgrund des Blutverlustes habe Lebensgefahr bestanden, die nur durch eine Notoperation habe abgewendet können.
Die Sache wurde zunächst vor dem Amtsgericht Kamenz wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung angeklagt; das Amtsgericht hat die Sache an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Görlitz vorgelegt, weil der Angeklagte auch des versuchten Totschlags hinreichend verdächtig sei. Mit Beschluss vom 19.10.2022 hat das Landgericht die Sache übernommen.
Nächster Fortsetzungstermin: Donnerstag, 20.11.2025, 9.00 Uhr, Saal 216
Terminsvorschau 45.KW 2025
2 KLs 420 Js 4129/24
Hauptverhandlung am Montag, 3. November 2025, 9.00 Uhr, Saal 216, Postplatz 18, Görlitz
Dem heute 32 Jahre alten angeklagten syrischen Staatsangehörigen wird zur Last gelegt, im Zeitraum vom Oktober 2021 bis April 2024 als Führungsmitglied einer international agierenden Bande, die sich zwecks Einschleusens von Ausländern und der Schaffung einer dauerhaften Einnahmequelle zusammengeschlossen hatte, an der Einschleusung von mehr als 120 visapflichtigen Ausländern beteiligt gewesen zu sein. Die geschleusten Personen wurden teils mit Pkws oder Transportern, aber auch zu Fuß in das Bundesgebiet verbracht; teils auch in Görlitz und Umgebung. Für jeden der geschleusten soll der Angeklagte einen Gewinn in Höhe von jeweils 2.500 Euro erzielt haben.
Nächster Fortsetzungstermin: Mittwoch, d. 12.11.2025, 9.00 Uhr, Saal 216
Terminsvorschau 43. KW 2025
2 KLs 120 Js 18954/22
Hauptverhandlung am Mittwoch, 22. Oktober 2025, 9.00 Uhr, Saal 216, Postplatz 18, Görlitz
Den angeklagten Brüdern im Alter von 45 und 44 Jahren aus Waldhufen bzw. Schöpstal wird u.a. vorgeworfen, den Geschädigten am 3.7.2022 in eine Kiesgrube in Niesky gelockt zu haben, um ihm dort unter Gewaltanwendung seinen Hund im Wert von rd. 460 Euro wegzunehmen. Sie hätten auf den Geschädigten mit Teleskopschlagstöcken eingeschlagen, so dass dieser zu Boden gegangen sei; anschließend hätten sie weiter auf ihn eingeschlagen und -getreten; die Angeklagten hätten dabei Quarzhandschuhe getragen. Daraufhin hätten sie dem Geschädigten dessen Hund sowie sein Mobiltelefon im Wert von ca. 400 Euro weggenommen. Der Geschädigte habe Schürf- und Platzwunden im Bereich der Rippen, der Wirbelsäule und am Kopf erlitten; die Schläge seien geeignet gewesen, das Leben gefährdende Verletzungen hervorzurufen.
Nächster Fortsetzungstermin: Donnerstag, den 23.10.2025, 9.00 Uhr, Saal 206
160 Jahre Justizgeschichte am Görlitzer Postplatz
Das als Preußisches Kreisgericht des schlesischen Regierungsbezirks Liegnitz am Görlitzer Postplatz errichtete Bauwerk wurde mit dem Einzug aller Justizbehörden und der Verlegung der Gefangenen in die Justizvollzugsanstalt zum 31. Dezember 1865 in Besitz genommen. Damit können wir auf 160 Jahre Justizgeschichte am Postplatz zurückblicken.
Aus diesem Anlass findet am
Samstag, den 25. Oktober 2025 zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr
im und um das Gerichtsgebäude am Postplatz 18 ein Tag der offenen Tür statt. Hier erwartet die Besucher ein abwechslungsreiches und buntes Programm aus den Bereichen der Justiz, Strafvollzug und Sicherheitskräfte für die ganze Familie:
Ab 9.00 Uhr bietet die Justizvollzugsanstalt Görlitz jeweils zur vollen Stunde Führungen durch die JVA Görlitz an. Letzter Einlass wird um 15:00 Uhr sein. Für die Teilnahme an der Führung muss zwingend ein gültiges Personaldokument bereitgehalten werden.
Um 11:00 Uhr und 14:00 Uhr findet im großen Schwurgerichtssaal (Saal 216) jeweils eine fiktive Strafverhandlung statt.
Zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr besteht die Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen der Justiz zu werfen, sich im Gerichtsgebäude umzusehen und sich über die zahlreichen und lukrativen Ausbildungsmöglichkeiten in der Justiz zu informieren. Zu besichtigen sind Ausstellungen zum Thema Justiz; selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, mit den Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt und der beiden Gerichte ins Gespräch zu kommen.
Zu Gast sind auch Kräfte der Feuerwehr, Bundeswehr, Zoll und Polizei, die – wie auch die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister – auf der "Blaulichtmeile" spannende Teile ihres Tagesgeschäfts den Besuchern vorstellen werden.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt!
Terminsvorschau 42. KW 2025
2 KLs 390 Js /13114/23
Hauptverhandlung am Montag, 13. Oktober 2025, 9.00 Uhr, Saal 206, Postplatz 18, Görlitz
Dem heute 23 Jahre alten Angeklagten aus Cottbus wird zur Last gelegt, am 17.12.2022 gegen 21:45 Uhr gemeinsam mit drei weiteren unbekannten Personen in der Wohnung des Geschädigten in Weißwasser diesem gedroht zu haben, ihn umzubringen, wenn er nicht Bargeld herausgebe. Der Angeklagte habe den Wohnungseingangsbereich abgesichert, während einer der drei Tatkomplizen den Geschädigten an die Wand gedrückt und diesem ein Messer an den Hals und den Unterbauch gehalten und dabei wiederholt die Herausgabe von Geld gefordert habe. Zwei weitere Personen, die sich in der Wohnung des Geschädigten aufgehalten hätten, seien von einem der unbekannten Täter auf den Balkon ausgesperrt worden. Nachdem sich der Geschädigte habe losreißen können, habe dieser die Balkontür geöffnet, woraufhin eine der ausgesperrten Personen sich auf einen der unbekannten Täter gestürzt habe. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung seien der Angeklagte und die drei unbekannten Tatkomplizen aus der Wohnung geflüchtet, ohne Bargeld erlangt zu haben.
Ferner wird ihm vorgeworfen, in den Abendstunden des 23.5.2023 im Bereich der "Wake and Beach"-Anlage in Schleife ohne Vorwarnung und Grund eine Gruppe von ca. zehn männlichen Personen angegriffen zu haben, indem er auf mindestens fünf dieser Personen eingeschlagen bzw. eingetreten habe. Mehrere Personen seien verletzt worden; zwei der angegriffenen Männer hätten u.a. jeweils ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades, einer von ihnen darüber hinaus eine Fraktur des linken Mittelhandknochens erlitten.
Nächster Fortsetzungstermin: Donnerstag, d. 16.10.2025, 9.00 Uhr, Saal 206
4 KLs 640 Js 34268/24
Die Jugendkammer hat den heute 40 Jahre alten Angeklagten
(vgl. Medieninformation vom 18.9.2025) u.a. wegen Vergewaltigung
in 25 Fällen, sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 34 Fällen
und Betrugs in 233 Fällen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von 13 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte hat die Taten im Wesentlichen pauschal eingeräumt.
Der Kammervorsitzende hat in der mündlichen Urteilsbegründung
ausgeführt, dass der Angeklagte insbesondere seine ältere Stieftochter
regelrecht "versklavt" und "vermarktet" habe. Bei den sog. "Gangbangs"
seien in einem Fall sechs Männer über die Geschädigte "hergefallen".
Es sei auszuschließen, dass die Geschädigte diese sexuellen Handlungen
freiwillig über sich habe ergehen lassen. Der Angeklagte habe stets Druck
auf die Geschädigte ausgeübt; beispielsweise durch das Androhen der Sperrung
von social-media-accounts. Er habe über das Geld der Geschädigten verfügt
und diese vollständig dominiert.
Wegen der durch die Betrugstaten erlangten Geldbeträge hat die Kammer
die Einziehung von Wertersatz von rd. 100.000 Euro angeordnet.-
Von der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung
nach Verbüßung der Freiheitsstrafe hat die Kammer abgesehen. Zwar sei
beim Angeklagten ein Hang für Betrugs-, nicht jedoch für Sexualstraftaten
vorhanden; hierfür lasse das Gesetz die Verhängung der Sicherungsverwahrung
nicht zu.
Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Terminsvorschau 41. KW 2025
1 Ks 150 Js 20637/24
Hauptverhandlung am Mittwoch, 8. Oktober 2025, 9.00 Uhr, Saal 216, Postplatz 18, Görlitz
Dem heute 51 Jahre alten Angeklagten aus Seifhennersdorf wird u.a. neben mehreren Körperverletzungen, Beleidigungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffen gegen Vollstreckungsbeamte versuchter Totschlag zur Last gelegt. Er soll am 13.4.2025 gegen 19:00 Uhr in Seifhennersdorf widerrechtlich das Grundstück seines Nachbarn betreten und diesen mit Faustschlägen traktiert haben. Ihm sei gelungen, sich in seinen Pkw zu flüchten und diesen von innen abzuschließen. Nachdem der Angeklagte das Grundstück zunächst verlassen hatte, sei der Geschädigte aus seinem Auto ausgestiegen und sei im Begriff gewesen, die Garage abzu-schließen, als der Angeklagte erneut das Grundstück des Geschädigten - nunmehr mit einer 72 cm langen Spaltaxt – betreten und die Tür der noch nicht verschlossene Garage aufgerissen habe. Der Angeklagte habe mit der Axt in Richtung seines Nachbarn geschlagen; diesem sei es gelungen, einen Besenstiel zwischen sich und dem Angeklagten zu bringen. Nachdem die Axt zu Boden gefallen sei, habe der Angeklagte den Geschädigten mit Faustschlägen traktiert, bis der Angeklagte von ihm abgelassen habe. Der Geschädigte habe ein Schädel-Hirn-Trauma 1. Grades sowie diverse Schnittwunden und Hämatome im Kopfbereich davongetragen.
Die Staatsanwaltschaft hat die Tat u.a. als gefährliche Körperverletzung bewertet, während die Schwurgerichtskammer im Eröffnungsbeschluss auch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit Körperverletzung und Hausfriedensbruch als möglich angesehen hat.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 14.4.2025 in Untersuchungshaft.
Nächster Fortsetzungstermin: Dienstag, d. 28.10.2025, 9.00 Uhr, Saal 216
Terminsvorschau 40. KW 2025
1 Ks 500 Js 14545/25
Hauptverhandlungstermin am Donnerstag, 2.Oktober 2025, 9.00 Uhr, Saal 216, Postplatz 18, Görlitz
Dem heute 29 Jahre alten Angeklagten mit irakischer Staatsangehörigkeit wird versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.
Der Angeklagte soll sich in den späten Abendstunden des 17.4.2025 in einer Wohnung auf der Albert-Schweitzer-Straße in Hoyerswerda aufgehalten und dort mit weiteren Personen Alkohol getrunken haben. Im weiteren Verlauf soll er kurz nach Mitternacht mit dem später Geschädigten in Streit geraten sein, woraufhin der Angeklagten diesem unvermittelt ein Messer in den Bauch gestochen habe. Nachdem sich das Opfer weggedreht hatte, habe der Angeklagte ihm zwei weitere Male in den Rücken gestochen. Hierdurch sei es u.a. zu einem Kollaps der linken Lunge und einer Blutung in die linke Brustfellhöhle gekommen. Nur durch die unmittelbar nach der Tat von anderen Personen geleistete Hilfe und ärztliche Bemühungen sei der Tod des Geschädigten verhindert worden.
Ferner wird dem Angeklagten zur Last gelegt, am 14.12.2024 gegen 17.00 Uhr in der Aufnahmeeinrichtung auf der Macherstraße in Kamenz einer männlichen Person mit einem Messer oder einem messerähnlichen Gegenstand in die rechte Gesäßhälfte gestochen zu haben. Die Wunde habe chirurgisch versorgt werden müssen.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 19.4.2025 in Untersuchungshaft.
Nächster Fortsetzungstermin: Donnerstag, 23. Oktober 2025, 9.00 Uhr, Saal 216
Terminsvorschau 39.KW 2025
4 KLs 640 Js 34268/24
Hauptverhandlungstermin am Dienstag, 23. September 2025, 9.00 Uhr, Saal 216, Postplatz 18, Görlitz
Dem heute 40 Jahre Angeklagten werden eine Vielzahl von Sexualstraftaten zum Nachteil der heute 22 (A.) bzw. 18 (B.) Jahre alten Töchter seiner Lebensgefährtin zur Last gelegt, mit denen er seit 2012 in einem gemeinsamen Haushalt im Landkreis Bautzen zusammenlebt; dabei habe er die Vaterrolle für die Kinder übernommen.
Seit November 2020 habe sich der Angeklagte entschlossen, A. für sich und andere Männer sexuell gefügig zu machen. Er habe ihr u.a. die Geldkarte entzogen und Freizeitaktivitäten kontrolliert; er habe ihre Online-Aktivitäten, insbesondere Kontakte in sozialen Netzwerken überwacht. Er habe von ihr absoluten Gehorsam verlangt und die Absicht verfolgt, A. wie eine "Sexsklavin" zu halten.
