Berufsbild Gerichtsvollzieherin und Gerichtsvollzieher
Zu den Aufgaben eines Gerichtsvollziehers gehören:
- Beitreibung von titulierten Geldforderungen, unter anderem durch:
- Versuch der gütlichen Erledigung, z.B. durch Abschluss von Zahlungsvereinbarungen
- Pfändung des beweglichen Schuldnervermögens
- Durchführung öffentlicher Versteigerungen und Erlösverteilung
- Abnahme der Vermögensauskunft und Ermittlung von Vermögenswerten bei Drittstellen
- Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke
- zwangsweise Räumung von Wohnungen und Geschäftsräumen
- Vollstreckung von titulierten Herausgabeansprüchen
- selbstständige Organisation der erforderlichen Büroaufgaben
Das erwartet Sie nach der Ausbildung:
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt die Ernennung zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher erst, nachdem die Bewerber mindestens ein Jahr lang selbstständig im Gerichtsvollzieherdienst tätig gewesen sind und sich in diesem bewährt haben.
Gerichtsvollzieheranwärter werden nach erfolgreichem Ablegen der Gerichtsvollzieherprüfung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt und führen bis zur Ernennung zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher die Amtsbezeichnung »Justizsekretärin als Gerichtsvollzieherin« bzw. »Justizsekretär als Gerichtsvollzieher«. Die Besoldung erfolgt bis zur Ernennung zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher in der Besoldungsgruppe A 6.
Bewerber, die sich bereits vor der Ausbildung in einem Beamtenverhältnis befanden, verbleiben bis zur Ernennung zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher weiterhin in ihrer Rechtsstellung unter Fortzahlung der bisher gewährten Bezüge.
Durch die Zulassung zur Ausbildung und deren erfolgreichen Abschluss besteht kein Anspruch auf eine spätere Verwendung als Gerichtsvollzieher/-in. Eine Übernahme aller Absolventen in den Gerichtsvollzieherdienst ist jedoch Ziel der bedarfsgerecht durchgeführten Ausbildung. Der Einsatz richtet sich örtlich nach dem bestehenden Bedarf an Gerichtsvollziehern und kann sachsenweit erfolgen.
Gerichtsvollzieher sind Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen. Sie erhalten Bezüge in der Besoldungsgruppe A 8 (bzw. Obergerichtsvollzieher/-in in A 9 oder A 9 + Z). Nach Absolvieren der beamtenrechtlichen Probezeit und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden sie zu und Beamten auf Lebenszeit ernannt.