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    Bei dem Verwaltungsgericht Dresden wird am 30. September 2024 die elektronische Gerichtsakte für neu eingehende Verfahren eingeführt. In diesem Zusammenhang werden vom 26. bis 30. September 2024 die IT-Programme umgestellt. Dies hat zur Folge, dass elektronisch übermittelte Schriftsätze erst verzögert bearbeitet werden können. In besonders eilbedürftigen Angelegenheiten wird daher gebeten, das Gericht zusätzlich telefonisch zu kontaktieren.

    Für ab 30. September 2024 neu eingehende Klagen und Anträge werden ausschließlich elektronische Akten geführt.

     

    Das Verwaltungsgericht Dresden gewährleistet Rechtsschutz bei Eilbedürftigkeit auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten. Die Geschäftsstellen des Verwaltungsgerichts sind allerdings an Freitagen nur bis 14:00 Uhr und Montag bis Donnerstag nur bis 15:30 Uhr besetzt. Eingänge, auch solche über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), können deshalb nur unter den nachfolgend dargestellten Voraussetzungen bearbeitet werden.

    Wenn bereits während der Erreichbarkeit der Geschäftsstellen damit zu rechnen ist, dass Rechtsschutzanträge, deren Bearbeitung keinen Aufschub bis zum nächsten Arbeitstag duldet, nach 15:30 bzw. 14:00 Uhr gestellt werden sollen, wird sich die zuständige Kammer bereit halten, wenn die Anträge bis 15:30 bzw. 14:00 Uhr telefonisch (49 351 446-540) oder per Telefax (+49 351 446-5450) angekündigt werden. Wenn sich der Anlass für besonders eilbedürftigen Rechtsschutz erst nach der Erreichbarkeit der Geschäftsstellen stellt, wählen Sie bitte die Telefonnummer +49 351 446‑5505. Dort erhalten Sie Hinweise zur Erreichbarkeit des Verwaltungsgerichts Dresden außerhalb der Zeiten der Erreichbarkeit der Geschäftsstellen.

    Im Fachgerichtszentrum werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Dadurch kann es zu kurzen Wartezeiten im Eingangsbereich kommen. Sie werden gebeten, dies zu berücksichtigen und rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn im Gerichtsgebäude einzutreffen. Das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet.

    Informationen zur Justiz im Freistaat Sachsen

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    Sächsisches Oberverwaltungsgericht

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    Transparenzhinweis

    Seit 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Das Verwaltungsgericht Dresden ist eine transparenzpflichtige Stelle, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege unterliegt keiner Transparenzpflicht.

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