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Bewerbung und Auswahlverfahren

Bewerbungsfrist und Veröffentlichung

Das Ende der Bewerbungsfrist wird in der jährlichen Ausschreibung der Ausbildungsplätze bekanntgegeben. Bewerbungen müssen sich auf eine laufende Ausschreibung beziehen. Ausschreibungen erfolgen in der Regel im Laufe des dritten Quartals eines Kalenderjahres und werden insbesondere bekanntgegeben:

  • auf dem Karriereportal Sachsen - www.karriere.sachsen.de -
  • auf der Internetseite der sächsischen Justiz - www.justiz.sachsen.de - unter Ausbildung & Beruf / Ausbildung / Gerichtsvollzieher
  • schriftlich im gesamten Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
  • auf der Intranet-Seite des Oberlandesgerichts Dresden
  • im sächsischen Justizministerialblatt, welches ebenfalls unter www.justiz.sachsen.de abrufbar ist, dort unter Service / Justizministerialblatt
  • über die Internetseiten der Arbeitsagentur

Bewerbungsunterlagen

Beamtinnen und Beamte sowie Justizbeschäftigte

Bewerbungen erfolgen mit einem kurzen Anschreiben über die personalverwaltende Dienststelle auf dem Dienstweg. Es wird gebeten, bereits mit der Bewerbung die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

externe Bewerberinnen und Bewerber

Einzureichen sind zunächst:

  • förmliches, aussagekräftiges Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des nach den Zulassungsvoraussetzungen relevanten Zeugnisses
  • Abschlusszeugnis der Realschule bzw. gleichwertiges Zeugnis und Prüfungszeugnis gemäß § 37 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes
  • Nachweis der Bewährung in einer entsprechenden Tätigkeit durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis im Original
  • ggf. weitere, für die Ausbildung relevante Qualifikationsnachweise

Weitere Unterlagen zum Nachweis der beamtenrechtlichen Voraussetzungen werden von den Bewerberinnen und Bewerbern im Zuge des Auswahlverfahrens angefordert.
 

Nähere wichtige Informationen, insbesondere zum möglichen Bewerberkreis, erhalten Sie unter den nachfolgenden Links.

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