Amtsgericht Hoyerswerda
Eingeschränkter Zugang für Besucherinnen und Besucher
Zur Vermeidung von Infektionsrisiken im Zusammenhang mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 (kurz Corona) ist der Besucherzugang beim Amtsgericht Hoyerswerda weiterhin eingeschränkt.
Rechtsanwälte, die an einer Verhandlung teilnehmen wollen, bitten wir, sich entsprechend auszuweisen. Besucher werden gebeten, die Ladung und einen Ausweis mitzubringen. Alle anderen Besucher werden grundsätzlich nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Vereinbarung eines Termins oder als Zuschauer einer öffentlichen Verhandlung eingelassen. Bitte wenden Sie sich zunächst schriftlich oder telefonisch an das Gericht unter folgenden Nummern:
Strafabteilung: Tel.: 03571/471-467 oder -465
Zivilabteilung: Tel.: 03571/471-422 oder -423
Familienabteilung: Tel.: 03571/471-435 oder -436
Betreuungsabteilung: Tel.: 03571/471-447, -449 oder -456
Nachlassabteilung: Tel.: 03571/471-455 oder -457
Beratungshilfe: Tel.: 03571/471-440
Zwangsvollstreckungsabteilung: Tel.: 03571/471-422 oder -423
Grundbuchamt: Tel.: 03571/471-475, -476 oder -457
Bei Betreten des Gebäudes ist unter Vorlage Ihres Ausweises eine Besucherkarte auszufüllen. Um bei bekanntwerdenden Infektionen mögliche Kontaktpersonen informieren zu können, ist die Erfassung Ihrer Daten erforderlich. Diese werden ausschließlich im Fall einer auftretenden Infektion verwendet und nach vier Wochen vernichtet. Mit dem Ausfüllen der Besucherkarte bestätigen Sie, dass Sie keine Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, nicht häuslicher Quarantäne unterliegen (z. B. wegen vorangegangenen Aufenthalts in einem Risikogebiet) und innerhalb der letzten 14 Tage keinen Kontakt zu einer Person hatten, die mit dem Corona-Virus infiziert ist oder bei der ein entsprechender Verdacht vorliegt. Die Erfassung der Daten auf den Besucherkarten sowie der Inhalt der zu erfassenden Daten sind in § 5 Abs. 6 SächsCoronaSchVO verpflichtend festgelegt. Besucherinnen und Besuchern, die sich weigern, die Besucherkarten auszufüllen, ist der Zutritt zum Amtsgericht Hoyerswerda untersagt.
Der Zutritt zum Gericht ist nicht möglich, wenn sie Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, häuslicher Quarantäne unterliegen oder innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer Person hatten, die mit dem Corona-Virus infiziert ist oder bei der ein entsprechender Verdacht vorliegt. Soweit Sie zu diesem Personenkreis zählen und zu einem Termin geladen wurden, kontaktieren Sie das Gericht bitte umgehend unter den oben genannten Nummern.
Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens ist im Gerichtsgebäude eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Bei Besuch des Amtsgerichts ist darauf zu achten, dass
- zu anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstandes ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren ist;
- die Husten- und Niesetikette zu beachten und
- zwingend eine ausreichende Händehygiene anzuwenden ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine (telefonische) Erreichbarkeit derzeit nur von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr gewährleistet ist.
Anträge können Sie jederzeit schriftlich einreichen. Dazu steht der Briefkasten am Eingang des Amtsgerichts zur Verfügung. Anträge und Hinweise finden Sie im Themenportal der sächsischen Justiz unter Formularservice:
https://www.justiz.sachsen.de/content/formulare.htm
Weitere Kontaktdaten:
Fax: 03571 471 402
E-Mail: verwaltung@aghoy.justiz.sachsen.de
Grußwort des Direktors des Amtsgerichts Hoyerswerda
Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Hoyerswerda.
Wir wollen Ihnen auf dieser Seite einen Einblick in die Aufgaben des Amtsgerichts Hoyerswerda geben und Ihnen Informationen über Zuständigkeiten, Geschäftsverteilung, Öffnungszeiten und vieles mehr zur Verfügung stellen. Zu wichtigen rechtlichen Fragen finden Sie auch Hinweisblätter und Formulare (durch Verlinkung auf die Internetseite Justiz in Sachsen).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts freuen sich über Ihr Interesse.
Es wird um Verständnis gebeten, dass Anträge grundsätzlich nur während der Sprechzeiten bzw. nach individueller Terminvereinbarung aufgenommen werden können.
Bei einem persönlichen Erscheinen im Amtsgericht Hoyerswerda bitten wir zu beachten, dass Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände, die geeignet sind, Verletzungen zuzuführen (z. B. Taschenmesser), in dem Gerichtsgebäude nicht mitgeführt werden dürfen. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird durch regelmäßige Kontrollen - auch innerhalb des Gebäudes - überwacht. Wir bitten um Verständnis für diese Sicherheitsmaßnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Goebel
Direktor