Bitte beachten Sie:
Der De-Mail-Diensteanbieter 1&1 stellt seinen Dienst zum 30. November 2024 ein.
Ab dem 1. Dezember 2024 sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften deshalb nicht mehr über De-Mail im elektronischen Rechtsverkehr erreichbar. De-Mail-Adressen mit der Endung »gmx.de-mail.de« sind bereits seit dem 21. Oktober 2024 nicht mehr erreichbar und können justizseitig insofern nicht mehr adressiert werden.
Ab dem 1. November 2024 werden auch De-Mail-Adressen mit der Endung »web.de-mail.de« nicht mehr erreichbar sein. Es wird darauf hingewiesen, dass De-Mail voraussichtlich im ersten Quartal 2025 als sicherer Übermittlungsweg gänzlich wegfallen wird. Die entsprechende Anpassung der Verfahrensordnungen wurde durch das Bundesjustizministerium bereits initiiert. Über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der De-Mail können Sie sich hier informieren.
Für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr stehen für Bürgerinnen und Bürger das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO) und Mein Justizpostfach (MJP) bereit. Organisationen können das eBO und Behörden das besondere Behördenpostfach (beBPo) nutzen. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden Sie in dem nachfolgenden Abschnitt oder unter dem Link: https://egvp.justiz.de.
Bei dem Verwaltungsgericht Dresden wurde am 30. September 2024 die elektronische Gerichtsakte für neu eingehende Verfahren eingeführt.
Für ab 30. September 2024 neu eingehende Klagen und Anträge werden daher ausschließlich elektronische Akten geführt.
Das Verwaltungsgericht Dresden gewährleistet Rechtsschutz bei Eilbedürftigkeit auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten. Die Geschäftsstellen des Verwaltungsgerichts sind allerdings an Freitagen nur bis 14:00 Uhr und Montag bis Donnerstag nur bis 15:30 Uhr besetzt. Eingänge, auch solche über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), können deshalb nur unter den nachfolgend dargestellten Voraussetzungen bearbeitet werden.
Wenn bereits während der Erreichbarkeit der Geschäftsstellen damit zu rechnen ist, dass Rechtsschutzanträge, deren Bearbeitung keinen Aufschub bis zum nächsten Arbeitstag duldet, nach 15:30 bzw. 14:00 Uhr gestellt werden sollen, wird sich die zuständige Kammer bereit halten, wenn die Anträge bis 15:30 bzw. 14:00 Uhr telefonisch (49 351 446-540) oder per Telefax (+49 351 446-5450) angekündigt werden. Wenn sich der Anlass für besonders eilbedürftigen Rechtsschutz erst nach der Erreichbarkeit der Geschäftsstellen stellt, wählen Sie bitte die Telefonnummer +49 351 446‑5505. Dort erhalten Sie Hinweise zur Erreichbarkeit des Verwaltungsgerichts Dresden außerhalb der Zeiten der Erreichbarkeit der Geschäftsstellen.
Im Fachgerichtszentrum werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Dadurch kann es zu kurzen Wartezeiten im Eingangsbereich kommen. Sie werden gebeten, dies zu berücksichtigen und rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn im Gerichtsgebäude einzutreffen. Das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet.
Transparenzhinweis
Seit 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Verwaltungsgericht Dresden ist eine transparenzpflichtige Stelle, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege unterliegt keiner Transparenzpflicht.