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Zentrales Vollstreckungsgericht

Ansprechpartner / Support

Telefon: +49 375 5092-786

Telefon: +49 375 5092-787

Das Zentrale Vollstreckungsgericht ist zuständig für:

•  Führung des Schuldnerverzeichnisses für den Freistaat Sachsen
•  Verwaltung der Vermögensverzeichnisse für den Freistaat Sachsen
•  Bewilligung des Bezuges von Abdrucken aus dem Schuldner-
   verzeichnis für Berechtigte nach § 882 Abs. 2 ZPO
•  Vorzeitige Löschungen aus dem Schuldnerverzeichnis,
   § 882e Abs. 3 ZPO
•  Löschung und Korrektur von offensichtlich fehlerhaften Eintragungen
   im Schuldnerverzeichnis, § 882e Abs. 4 ZPO
•  Registrierung von Behörden zum Einsichtsverfahren sowie eventuell
   Einlieferungsverfahren
•  Entzug der Einsichtsberechtigung bei missbräuchlicher Nutzung

Das Zentrale Vollstreckungsgericht ist nicht zuständig für:

•  Erteilung von Auskünften zu den verwalteten Eintragungen
•  Vollstreckungshandlungen
   (zuständig: Gerichtsvollzieher oder das lokale Vollstreckungsgericht)
•  Verteilung von Vollstreckungsaufträgen
   (zuständig: Gerichtsvollzieherverteilerstelle am lokalen
    Vollstreckungsgericht)
•  Abschriften aus dem Vermögensverzeichnisregister
   (zuständig: örtlich zuständige Gerichtsvollzieher § 802 k ZPO)

Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgenden Links:

Informationen für Schuldner

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