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Historisches

Ansicht des Straßenzuges mit Blick auf das Amtsgerichtsgebäude
Das Amtsgericht auf der Conrad-Clauß-Straße  © AG HOT

Der Umzug des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal in das umgebaute Gebäude einer ehemaligen Weberei in die Conrad-Clauß-Straße 11 erfolgte am 1. und 2.August  1995, der Zweigstelle Glauchau am 3. und 4. August 1995 und des Grundbuchamtes Hohenstein-Ernstthal am 10. und 11. August 1995. Als Außenstelle existierte seinerzeit nur noch das Grundbuchamt in Glauchau. Nach dem Ausbau des Anbaus zog Anfang 1999 diese letzte Zweigstelle nach Hohenstein-Ernstthal um.

Amtsgericht Glauchau
Amtsgericht Glauchau  © AG HOT

Inmitten von Gärten liegt am Südende der Stadt das Amtsgericht am Heinrichshofe.   Etwas gleichförmig erhebt sich der zweistöckige   Bau des Hauptgebäudes, im Hintergrund einer Wiesenfläche, die von hohen alten Bäumen beschattet wird. Rechts und links schließen zwei langgestreckte Wohngebäude das Bild ab. Man erkennt schon aus der Eigenart der Anlage, dass dieser Hof einst eine andere Bestimmung hatte. Früher befand sich her  ein  altes  Vorwerk   der Recessherrschaft Hinterglauchau mit zwei seitlichen Wirtschaftsgebäuden an  der  Stelle  jener  beiden Wohngebäuden. Der Hof hieß Vorwerksplatz.

1865 wurde dort, wo das Hauptgebäude des Vorwerks stand, gemeinschaftlich durch die Schönburgischen Rezessherrschaften, nämlich Glauchau (Forderglauchau und Hinterglauchau), Waldenburg, Lichtenstein, Hartenstein und Stein, ein Gerichtsgebäude (mit Gefängnis) erbaut, und zwar für das damals errichtete Fürstliche und Gräfliche Schönburgische Bezirksgericht zu Glauchau.

Den Bauplatz überließ der Besitzer der Herrschaft Hinterglauchau der Graf Heinrich Gottliegt Otto Ernst von Schönburg. Nach ihm erhielt der bisherige Vorwerksplatz den Namen Heinrichshof.

Das Bezirksgericht war entsprechend der Gerichtsgestaltung zu jener Zeit nur Gericht in erster Instanz. Gericht zweiter Instanz war das staatliche Appellationsgericht zu Zwickau. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Staatsanwalt. Zu dem Bezirksgericht gehörten Gerichtsämter

  • Glauchau
  • Meerane
  • Waldenburg
  • Hohenstein-Ernstthal
  • Lichtenstein
  • Hartenstein und Gößnitz.

Die Richter stellte das Haus Schönburg an. Dagegen wurde der Staatsanwalt vom Staate angestellt, das Haus Schönburg hatte aber das Recht des Vorschlages. Es bestand noch das Fürstlich und Gräflich Schönburgische Ehegericht zu Glauchau für die Ehesachen in den Receßherrschaften.

Das Bezirksgericht wurde errichtet zugleich als Gerichtsamt I für den Gemeindebezirk der Stadt Glauchau, bezeichnet mit Fürstlich und Gräflich Schönburgisches Gerichtsamt im Bezirksgerichte zu Glauchau. Für den Landbezirk, der im wesentlichen dem des Amtsgerichts entsprach,  entstand  das  Gräfliche die Trennung von Rechtspflege und Verwaltung durchgeführt.

Bis dahin bestanden mit anderen Grenzen und mit anderer Gestaltung in Glauchau die alten Justizämter Forderglauchau und Hinterglauchau. Beide Justizämter erloschen 1865. Gleichwohl sind die Grenzen ihrer Bezirke noch heute für zwei Grundbücher für die Stadt Glauchau von Bedeutung, als nach mehrjähriger Vorarbeit von 1848 ab die Grund- und Hypothekenbücher (wie die Bücher damals hießen) für die Stadt Glauchau angelegt wurden.

Die Gerichtsbarkeit in den Schönburgischen Receßherrschaften bestand noch bis zum 14. November 1878, dann ging diese Gerichtsbarkeit auf den Staat Sachsen über, nach dem schon 1874 die sächsischen Verwaltungsgesetze in den Schönburgischen Herrschaften eingeführt worden waren. Es erfolgte zunächst eine Zwischenregelung, weil für den 1. Oktober 1879 die Einführung der Rechtsprozessgesetze geplant war, die eine neu einheitliche Gerichtsgestaltung brachte. Es traten nämlich, und zwar bis zum 30. September 1879, an die Stelle des Schönburgischen Bezirksgerichts, das Handelsgerichts, ferner das Gerichtsamtes im Bezirksgerichte für die Stadt Glauchau und das Gerichtsamtes für den Landbezirk Königliche Gerichte mit der gleichen Bezeichnung. An Stelle der beiden Gerichtsämter entstand ein einheitliches Gericht mit der vom Reiche angeführten Bezeichnung „Amtsgericht“. Das Gericht zweiter Instanz wurde das Landgericht Zwickau. Dem Amtsgericht angegliedert wurde eine Kammer für Handelssachen mit landgerichtlicher Zuständigkeit für die Handelssachen in den Bezirken der Amtsgerichte Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein-Callenberg, Meerane und Waldenburg.

