Schöffenwahl 2023
Für die neue Amtszeit 2024 bis 2028 werden wieder Schöffinnen und Schöffen gesucht. Einzelheiten können dem anliegenden Flyer "Informationen zu den Schöffenwahlen 2023" entnommen werden.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen die Direktorin des Amtsgerichts Nicole Jena zur Verfügung.
Sie ist telefonisch unter der Nummer der Verwaltung (03571/471-505) erreichbar.
Bewerbungen schicken Sie an Ihre zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung (wenn Sie sich als Schöffin bzw. Schöffe in allgemeinen Strafsachen bewerben wollen) oder an das für Ihre Gemeinde/Stadt zuständige Jugendamt (wenn Sie Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe werden wollen).
Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Hoyerswerda.
Wir wollen Ihnen auf dieser Seite einen Einblick in die Aufgaben des Amtsgerichts Hoyerswerda geben und Ihnen Informationen über Zuständigkeiten, Geschäftsverteilung, Öffnungszeiten und vieles mehr zur Verfügung stellen. Zu wichtigen rechtlichen Fragen finden Sie auch Hinweisblätter und Formulare (durch Verlinkung auf die Internetseite Justiz in Sachsen).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts freuen sich über Ihr Interesse.
Es wird um Verständnis gebeten, dass Anträge grundsätzlich nur während der Sprechzeiten bzw. nach individueller Terminvereinbarung aufgenommen werden können.
Bei einem persönlichen Erscheinen im Amtsgericht Hoyerswerda bitten wir zu beachten, dass Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände, die geeignet sind, Verletzungen zuzuführen (z. B. Taschenmesser), in dem Gerichtsgebäude nicht mitgeführt werden dürfen. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird durch regelmäßige Kontrollen - auch innerhalb des Gebäudes - überwacht. Wir bitten um Verständnis für diese Sicherheitsmaßnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Jena
Direktorin
Das Amtsgericht Hoyerswerda ist neben der zentralen Einwahl (03571/4713) wie folgt telefonisch zu erreichen:
Strafabteilung | 03571/471-467 oder -465 |
Zivilabteilung | 03571/471-422 oder -423 |
Familiegericht | 03571/471-435 oder -436 |
Betreuungsgericht | 03571/471-447, -448 oder-449 |
Nachlassgericht | 03571/471-455 oder -457 |
Beratungshilfe | 03571/471-410 |
Zwangsvollstreckungsabteilung | 03571/471-424 |
Grundbuchamt | 03571/471-475 oder-476 |
Um die Wartezeiten für die Bürger zu verkürzen, werden Anträge und Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht (z.B. Erbscheinsanträge, Ausschlagungserklärungen und Testamentsrückgaben) nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen.
Termine können Sie telefonisch unter 03571/471-457 oder -455 oder schriftlich vereinbaren.
Für eine Kontaktaufnahme per Mail senden Sie Ihre Nachricht bitte an die folgende Adresse:
Nachlass@aghoy.justiz.sachsen.de
Wenn Sie ein Testament zur Eröffnung abliefern möchten oder einen Erbschein beantragen wollen, dann füllen Sie bitte die dazugehörigen Anträge aus und senden diese per Post an das Nachlassgericht.
Unabhängig von der Art der Kontaktaufnahme teilen Sie bitte stets für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Anliegens Folgendes mit:
- Geschäfts-/Aktenzeichen (sofern vorhanden)
- Namen und Vornamen der/des Verstorbenen
- letzter gewöhnliche Aufenthalt der/des Verstorbenen
- Geburts- und Sterbedatum der/des Verstorbenen
- kurze Beschreibung Ihres Anliegens
- eine Telefonnummer, unter der Sie zurückgerufen werden können
Merkblatt / Vordrucke
Das Vollstreckungsgericht ist zu den Sprechzeiten für persönliche Vorsprachen erreichbar.
Termine außerhalb der Sprechzeiten können Sie telefonisch unter 03571/471-424 vereinbaren.
Anträge an das Vollstreckungsgericht können nicht per Mail gestellt werden, beachten Sie bitte die Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr auf dieser Internetseite. Eine rechtliche Beratung erteilt das Gericht nicht.
Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis können nur beim Zentralen Vollstreckungsgericht eingeholt werden.
Beachten Sie bitte für die Selbstauskunft nicht eingetragener Schuldner das anliegende Merkblatt.
Merkblatt Selbstauskunft
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Amtsgericht Hoyerswerda ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege unterliegt keiner Transparenzpflicht.