Hauptinhalt

Karriere

Wenn Sie sich während der Ausbildung zur/zum Gerichtsvollzieher/-in in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf befinden, können Sie nach Bestehen der Gerichtsvollzieherprüfung im Rahmen verfügbarer Stellen bei einem Gericht des Freistaates Sachsen in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen und mit Gerichtsvollzieheraufgaben betraut werden. Nach einer mindestens einjährigen Bewährungszeit erfolgt die Ernennung zur »Gerichtsvollzieherin« und zum »Gerichtsvollzieher«. Eine Abkürzung der regelmäßigen Probezeit von drei Jahren ist u.a. bei überdurchschnittlichen Leistungen möglich. Die Besoldung erfolgt im Eingangsamt in Besoldungsgruppe A 8. Beförderungsmöglichkeiten bestehen bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen des Personalentwicklungs- und Beförderungskonzeptes des Oberlandesgerichts Dresden bis zur Besoldungsgruppe A 9 +Z.

Wenn Sie sich während der Ausbildung zur/zum Gerichtsvollzieher/-in bereits in einem Beamtenverhältnis des Freistaates Sachsen befinden, können Sie nach Bestehen der Gerichtsvollzieherprüfung im Rahmen verfügbarer Stellen bei einem Gericht des Freistaates Sachsen mit Gerichtsvollzieheraufgaben betraut werden. Nach einer mindestens einjährigen Bewährungszeit erfolgt die Ernennung zur »Gerichtsvollzieherin« und zum »Gerichtsvollzieher«. Während der Bewährungszeit erhalten Sie die Bezüge, die Sie in Ihrem bisherigen Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen erhalten haben. Die Besoldung nach der Ernennung zur »Gerichtsvollzieherin« und zum »Gerichtsvollzieher« erfolgt im Eingangsamt in der Besoldungsgruppe A 8. Beförderungsmöglichkeiten bestehen bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen des Personalentwicklungs- und Beförderungskonzeptes des Oberlandesgerichts Dresden bis zur Besoldungsgruppe A 9 +Z.

zurück zum Seitenanfang