Mit dem Übergang der Schönburgischen Gerichtsbarkeit auf den Staat Sachsen war ein über viele Jahrhunderte sich erstreckender Zeitraum einer reich entwickelten Schönburgischen Rechtspflege und Rechtskultur zu Ende gegangen. Zeugnis davon geben noch die langen Reihen starker Foliobände (Bücher) im Archiv des Staatsarchivs, deren älteste Urkunde bis auf das Jahr 1514 zurückreicht.

Zum Amtsgerichtsbezirk gehört  die Stadt Glauchau mit dem Stadtteil Gesau und 19 Gemeinden (Berthelsdorf, St. Egidien, Höckendorf, Jerisau, Lipprandis, Lobsdorf, Niederlungwitz mit dem Ortsteil Elzenberg, Niedermülsen, Niederschindmaas, Reinholdshain mit den Ortsteilen Kleinbernsdorf und Audörfel, Remse, Rothenbach mit den Ortsteile Albertsthal, Schlunzig, Schönbörnchen, Thurm, Voigtlaide, Weidensdorf, Wernsdorf mit dem Ortsteilen Hölzel und Wulm).

Der Bezirk des Amtsgericht hatte nach der Volkszählung von 16. Juni 1925 42478 Einwohner, wovon 27403, also etwas 2/3, auf die Stadt entfielen.

Der Hauptanteil der Rechtspflege des Amtsgerichts wird veranlasst durch die Stadt mit ihrer reich entwickelten Industrie und ihren starken Verkehr. Aber auch in einigen Dörfern hat sich eine lebhafte Industrie angesiedelt. Weniger in Dörfern in der Nähe der Stadt, die sich aber ihre ländliche Haltung zum größten Teil ebenso erhalten haben wie die übrigen Dörfer.

In den Jahren 1933 bis 1945 wurden verschiedene Sondergerichte gebildet, das Amtsgericht Glauchau mit seinen Zweigstellen wurde dem Sondergericht Chemnitz zugeordnet. Die Sondergerichte umfassten Delikte wie Hochverrat, Landesfriedensbruch mit Waffen u.ä.

Nach Proklamative Nr. 1 der alliierten Truppen wurde die Gerichtsbarkeit 1945 vorläufig aufgehoben; das Amtsgericht blieb einen kurzen Zeitraum geschlossen. Die Beamten und Angestellten wurden durch den Herrn Kommandanten der amerikanischen Besatzungstruppen einstweilen wieder eingestellt. Im Oktober 1945 wurden aber alle Beamten und Angestellten, die Mitglied der NSDAP gewesen waren, ohne jedwede Entschädigung aus dem Dienst entlassen. Beim Amtsgericht wurden das Arbeitsgericht wieder neu errichtet, welches bis dahin dem Landesarbeitsgericht angegliedert war.

Kreisgericht Hohenstein-Ernstthal
Kreisgericht Hohenstein-Ernstthal  © AG HOT

Im Jahre 1952 wurde in der damaligen Deutschen Demokratischen Republik eine neues Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft gesetzt. Aus dem Amtsgericht Glauchau mit seinen Zweigstellen Lichtenstein, Hohenstein-Ernstthal wurden die Kreisgerichte Glauchau mit Sitz Heinrichshof 2 und Hohenstein-Ernstthal mit Sitz Lungwitzer Straße 2. Diesen beiden Kreisgerichten war das Bezirksgericht Chemnitz übergeordnet. Für die freiwillige Gerichtsbarkeit waren größtenteils (hauptsächlich aufgrund des Gesetze über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898) die Gerichte zuständig. Durch die Verordnung vom 15.10.1952 ist diese ihrem Charakter nach verwaltende Tätigkeit auf Verwaltungsorgane übergangen z. B. Staatliches Notariat, Rat des Kreises.

Gemäß Gesetz über die Organisation der Gerichte im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gerichtsorganisationsgesetz – SächsGerOrgG) vom 30. Juni 1992 wurde aus dem Kreisgericht Glauchau das Amtsgericht Glauchau, das Kreisgericht Hohenstein-Ernstthal (Lungwitzer Straße 2) aufgelöst und mit fast allen Gemeinden dem Amtsgericht Stollberg angegliedert. Das Grundbuchamt blieb als Zweigstelle in Hohenstein-Ernstthal, Bahnhofstraße 3.

Am 29. April 1994 beschloss der Sächsische Landtag ein neues Gesetz über die Organisation der Gerichte und Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen (Gerichtsorganisationsgesetz – SächsGerOrgG). Danach hat das Amtsgericht des Landkreises „Chemnitzer Land“ ab 01. August 1994 seinen Sitz in Hohenstein-Ernstthal. Dieser Amtsgerichtsbezirk wurde gleichzeitig dem Landgericht Chemnitz zugeordnet. Erstmalig wurde das Gebiet  von Limbach-Oberfrohna und Umgebung den Amtsgerichtsbezirk zugeschlagen. Da eine Unterbringung des Amtsgerichts Glauchau zu diesem Zeitpunkt in Hohenstein-Ernstthal nicht möglich war, wurde für eine Übergangszeit aus dem Amtsgericht Glauchau eine Zweigstelle des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal mit Personal aus Stollberg, Chemnitz, Glauchau und neueingestellten Angestellten im leerstehenden alten Amtsgerichtsgebäude Lungwitzer Straße 2 provisorisch untergebracht. Das Grundbuchamt blieb weiterhin in den Räumen Bahnhofstraße 3.

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