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Ausbildung zur Justizfachwirtin und zum Justizfachwirt

Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 der Fachrichtung Justiz (Justizfachwirt) dauert zwei Jahre und beginnt regelmäßig am 1. September eines Jahres. Zu Beginn der Ausbildung erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und Ernennung zur Justizsekretäranwärterin und zum Justizsekretäranwärter.

Beamte auf Widerruf erhalten während des gesamten Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG).

Der Anwärtergrundbetrag beträgt derzeit monatlich brutto 1.528,41 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Anwärter/-innen einen Familienzuschlag (z.B. verheiratete Anwärter/-innen).
Der Vorbereitungsdienst umfasst theoretische Ausbildungsabschnitte von insgesamt mindestens acht Monaten am Ausbildungszentrum Bobritzsch Fachbereich Justiz sowie Praxisphasen von mindestens 14 Monaten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Nach einem ca. einwöchigen Einführungspraktikum, das einen Einblick in die Tätigkeit der Justizfachwirtin und des Justizfachwirtes gibt, wechseln sich drei fachtheoretische Lehrgänge mit drei praktischen Ausbildungsabschnitten ab.

Die Ausbildung vermittelt unter anderem Kenntnisse im Staats-, Verfassungs- und Beamtenrecht, Straf- und Strafprozessrecht, Zivil- und Zivilprozessrecht, Familien-, Vormundschafts- und Betreuungsrecht, Grundbuch-, Nachlass-, Handels-, Register-, Zwangsvollstreckungs- und Kostenrecht sowie Grundzüge der Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit.

Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitte sowie einer intensiven Prüfungsvorbereitung unterziehen sich die Anwärter/-innen der Justizfachwirtprüfung. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit erfolgreichem Abschluss der Prüfung.

Nach Bestehen der Justizfachwirtprüfung können Sie im Rahmen verfügbarer Stellen in den sächsischen Justizdienst übernommen werden.

Weitere Informationen zur Ausbildung am Ausbildungszentrum Bobritzsch finden Sie unter
 

Ausbildungsvorschriften

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