Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin und zum Gerichtsvollzieher
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung umfasst praktische Ausbildungsabschnitte, die bei einer Gerichtsvollzieherin bzw. einem Gerichtsvollzieher eines möglichst wohnortnahen, sächsischen Amtsgerichts absolviert werden, und fachtheoretische Lehrgänge, die an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz (Dr.-Heinrich-Dittrich-Allee 24, 91257 Pegnitz) stattfinden.
Den Gerichtsvollzieherbewerberinnen und -bewerbern wird für die Dauer der Lehrgänge in Pegnitz eine Unterkunft amtlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Die Ausbildung ist mit einer Teilzeitbeschäftigung nicht vereinbar.
Vorbereitende Ausbildung
Bewerber/-innen, die keine Laufbahnausbildung der Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2, in der Fachrichtung Justiz durchlaufen haben, sonst aber den Voraussetzungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Gerichtsvollzieher entsprechen, absolvieren zunächst die sogenannte vorbereitende Ausbildung. Die vorbereitende Ausbildung dauert regelmäßig vom 15. April bis 14. Oktober eines Kalenderjahres. Sie beinhaltet eine mündliche Prüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Zulassung zur sich unmittelbar anschließenden Gerichtsvollzieherausbildung ist.
Die vorbereitende Ausbildung beinhaltet folgende Abschnitte:
- 1 Woche Einführung bei Gericht
- 4 Monate Fachtheoretischer Lehrgang
- 7 Wochen Hospitation bei Gericht.
Gerichtsvollzieherausbildung
Die Gerichtsvollzieherausbildung beginnt am 15. Oktober eines Kalenderjahres und dauert circa 20 Monate. Sie schließt mit der Gerichtsvollzieherprüfung ab. Die Ausbildung beinhaltet folgende Abschnitte:
- 2 Wochen Einführungspraktikum
- 5 ½ Monate Fachtheoretischer Lehrgang A
- 5 Monate Praktische Ausbildung I
- 2 Monate Fachtheoretischer Lehrgang B
- 5 Monate Praktische Ausbildung II
- 2 Wochen Fachtheoretischer Lehrgang C
- 1 Woche schriftliche und mündliche Prüfung.
Das verdienen Sie während der Ausbildung?
Bewerber/-innen, die sich bereits in einem Beamtenverhältnis zum Freistaat Sachsen befinden, verbleiben für die Dauer der Ausbildung in ihrer bisherigen Rechtsstellung unter Fortzahlung der bisher gewährten Bezüge.
Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger:
Bewerber/-innen, die bisher nicht den erforderlichen beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst absolviert haben, werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt und führen während der Ausbildung die Dienstbezeichnung »Gerichtsvollzieheranwärterin« und »Gerichtsvollzieheranwärter«.
Gerichtsvollzieheranwärter/-innen erhalten während der Ausbildung monatlich einen Anwärtergrundbetrag in Höhe von 1.528,41 EUR brutto (Stand 02/2025). Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich der Betrag erhöhen (z. B. durch Familienzuschläge, vermögenswirksame Leistungen).