Portalthemen

Schnelleinstieg der Portalthemen

    Hauptinhalt

    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

    in der Rechtsantragstelle des Amtsgericht Chemnitz besteht die Möglichkeit, Anträge auf Beratungshilfe zu stellen sowie sonstige Anträge, die zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden können, aufzunehmen bzw. entgegenzunehmen.

    Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Diese kann erfolgen:

    • per Telefon:          0371/453-5731
    • per E-Mail:            Terminanfragen@agc.justiz.sachsen.de 
                                   (bitte ggf. Terminwunsch mit Datum und Uhrzeit
                                   und Kontaktmöglichkeit angeben)
    • vor Ort:                 Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2,
                                   09112 Chemnitz, Rechtsantragstelle im Foyer,
                                   Zi. E.001 und E.002
                                   Mo.-Fr.            08:30 - 12:00 Uhr
                                   Di.                   13:00 - 17:30 Uhr
                                   Do.                  13:00 - 15:00 Uhr

    Im Rahmen der Terminvereinbarung wird mit Ihnen besprochen, welche notwendigen Vordrucke, Erklärungen und Unterlagen Sie mitbringen müssen. So ist gewährleistet, dass Ihnen keine Wartezeiten entstehen und Ihr Anliegen von Seiten der Rechtsantragstelle zügig und vollständig bearbeitet werden kann.

    Lediglich in dringenden Fällen/ Eilsachen ist eine Sachbearbeitung auch ohne Termin möglich.

    Eine vorherige Terminvereinbarung wird jedoch auch in diesem Fall – insbesondere im Hinblick auf notwendige Unterlagen – empfohlen.

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsberatung stattfindet.

    Am Amtsgericht finden Eingangskontrollen statt, planen Sie daher bitte bei Ihrem Besuch entsprechend mehr Zeit ein.

    Bitte beachten Sie, dass ein Zutritt über die Tiefgarage nicht möglich ist.

    Das Mitführen bzw. Ansichtragen von Waffen nach § 11 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 LuftSiG sowie den nachfolgend aufgeführten Gegenständen:

    a) Schusswaffen: Alle Waffen, mit denen ein Schuss durch Explosionskraft oder Druckluft oder Gas  abgefeuert  werden kann, einschließlich Start- und Leuchtpistolen.

    b) Messer und Schneidwerkzeuge: Dazu gehören auch Säbel, Schwerter, Teppichmesser, Jagdmesser, Andenkenmesser, Kampfsportgeräte, Werkzeuge und andere Messer mit Klingen ab 6 cm Länge und/oder Messer, die nach einzelstaatlichem Recht verboten sind.

    c) Schlagwaffen: Totschläger, Schlagstöcke, Baseballschläger und ähnliche Gegenstände.

    d) Sprengstoffe/Munition/brennbare Flüssigkeiten/ätzende Stoffe: Alle Explosivstoffe oder brandauslösende Stoffe, die allein oder zusammen mit anderen Gegenständen eine Explosion oder einen Brand verursachen können. Dazu gehören Sprengstoffe, Zündkapseln, Feuerwerkskörper, Benzin, andere brennbare Flüssigkeiten, Munition usw. oder Kombinationen davon. Ätzende oder giftige Stoffe, auch Gase in Behältern unter Normaldruck oder in Druckbehältern.

    e) Abwehrmittel: Tränengas, Reizgas und ähnliche Chemikalien und Gase in Patronen, Kanistern oder sonstigen Behältnissen sowie andere Abwehrmittel wie Elektroschockgeräte.

    f) Sonstige Gegenstände: Gegenstände wie Eispickel, Wanderstöcke, Rasiermesser und Scheren mit langen Klingen, auch wenn sie gemeinhin nicht als tödliche oder gefährliche Waffen gelten, aber als Waffe eingesetzt werden könnten, einschließlich Spielzeugwaffen und Nachahmungen von Waffen und Granaten.

    g) Gegenstände aller Art, bei denen der hinreichende Verdacht besteht, dass sie zur Vortäuschung einer tödlichen Waffe benutzt werden könnten; dazu gehören unter anderem Sprengkörpern ähnliche Gegenstände oder sonstige Gegenstände mit waffenartigem oder gefährlichem Aussehen.