Neben mehreren sexuellen Handlungen, die der Angeklagte an der A. selbst vollzogen habe, habe er von ihr verlangt, sogenannte "Gangbangs" mit fremden Männern durchzuführen. Diese hätten im Zeitraum November 2020 bis Sommer 2022 in einem Waldstück und auf Autobahnparkplätzen stattgefunden; der Angeklagte habe darüber gewacht, dass seiner Stieftochter "nichts geschieht"; auch er habe die sexuellen Handlungen gefilmt.
Im Zeitraum September 2022 bis Ende 2024 habe der Angeklagte auch sexuelle Handlungen an der B. vollzogen.
Ferner habe der Angeklagte im November 2022 an dritte Personen per WhatsApp u.a. Bilder versandt, auf denen A. und B. unbekleidet in geschlechtsbetonter Haltung zu sehen seien.
Schließlich legt ihm die Staatsanwaltschaft Betrug in 249 Fällen zur Last.
Er sei unter Nutzung der persönlichen Daten der A. sowie der bei den oben beschriebenen Taten erlangten Bilder bei Twitter und diversen Erotikportalen in Kontakt zu männlichen Nutzern der Profile getreten. Diesen habe er vorgespiegelt, die auf den Bildern zu sehende junge Frau zu sein. Er habe wahrheitswidrig in Aussicht gestellt, mit den Nutzern eine erotische bzw. eine Liebesbeziehung eingehen zu wollen; auch habe er finanzielle Notlagen geschildert oder die Bereitschaft zu sexuellen Kontakten in Aussicht gestellt. Die Nutzer hätten im Vertrauen darauf durch Überweisung von Geldbeträgen auf das Konto der A., auf das Angeklagte Zugriff gehabt habe, insgesamt rund 100.000 Euro gezahlt.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 3.4.2025 in Untersuchungshaft.
Nächster Fortsetzungstermin: Donnerstag, 25. September 2025, 9.00 Uhr Saal 216
Aktenzeichen: 4 KLs 270 Js 1868/25
Hauptverhandlungstermin am 18.07.2025 wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern
Im oben genannten Verfahren ist der Antrag des Beistandes der Kinder des Angeklagten eingegangen, bereits zur Verlesung der Anklageschrift die Öffentlichkeit auszuschließen.
Die Kammer wird voraussichtlich diesem Antrag entsprechen, § 171b Absatz 1, Absatz 3 Satz 1 GVG, also nach Feststellung der Personalien des Angeklagten die Öffentlichkeit ausschließen.
Die für den 25.07.2025 geplante Urteilsverkündung wird öffentlich sein, § 173 Absatz 1 GVG.
Terminsvorschau 11. KW 2025
In der Sache 1 Ks 100 Js 14236/24 – Mord in der Melanchthonstraße in Görlitz am 15.04.2024 – soll am
Donnerstag, 13.03.2025 um 9:00 Uhr im Saal 216, Postplatz 8,Görlitz
das Urteil verkündet werden. Die Schlussvorträge sind gehalten, der Angeklagte hatte das letzte Wort.
Terminsvorschau 9. KW 2025
Aktenzeichen: 1 KLs 430 Js 18874/24
Donnerstag, 27.2.2025, 9.00 Uhr, Saal 216, Postplatz 18, Görlitz
Den Angeklagten aus Punjab/Indien im Alter von 32 und 27 Jahren wird banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern vorgeworfen. Sie sollen als Teil einer Bande tätig geworden sein, die indischen Staatsangehörigen zur unerlaubten Einreise nach Westeuropa, darunter auch Deutschland, verholfen habe.
Die Taten sollen zum Teil in der Weise abgelaufen sein, dass die Angeklagten die Drittausländer in Polen mit einem Bus oder Wohnmobil abholten, von wo sie über die ehemaligen Grenzübergangsstellen Frankfurt/Oder bzw. Ludwigsdorf mit den Geschleusten in das Bundesgebiet eingereist seien. In einem Fall habe einer der Angeklagten drei indischen Staatsangehörigen zur unerlaubten Einreise nach Deutschland verholfen, indem er ihnen Zugtickets von Warschau nach Berlin zur Verfügung gestellt habe. In einem Fall habe einer der Angeklagten an einem unbekannten Ort in Lettland oder Litauen 11 Personen in einem Wohnmobil aufgenommen und diese über die ehemalige Grenzübergangsstelle Ludwigsdorf an der BAB 4 nach Deutschland verbracht. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, im Zeitraum zwischen dem 28.4. und dem 28.5.2024 insgesamt 37 indischen Staatsangehörigen zur unerlaubten Einreise nach Deutschland verholfen zu haben.
