30.12.2020

"Böllerverbot" für Silvester

Verwaltungsgericht Dresden bestätigt "Böllerverbot" der Stadt Dresden für den Silvester- und den Neujahrstag

Das von der Landeshauptstadt Dresden für den Silvester- sowie den Neujahrstag ausgesprochene Feuerwerksverbot ist rechtlich nicht zu beanstanden. Mit Beschluss vom 29. Dezember 2020 hat das Verwaltungsgericht Dresden in einem gerichtlichen Eilverfahren die Rechtmäßigkeit der "Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden über die Untersagung des Mitführens und Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen aufgrund der Corona-Pandemie" vom 28. Dezember 2020 (sog. Böllerverbot) bestätigt (Az. 6 L 981/20).

Diese Auffassung vertraten die zuständigen Richter der 6. Kammer des Gerichts zudem auch in vier weiteren Entscheidungen vom 30. Dezember 2020 (Az. 6 L 994-997/20). Alle beim Verwaltungsgericht Dresden anhängig gemachten Eilanträge gegen das städtische "Böllerverbot" wurden damit abgelehnt.

zurück zum Seitenanfang