Zentrales Vollstreckungsgericht
Ansprechpartner / Support
Telefon: +49 375 5092-786
Telefon: +49 375 5092-787
Das Zentrale Vollstreckungsgericht ist zuständig für:
• Führung des Schuldnerverzeichnisses für den Freistaat Sachsen
• Verwaltung der Vermögensverzeichnisse für den Freistaat Sachsen
• Bewilligung des Bezuges von Abdrucken aus dem Schuldner-
verzeichnis für Berechtigte nach § 882 Abs. 2 ZPO
• Vorzeitige Löschungen aus dem Schuldnerverzeichnis,
§ 882e Abs. 3 ZPO
• Löschung und Korrektur von offensichtlich fehlerhaften Eintragungen
im Schuldnerverzeichnis, § 882e Abs. 4 ZPO
• Registrierung von Behörden zum Einsichtsverfahren sowie eventuell
Einlieferungsverfahren
• Entzug der Einsichtsberechtigung bei missbräuchlicher Nutzung
Das Zentrale Vollstreckungsgericht ist nicht zuständig für:
• Erteilung von Auskünften zu den verwalteten Eintragungen
• Vollstreckungshandlungen
(zuständig: Gerichtsvollzieher oder das lokale Vollstreckungsgericht)
• Verteilung von Vollstreckungsaufträgen
(zuständig: Gerichtsvollzieherverteilerstelle am lokalen
Vollstreckungsgericht)
• Abschriften aus dem Vermögensverzeichnisregister
(zuständig: örtlich zuständige Gerichtsvollzieher § 802 k ZPO)
Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgenden Links:
- Informationen für Bürger über die Einsicht ins Schuldnerverzeichnis
- Informationen für Gemeinden und Zweckverbände
- Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften
- Informationen für Finanzämter
- Informationen für Institutionen, die zum Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis berechtigt sind.
- Informationen für Gerichtsvollzieher
- Informationen für Einlieferer
Informationen für Schuldner
- Merkblatt zur vorzeitigen Löschung im zentralen Schuldnerregister (*.pdf, 0,46 MB)
- Vordruck E 230 (*.pdf, 0,47 MB) Antrag auf vorzeitige Löschung
- Vordruck E 220 (*.pdf, 0,44 MB) Antrag auf Übersendung einer PIN zur Einsicht gemäß Art. 15 EU-DSGVO