Die Angeklagten befinden sich seit dem 29.5.2024 in Untersuchungshaft.
Nächster Fortsetzungstermin: Montag, 17.3.2025, 9.00 Uhr Saal 216
Terminsvorschau 9. KW 2025
Aktenzeichen: 1 KLs 130 Js 14832/23
Montag, 24. Februar 2025, 9.00 Uhr, Saal 216, Postplatz 18, Görlitz
Dem heute 30 Jahre alten Angeklagten aus Bogatynia/Polen wird zur Last gelegt, gemeinsam mit einem bislang unbekannten Mittäter am 25.6.2022 gegen 21.00 Uhr auf der Altstadtbrücke in Görlitz den Geschädigten zunächst aufgefordert zu haben, 10 Euro an die Täter herauszugeben; dabei hätten sie das Opfer gegen ein unterhalb der Brücke angebrachtes Gitter gedrückt. Als der Geschädigte der Forderung habe nachgeben wollen und seine Bauchtasche geöffnet hatte, hätten beide den darin enthaltenen Bargeldbetrag in Höhe von 1200 Euro gesehen, woraufhin sie die Herausgabe des gesamten Bargelds verlangt hätten. Der Angeklagte habe dem Geschädigten zur Untermauerung dieser Forderung ein Klappmesser an den Bauch gehalten, während sein Mittäter dem Opfer eine Pistole –vermutlich Spielzeug- oder Softairpistole- in seiner geöffneten Tasche gezeigt habe. Aus Furcht habe sich der Geschädigte das Geld von den Tätern wegnehmen lassen.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten besonders schwere räuberische Erpressung zur Last, die mit Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren bedroht ist.
Ein Fortsetzungstermin ist zunächst nicht vorgesehen.
Terminsvorschau 8. KW 2025
Aktenzeichen: 1 Ks 100 Js 14236/24
Freitag, 21. Februar 2025, 9.00 Uhr, Saal 216, Postplatz 18, Görlitz
Der heute 29 Jahre alte Angeklagte aus Görlitz wird des Mordes beschuldigt.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich am Abend des 15.April 2024 mit dem später Getöteten in der Görlitzer Südstadt getroffen zu haben, wo man sich zunächst über Beziehungen zu Frauen ausgetauscht habe. Dabei habe der Angeklagte erfahren, dass das spätere Opfer im Herbst 2023 sexuelle Kontakte zu einer ehemaligen, langjährigen Partnerin des Angeklagten gehabt habe. Im weiteren Verlauf des Abends sei beim Angeklagten zudem die Vermutung aufgekommen, der Geschädigte unterhalte eine heimliche Beziehung zu seiner aktuellen Freundin. Ferner sei ihm bewusst geworden, dass eine ehemalige Partnerin den Angeklagten im Herbst 2023 verlassen habe, um sich dem Opfer zuzuwenden. Er sah im Geschädigten einen „Nebenbuhler“, der ihm die Freundin „ausgespannt“ habe und habe sich in seiner Ehre verletzt gefühlt. Er habe sich daher entschlossen, den Geschädigten zu töten. Auf der Melanchthonstraße habe der Angeklagte vorgegeben, sich zu verabschieden und den Geschädigten scheinbar freundschaftlich umarmt. Dabei habe der Angeklagte ein Messer gezogen und fünfmal kräftig auf den Geschädigten eingestochen. Das Opfer habe sich keines Angriffs auf Leib und Leben versehen und sei wegen Alkoholisierung zu einer effektiven Gegenwehr nicht in der Lage gewesen. Einer der Stiche habe den Geschädigten direkt ins Herz getroffen, wodurch dieser, wie vom Angeklagten gewollt in kürzester Zeit an Ort und Stelle verstorben sei.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte den Geschädigten heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet habe.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 23.5.2024 in Untersuchungshaft.
Nächster Fortsetzungstermin: Freitag, 7.März 2025, 9.00 Uhr, Saal 216.
