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Aufgaben, Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Dresden

Der Bezirk des Verwaltungsgerichts Dresden umfasst neben der Landeshauptstadt Dresden die Landkreise Meißen, Bautzen, Görlitz und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Zuständigkeitsbereiche der sächsischen Verwaltungsgerichte sind auch der Darstellung im Verwaltungsatlas Sachsen zu entnehmen.

Örtliche Zuständigkeit der Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland

Im Justizportal des Bundes- und der Länder wird ein bundesweites Orts- und Gerichtsverzeichnis geführt. Dieses ermöglicht die Suche nach dem örtlich zuständigen Gericht.

Das Verwaltungsgericht Dresden ist auf Landesebene eines von drei Verwaltungsgerichten und grundsätzlich als erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Bürgers vor rechtswidrigen Maßnahmen der staatlichen und kommunalen Verwaltung, soweit entsprechende Rechtsstreitigkeiten nicht den Sozial- oder Finanzgerichten zugewiesen sind. Insoweit bestimmt Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes, dass jedem Bürger der Rechtsweg offen steht, wenn er durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird.

Zu den Rechtsbereichen, in denen das Verwaltungsgericht zur Entscheidung berufen ist, zählen das Baurecht, Polizeirecht, Kommunalrecht, Straßen- und Wegerecht, Verkehrsrecht, Beamtenrecht, Abgabenrecht, Schul- und Hochschulrecht, Personenordnungsrecht, Waffenrecht, Ausländer- und Asylrecht, Rundfunk- und Fernsehrecht, Umwelt- und Naturschutzrecht, Disziplinarrecht, Personalvertretungsrecht und das Vermögensrecht.

Das Verwaltungsgericht entscheidet grundsätzlich je nach Schwierigkeit der Rechtsmaterie oder des Einzelfalles als Kammer, d.h. durch drei Berufsrichter (bei Urteilen kommen zwei ehrenamtliche Richter hinzu) oder als Einzelrichter.

Derzeit verfügt das Verwaltungsgericht Dresden über elf allgemeine Kammern sowie drei weitere Kammern für Personalvertretungs- und Disziplinarverfahren.

Entscheidungen des Verwaltungsgerichts können Verfahrensbeteiligte im Rahmen der vom Gesetz zugelassenen Rechtsmittel vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Bautzen oder vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüfen lassen.

Neben der Rechtsprechung ist das Verwaltungsgericht Dresden auch für Verwaltungsaufgaben zuständig.

Hierzu zählen im Wesentlichen Personalangelegenheiten, Bauangelegenheiten und die Haushaltsbewirtschaftung, soweit nicht das Sächsische Oberverwaltungsgericht als übergeordnetes Gericht oder das Sächsische Staatsministerium der Justiz zuständig ist.

Die Behördenleitung des Verwaltungsgerichts Dresden obliegt dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts, der von dem Vizepräsidenten vertreten wird.

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