Kontakt, Anreise, Datenschutz
Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal
Besucheradresse:Conrad-Clauß-Straße 11
09337 Hohenstein-Ernstthal
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit der Nachlassabteilung:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zusätzlich Montag, Dienstag und Donnerstag 13.00 Uhr bis 15:30 Uhr
Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal
Conrad-Clauß-Straße 11
09337 Hohenstein-Ernstthal
Telefon: 03723 493-0
Telefax: 03723 493-444
E-Mail: verwaltung@aghot.justiz.sachsen.de
Hinweis: In Rechtssachen ist die Übermittlung von Dokumenten per E-Mail keine zulässige Form der elektronischen Kommunikation mit dem Gericht! (Siehe auch Menüpunkt: Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr) Anforderung von Grundbuchauszügen: siehe unten
- Behindertengerechter Zugang über den Hintereingang
- Parkmöglichkeiten vor dem Haus (mit Parkuhr 2 Stunden) oder entlang der angrenzenden Straßen
- Erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie dem Fernverkehr (Bahnhof Hohenstein-Ernstthal)
Schriftstücke, deren Eingang bei Gericht an eine bestimmte Frist gebunden ist, können außerhalb der Dienstzeiten des Amtsgerichts auch in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden. Dieser befindet sich am Haupteingang des Gerichtsgebäudes.
Funktion des Nachtbriefkastens:
Bis 24:00 Uhr des jeweiligen Tages eingeworfene Schriftstücke werden mit dem Datumsstempel dieses Tages versehen und gelten als an diesem Tag bei Gericht eingegangen. Nach 0:00 Uhr eingeworfene Schriftstücke werden mit dem Datumsstempel des neuen Tages versehen und gelten als an diesem Tag eingegangen.
Wichtiger Hinweis:
Um Nachteile zu vermeiden, sollten Schriftstücke in Grundbuchsachen, Schriftstücke mit Gebührenstempleraufdrucken oder Kostenmarken sowie Wertgegenstände nicht in den Nachtbriefkasten eingeworfen sondern in der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten des Gerichts abgegeben werden.
Beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal wird für institutionelle Beteiligte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Sachverständige ein WLAN zur Verfügung gestellt, um eine Internetverbindung zu ihren elektronisch geführten Akten herstellen zu können. Soweit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden möchte, kann bei der Wachtmeisterei des Amtsgerichts ein entsprechender Voucher zur Nutzung des WLAN angefordert werden.
E-Mail: Postfach des Grundbuchamtes
Hinweis: Dieses Postfach ist nur für die Anforderung von Grundbuchauszügen vorgesehen. In Rechtssachen ist die Übermittlung von Dokumenten per E-Mail keine zulässige Form der elektronischen Kommunikation mit dem Gericht!