2023
Das Sozialgericht Dresden wird ab dem 30. Oktober 2023 alle neu eingehenden Verfahren nur noch elektronisch führen. Die elektronische Verfahrensakte ("eAkte") ist Teil einer bundesweiten Digitalisierungsstrategie, nach der ab dem Jahr 2026 alle deutschen Gerichte gesetzlich verpflichtet sein werden, nur noch elektronische Akten zu führen.
Für die Verfahrensbeteiligten ändert sich durch die Einführung wenig. Privatpersonen sind weiterhin nicht zur digitalen Kommunikation verpflichtet; sie können ihr Anliegen wie bisher per Post, per Einwurf in den Gerichtsbriefkasten, per Telefax oder in der Rechtsantragstelle des Gerichts vorbringen.
Eine Kommunikation per einfacher E-Mail bleibt weiterhin nicht zulässig. Allerdings dürfen auch Bürger – ebenfalls wie bisher – auf sogenannten sicheren Übermittlungswegen digital mit dem Gericht kommunizieren. Solche besonderen Übertragungswege, die eine Authentifizierung verlangen, müssen von Behörden und Anwaltschaft bereits seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend genutzt werden.
Für die Akteneinsicht in die elektronisch geführten Verfahrensakten wird zukünftig ein Zugangsportal im Internet zur Verfügung stehen.
Für alle Beschäftigten des Sozialgerichts Dresden bedeutet die Einführung der eAkte eine große Herausforderung, weil sie mit einer umfangreichen Änderung der bisherigen Arbeitsprozesse einhergeht. In der Übergangsphase werden technische und organisatorische Umstellungsprozesse zu bewältigen sein, die auch zu vorübergehenden Behinderungen im Geschäftsbetrieb führen können.
In der Zukunft wird die eAkte jedoch erheblich zur effizienten Aktenbearbeitung beitragen. Außerdem wird die Kommunikation zwischen allen Beteiligten schneller und einfacher werden. Der Gerichtsalltag wird modern und zeitgemäß.
Das Sozialgericht Dresden profitiert davon, dass sowohl das Sächsische Landessozialgericht, als auch die Sozialgerichte in Chemnitz und Leipzig bereits mit der eAkte arbeiten. Auf der Basis der Erfahrungen der anderen Fachgerichte wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialgerichts Dresden umfassend vorbereitet und geschult. Außerdem startet das Gericht mit einer aktualisierten Version des Programms VIS-Justiz, welche einige arbeitserleichternde Anpassungen enthält.
Alle vor dem Stichtag 30. Oktober 2023 eingehenden Verfahren werden auch künftig bis zu ihrem Abschluss als sogenannte Papiermischakte weitergeführt werden. Um diese Verfahren mit dem neuen Programm weiter bearbeiten zu können, wurden vorbereitend mehr als 1,3 Millionen Dokumente in das eAktenprogramm übertragen.
Die letzten technischen Vorbereitungsarbeiten führen dazu, dass das Sozialgericht Dresden am 26. und 27. Oktober 2023 auf elektronischem Wege nicht erreichbar ist.