Wenn Rechtsschutzanträge, deren Bearbeitung keinen Aufschub bis zum nächsten Arbeitstag duldet, gestellt werden, sollte dies dem Gericht vorab während der Erreichbarkeit der Geschäftsstellen (siehe Öffnungszeiten) telefonisch oder per Telefax mitgeteilt werden (auch bei Antragstellung über das EGVP, beA, BeBPO oder eBO).
In Eilfällen kann für nähere Informationen die Nummer 0341/ 44601 0 gewählt werden
Am Verwaltungsgericht Leipzig werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Dadurch kann es zu kurzen Wartezeiten im Eingangsbereich kommen. Sie werden gebeten, dies zu berücksichtigen und rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn im Gerichtsgebäude einzutreffen. Das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet.
Informationen zur Ausbildung in der Sächsischen Justiz finden Sie hier
Grundsätzlich erfolgen die Zuweisungen der Rechtsreferendare/-innen in der Verwaltungsstation nur durch die Landesdirektion Sachsen. Im Falle weiterer Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Landesdirektion Sachsen.
Im März und September 2025 stehen keine Plätze für Praktika zur Verfügung.
Merkblatt zur Ausbildung im Rahmen von Studentenpraktika beim Verwaltungsgericht Leipzig
1. Bewerbung
Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften können beim Verwaltungsgericht Leipzig ein Praktikum ableisten. Mit der Bewerbung für das Praktikum sind die folgenden Unterlagen einzureichen.
a) Immatrikulationsbescheinigung für ein Hochschulstudium an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät mit dem Ziel der Ersten Juristischen Prüfung
b) Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht nach § 18 Abs. 1 SächsJAPO oder vergleichbare Nachweise nach einer anderen Prüfungsordnung
c) verbindliche Erklärung über die Teilnahme am Praktikum zu den in diesem Merkblatt genannten Bedingungen
Die Bewerbung ist mit den Bewerbungsunterlagen elektronisch an die Verwaltungsgeschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Leipzig verwaltung@vgl.justiz.sachsen.de unter Angabe der persönlichen E-Mail-Adresse sowie einer Telefonnummer, unter der die Bewerberinnen und Bewerber in dringenden Fällen auch tagsüber erreichbar sind, an das Verwaltungsgericht Leipzig zu richten.
2. Bewerbungsfrist
Die Bewerbung um einen Praktikumsplatz kann jeweils in der Zeit vom 1. bis 30. November eines Jahres für den Ausbildungsmonat März des Folgejahres und in der Zeit vom 1. bis 31. Mai eines Jahres für den Ausbildungsmonat September desselben Jahres eingereicht werden. Es besteht aus organisatorischen Gründen keine Möglichkeit, außerhalb der genannten Zeiten ein Praktikum zu absolvieren.
3. Platzvergabe
Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Aufgrund der begrenzten Anzahl von Praktikumsplätzen werden diese zunächst an Studentinnen und Studenten der Universität Leipzig vergeben, offene Plätze stehen auch Studierenden anderer Universitäten zur Verfügung.
Für die Prüfung, ob die praktische Studienzeit beim Verwaltungsgericht Leipzig nach der SächsJAPO oder einer anderen Prüfungsordnung anerkannt wird, sind die Praktikantinnen und Praktikanten selbst verantwortlich.
4. Ausbildung
Die Einführung der Praktikantinnen und Praktikanten findet in der Regel am ersten Tag des Praktikums um 10:00 Uhr durch die verantwortliche Richterin oder den verantwortlichen Richter (Ausbilderin oder Ausbilder) statt.
Die Ausbildung hat den folgenden Umfang.
a) in der Regel zweimal pro Woche etwa 2 Stunden Ausbildung direkt bei der Ausbilderin oder dem Ausbilder im Zusammenhang mit der konkreten Dezernatsarbeit
b) Aktenstudium nach Vorgabe der Ausbilderin oder des Ausbilders im Verwaltungsgericht Leipzig
c) Teilnahme an den in der Regel jeden Arbeitstag in unterschiedlicher Länge stattfindenden Sitzungen aller Kammern des Verwaltungsgerichts Leipzig
d) Einweisungen in sonstige Verwaltungsabläufe des Verwaltungsgerichts Leipzig (z. B. Geschäftsstelle und Bibliothek)
Die Praktikantinnen und Praktikanten sind im Übrigen selbst für den Umfang verantwortlich, in dem sie die genannten Ausbildungsmöglichkeiten am Verwaltungsgericht Leipzig wahrnehmen.
5. Krankheit
Der Krankheitsfall muss unverzüglich der Ausbilderin oder dem Ausbilder angezeigt und auf Verlangen nachgewiesen werden. Bei mehr als drei Krankheitstagen im gesamten Praktikum ist die Anzahl der Krankheitstage durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachzuweisen. Diese ausgefallenen Tage müssen in unmittelbarem Anschluss an die reguläre Praktikumszeit nachgeholt werden.
Stand: August 2024
- Merkblatt: Ausbildung im Rahmen von Studentenpraktika (*.pdf, 25,10 KB) Dokument nicht barrierefrei
Derzeit stehen keine Plätze für Praktika zur Verfügung
Merkblatt für Schülerpraktika beim Verwaltungsgericht Leipzig
1. Bewerbung
Schülerinnen und Schüler können beim Verwaltungsgericht Leipzig ein Praktikum ableisten. Mit der Bewerbung für das Praktikum sind die folgenden Unterlagen einzureichen.
a) Bewerbungsanschreiben
b) Lebenslauf
c) letztes Zeugnis
d) Praktikumsvereinbarung der Schule
Die Bewerbung ist mit den Bewerbungsunterlagen elektronisch an die E-Mail-Adresse der Verwaltungsgeschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Leipzig verwaltung@vgl.justiz.sachsen.de unter Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse sowie einer Telefonnummer, unter der die Bewerberinnen und Bewerber in dringenden Fällen auch tagsüber erreichbar sind, an das Verwaltungsgericht Leipzig zu richten. Sie kann auch in Papierform an die Postanschrift des Verwaltungsgerichts Leipzig übersandt werden.
2. Platzvergabe
Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Aufgrund der begrenzten Anzahl von Praktikumsplätzen werden diese vorrangig an Schülerinnen und Schüler von Schulen in Leipzig vergeben.
3. Praktikumsumfang
Die Einführung der Praktikantinnen und Praktikanten findet in der Regel am ersten Tag des Praktikums um 9:00 Uhr durch die Praktikumsbeauftragte statt. Sie werden in der Bibliothek, dem Archiv und den Geschäftsstellen des Gerichts eingesetzt. Zusätzlich erfolgt eine Teilnahme an Verhandlungen des Verwaltungsgerichts Leipzig.
4. Krankheit
Der Krankheitsfall muss unverzüglich der Praktikumsbeauftragten oder der Verwaltungsgeschäftsstelle angezeigt und auf Verlangen nachgewiesen werden.
Stand: März 2023
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