Landgericht Zwickau
Aktuelles
Wichtige Hinweise für Besucher des Landgerichts Zwickau
(Stand 20.01.2021)
Das Landgericht Zwickau will die Aufrechterhaltung des Gerichtsbetriebes durch bestmögliche Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen für Besucher und Mitarbeiter absichern. Deshalb werden folgende Maßnahmen angeordnet:
1. Geschäftsverkehr allgemein
Post muss in den Nachtbriefkasten vor dem Gebäudeeingang eingelegt werden. Der Nachweis der Einhaltung von Fristen ist bei Nutzung des Nachtbriefkastens gewährleistet. Anträge auf Apostillen und sonstige Eingaben sollen grundsätzlich schriftlich eingereicht werden.
2. Besucherverkehr
2.1 Befragung der Besucher und Ausweispflicht
Nach Eintritt in das Gerichtsgebäude müssen sich Besucherinnen und Besucher an den Beamten des Pfortendienstes wenden. Diesem ist mitzuteilen, ob Symptome einer Corona-Infektion bekannt sind oder häusliche Quarantäne angeordnet wurde oder innerhalb der letzten 14 Tage wissentlich enger Kontakt zu Personen bestand, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder bei denen ein entsprechender Verdacht vorliegt. Ein enger Kontakt liegt vor bei einem Abstand von weniger als 1,5 m für mehr als 15 Minuten ohne Mund-Nasen-Bedeckung oder bei gemeinsamem Aufenthalt von mehr als 30 Minuten in einem unzureichend belüfteten Raum.
Wenn Sie kein Rechtsanwalt sind, ist die Ladung zu einem Termin vorzuweisen oder der Grund des Besuchs zu schildern.
Fragen des Beamten des Pfortendienstes sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Auf Aufforderung des Beamten des Pfortendienstes haben sich Besucherinnen und Besucher auszuweisen. Der Beamte wird das Weitere veranlassen und ggf. Zutritt ins Gebäude ermöglichen.
2.2 Ausfüllen von Besucherkarten
Zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten ist eine Besucherkarte auszufüllen. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Falle einer auftretenden Infektion verwendet und nach vier Wochen vernichtet.
2.3. Hygieneregeln und Mund-Nasen-Bedeckung
Die ausgeschilderten Hygieneregeln sind zu beachten. Von Personen, die nicht im eigenen Familienverband leben, ist ein Abstand von 1,5 m einzuhalten.
Im Gerichtsgebäude ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ist durch ärztliches Attest nachgewiesen, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht getragen werden kann, ist ein Visier aus Plexiglas zu tragen. Im Sitzungssaal entscheidet der zuständige Richter über die Tragepflicht.
Beim Zutritt zum Gebäude wird wahlweise die Desinfektion oder das Waschen der Hände verlangt.
3. Zugangsbeschränkungen
Um die Abstandsregelungen einhalten zu können, musste die Anzahl der Zuschauerplätze in den Sitzungssälen verringert werden. Die Beamten des Pforten-dienstes sind gehalten, Zuschauer einer Gerichtsverhandlung abzuweisen, wenn die Kapazität des Saales erschöpft ist.
Unter dieser Maßgabe bleibt der Zugang zum Gerichtsgebäude gestattet. Er ist jedoch Personen zu versagen, die
- Symptome einer Corona-Infektion (SARS-CoV-2) aufweisen oder
- einer häuslichen Quarantäne unterliegen oder
- in den letzten 14 Tagen wissentlich engen Kontakt zu einer Person hatten, die mit dem Corona-Virus infiziert ist oder bei der ein entsprechender Verdacht vorliegt, oder
- sich weigern, angeordnete Maßgaben wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu befolgen.
Soweit Sie aus den vorstehend unter a) bis c) genannten Gründen keinen Zutritt zum Gerichtsgebäude haben, aber zu einem Termin geladen wurden, informieren Sie uns bitte umgehend telefonisch unter der auf der Ladung angegebenen Rufnummer, alternativ unter 0375 5092-0.
4. Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle ist nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Termins zugänglich. Für die telefonische Terminvereinbarung steht montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags bis 12.00 Uhr die Telefonnummer 0375 5092-0 zur Verfügung.
5. Sozialer Dienst der Justiz
Ohne Ladung kann Zugang zum Sozialen Dienst nur nach Terminvereinbarung gewährt werden.
Dirk Kirst
Präsident des Landgerichts
Informationen allgemeiner Art und bereichsübergreifend
erhalten Sie auf den Internetseiten der Justiz in Sachsen.