    h) Gegenstände und Stoffe für chemische oder biologische Angriffe: Zu den Möglichkeiten eines chemischen oder biologischen Angriffs zählt der Einsatz chemischer oder biologischer Wirkstoffe zur Begehung rechtswidriger Handlungen. Zu diesen verbotenen chemischen oder biologischen Stoffen zählen unter anderem: Senfgas; VX; Chlor, Sarin, Hydrogencyanid, Krankheitserreger für Milzbrand, Botulismus, Pocken, Tularämie und virusbedingte hämorrhagische Fieber (VHF)

    ist untersagt. Ob ein Gegenstand als Waffe verwendbar ist, ist im Einzelfall nach den jeweiligen Umständen zu entscheiden. Die Bestimmungen des GVG zur Sitzungspolizei sowie zu sitzungspolizeilichen Maßnahmen bleiben hiervon unberührt.

    Derzeit kommt es gehäuft zu Problemen bei der Erreichbarkeit des Amtsgerichts Chemnitz per Telefax. Wir weisen darauf hin, dass diese nicht in unserem Einflussbereich liegen, sondern grundsätzlich technischer Natur sind.

    Alle Zahlungspartner des Freistaates Sachsen werden gebeten, auf ihren Rechnungen die eigene Bankverbindung auch nach IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) anzugeben.

    Es besteht die Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung bis 31. Oktober 2022. Es wird darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Finanzämter für die Bearbeitung der Grundsteuererklärung zuständig sind. Entsprechende Fragen zur Grundsteuererklärung können vom Amtsgericht Chemnitz, insbesondere dem Grundbuchamt, mangels Zuständigkeit nicht beantwortet werden.

    Bitte wenden Sie sich an das für Ihre Grundsteuererklärung zuständige Finanzamt. Zuständig ist grundsätzlich das sächsische Finanzamt, in deren Bezirk der jeweilige Grundbesitz gelegen ist. Für die Gemarkungen der Stadt Chemnitz ist ausschließlich das Finanzamt Chemnitz-Süd https://www.finanzamt.sachsen.de/chemnitz-sued.html  zuständig.

    Dieses hat eine Grundsteuer-Hotline unter folgender Nummer eingerichtet:

    +49 371 279-2770

    Für die Grundsteuererklärung wird nicht zwingend ein Grundbuchauszug benötigt.

    Alle notwendigen Angaben für die Erklärung erhalten Sie im Grundsteuerportal https://www.finanzamt.sachsen.de/grundsteuerportal-sachsen-flurstuecksinformationen-11764.html.

    Außerdem wird darauf hingewiesen, dass in den im Zuständigkeitsbereich des Grundbuchamts Chemnitz liegenden Gemarkungen keine Flurbezeichnung besteht. In anderen Bereichen Sachsens ist teilweise eine Einteilung der Flurstücke in Flure vorhanden, daher weist die Grundsteuererklärung die Möglichkeit zur Angabe einer Flurnummer aus.

    Weitere Informationen zur Grundsteuererklärung finden Sie unter:

    https://www.finanzamt.sachsen.de/grundsteuer-11198.html

    In der Vergangenheit wurden dem Amtsgericht Chemnitz vermehrt Fälle gefälschter Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister angezeigt.

    Die gefälschten Zahlungsaufforderungen erwecken den Anschein, dass sie seitens des Amtsgerichts Chemnitz, Registergericht, versandt wurden. Die Schriftsätze waren jeweils mit dem Bundesadler (korrekt: Landeswappen des Freistaates Sachsen) versehen. Weiterhin stimmten die angegebenen Kontaktdaten nicht mit der bisherigen Korrespondenz überein.

    Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung/ Zahlungsaufforderung. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die in der vorangegangenen Korrespondenz angegebenen Telefonnummer des Amtsgerichts Chemnitz.

    Strafanzeige können Sie ggf. bei jeder Polizeidienststelle oder der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten.

    Tolksdorf,

    Präsidentin des Amtsgerichts

    Weitere Informationen entnehmen Sie dem Registerportal der Länder unter folgendem Link:

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Das Amtsgericht Chemnitz ist eine transparenzpflichtige Stelle, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Die Bereiche der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegen keiner Transparenzpflicht.

    Ausbildung

    Justiz in Sachsen

     Justitia

    Justitia (© Proxima Studio | Adobe Stock)

    Versteigerungen

    zurück zum Seitenanfang