Terminsvorschau 5. KW
Aktenzeichen: 1 Ks 100 Js 26084/24
Montag, 27. Januar 2025, 9.00 Uhr, Saal 216, Postplatz 18, Görlitz
Dem heute 49 Jahre alten Maler/Lackierer aus Mücka wird zur Last
gelegt, sich am 28.7.2024 gegen 22.30 Uhr dazu entschlossen zu haben,
seine Ehefrau zu töten. Nachdem er die Geschädigte im Schlafzimmer
auf das Bett gestoßen hatte, habe er mit dem Griff eines
Küchenmessers auf den Kopf der Geschädigten eingeschlagen und sie
mit der anderen Hand gewürgt. Einen Stich mit dem Messer in Richtung
Brust der Geschädigten habe diese abwehren können. Schließlich habe
sie sich mittels eines Tritts in die Genitalien des Angeklagten befreien
und die Wohnung verlassen können.
Einer Zeugin, die unmittelbar nach der Flucht der Geschädigten in der
Wohnung eingetroffen sei, habe der Angeklagte zunächst einen Schlag
in das Gesicht versetzt. In dem sich anschließenden Gerangel habe der
Angeklagte die Zeugin mit beiden Händen am Hals gewürgt und dabei
geäußert, er werde sie umbringen. Allerdings habe er nicht in
Tötungsabsicht gehandelt. Nach etwa zwei Minuten habe er von der
Zeugin abgelassen.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten versuchten Totschlag in
Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährliche
Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zur Last.
Totschlag (§ 212 StGB) ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren
bedroht. Ist die Tat nur versucht, kann der Strafrahmen gemildert
werden.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 29.7.2024 in Untersuchungshaft.
Nächster Fortsetzungstermin: Freitag, 7.Februar 2025, 9.00 Uhr, Saal
216
Terminsvorschau 2. KW
Aktenzeichen: 2 KLs 160 Js 7477/23
Dienstag, 7. Januar 2025, 9.30 Uhr, Saal 206, Postplatz 18, Görlitz
Dem heute 48 Jahre alten Angeklagten aus Zary/Polen wird vorgeworfen, am 27.6.2022 gegen 14.40 Uhr eine Gasdruckpistole auf den Kopf einer Kassiererin gerichtet zu haben, um diese zur Herausgabe des in der Kasse enthaltenen Bargeldes zu veranlassen. Zuvor habe der Angeklagte eine Packung Eis auf das Kassenband gelegt und der zunächst ahnungslosen Kassiererin einen 5-Euroschein übergeben, damit diese zur Herausgabe des Wechselgeldes die Kasse öffnet. Nachdem dies geschehen sei, habe der Angeklagte die Kassiererin mit der Waffe bedroht und die Herausgabe des Bargeldes aus der Kasse verlangt. Die Kassiererin habe jedoch nur das Wechselgeld für den Kaufpreis des Eises in Höhe von 1,51 Euro herausgegeben. Nachdem Kunden im Kassenbereich auf das Geschehen aufmerksam geworden seien, hätten diese um Hilfe gerufen, woraufhin der Angeklagte die Flucht ergriffen habe.
Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass der Angeklagte, der mehrfach wegen Raubdelikten vorbestraft ist, einen Hang zur Begehung erheblicher Straftaten habe und für die Allgemeinheit gefährlich sei und daher .die Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB
vorliegen würden.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 29.11.2024 in Untersuchungshaft.
Nächster Fortsetzungstermin: Montag, 13.Januar 2025, 9.30 Uhr, Saal 206
Terminsvorschau 1. KW
Aktenzeichen: 1 KLs 110 Js 22766/24
Donnerstag, 2. Januar 2025, 9.00 Uhr, Saal 216, Postplatz 18, Görlitz
Dem heute 35 Jahre alten Koch aus Wroclaw/Polen wird insbesondere neben mehreren Diebstählen eine besonders schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt. Er soll am 3.7.2024 gegen 13.30 Uhr am Wilhelmsplatz in Görlitz von zwei dort auf einer Bank sitzenden Männern die Herausgabe einer Jacke, persönlicher Gegenstände und Bargeld verlangt haben. Um die Männer zur Herausgabe zu veranlassen, habe der Angeklagten seinen Gürtel mit einer Metallschnalle aus dem Hosenbund gezogen und auf die Geschädigten eingeschlagen, wodurch diese Verletzungen erlitten hätten. Zu einer Übergabe von Gegenständen bzw. Bargeld sei es nicht gekommen, weil die Geschädigten davongerannt seien.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 4.7.2024 in Untersuchungshaft.
Nächster Fortsetzungstermin: Dienstag, 7.Januar 2025, 9.00 Uhr, Saal 216