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Familienabteilung

Weitere Hinweise und amtliche Formulare finden Sie im Themenportal der sächsischen Justiz.

Themenportal der sächsischen Justiz

Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Ausfüllhinweise zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

 

Hinweis: Eine Antragstellung per E-Mail ist in sämtlichen Rechtssachen nicht zulässig.
Weitere Informationen zur gerichtlichen Kommunikation ab 13.07.2022 können Sie dem Hinweisblatt „E-Akte“ entnehmen.

Regelmäßig sind im Schriftverkehr vollständige Angaben zum Sachverhalt zur eigenen Person sowie des Gegners insbesondere zu Vornamen, Nachnamen und zustellfähigen Anschriften zu machen.oweit Schriftsätze zu bereits laufenden Verfahren eingereicht werden, ist das konkrete Aktenzeichen des Verfahrens im Schriftverkehr anzugeben.

Es ergeht außerdem der Hinweis, dass Anträge und Rechtsbehelfe grundsätzlich meist gebühren- und vorschusspflichtig sind.

Zu einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ist zwingend zusätzlich das Formular zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (AVR 200) vollständig ausgefüllt mit Nachweisen einzureichen.
Soweit Unterlagen durch Sie nur per Fax oder elektronisch versandt werden, bleibt die Nachforderung der Originale weiterhin vorbehalten.

Formulare sowie weitere Hinweise hierzu finden Sie oben im Reiter „Formulare“.

Hinweis: Die Verfahrenskostenhilfe deckt nur die Gerichtskosten und die eigenen Rechtsanwaltskosten ab. Wer im Rechtsstreit unterliegt, muss die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite trotz bewilligter Verfahrenskostenhilfe bezahlen.

Während des Gerichtsverfahrens und innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren seit der rechtskräftigen Entscheidung oder sonstigen Beendigung des Verfahrens sind Sie bei bewilligter Verfahrenskostenhilfe verpflichtet, dem Gericht wesentliche Verbesserungen Ihrer wirtschaftlichen Lage oder eine Änderung der Anschrift unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

Bei unvollständigen oder fehlerhaften Erklärungen bzw. einer fehlenden Mitwirkung kann die Aufhebung der bewilligten Verfahrenskostenhilfe erfolgen.

Es ergeht der Hinweis, dass Anträge und Rechtsbehelfe in Familiensachen bei Bedarf nach Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses auch zur Niederschrift in der Rechtsantragstelle des Familiengerichts im Gerichtsgebäude Domplatz 3, 01662 Meißen gestellt bzw. eingelegt werden können.

Hierzu sind vollständige Angaben zu allen Verfahrensbeteiligen notwendig. Unterlagen zur Glaubhaftmachung sind mitzubringen.
Soweit dort auch Verfahrenskostenhilfe beantragt werden soll, sind die entsprechenden, vollständigen Nachweise zu Einkünften, Ausgaben, Vermögenswerten möglichst bereits ebenfalls mitzubringen.

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten. Zur persönlichen Vorsprache sollte eine telefonische Terminanfrage unter 03521/4702-131 oder 03521/4702-130 vorab erfolgen.
Sie sollten dazu insbesondere möglichst spätestens mindestens eine halbe Stunde vor der Schließzeit erscheinen, da die Abklärung des Sachverhaltes und die Aufnahme des Antrags regelmäßig längere Zeit in Anspruch nehmen.

Beachten Sie weiterhin, dass durch die Gerichtsmitarbeiter keine Rechtsberatung erfolgen kann.
Vorgerichtlich kann gegebenenfalls das für Sie zuständige Jugendamt unterstützend als Hilfe in Anspruch genommen werden.
Zu Rechtsfragen wenden Sie sich vorab an die Vertreter der rechtsberatenden Berufe.

Anwaltszwang
Beachten Sie, dass in Ehesachen, Folgesachen und selbständigen Familienstreitsachen antragstellende Parteien anwaltlich vertreten sein müssen.

Familiengerichtliche Genehmigung für gesetzliche Vertreter minderjähriger Kinder
Bitte teilen Sie zeitnah zum Familiengericht mit, zu welchem konkreten Vorgang Sie die Genehmigung des Familiengerichts benötigen. Machen Sie ausreichend Angaben zu sich als gesetzlichen Vertreter mit Namen, Anschrift sowie Telefonnummer und zum Kind mit Geburtsdatum und Aufenthaltsort.
Beachten Sie zu genehmigungsbedürftigen Erbausschlagungen, dass wegen der Ausschlagungsfrist Eile geboten ist und Sie daher möglichst neben der Abgabe der formbedürftigen Erklärung zur Erbausschlagung beim Nachlassgericht sofort ab Kenntnis auch hier den Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung stellen.

Vormundschaften und Pflegschaften
Vormünder und Pfleger werden gebeten, die jährliche Berichts- und Rechnungslegungspflicht einzuhalten.
Formulare hierzu und zu den Aufwandsentschädigungen finden Sie oben im Reiter „Formulare“.

Sollten Ereignisse, Probleme, Fragen auftreten und vor allem auch genehmigungsbedürftige Erklärungen abzugeben sein, bedarf es einer zeitnahen Mitteilung an das Familiengericht unabhängig von der Berichtspflicht und den Berichtszeiträumen.

Abschriften familiengerichtlicher Entscheidungen
Soweit Sie Abschriften familiengerichtlicher Entscheidungen des Amtsgerichts Meißen benötigen, kann ein Antrag dazu schriftlich hier gestellt werden.

Wird eine Abschrift einer Entscheidung benötigt, zu der kein Aktenzeichen des Amtsgerichts Meißen benannt werden kann, sind etwaige Urkunden (z.B. damalige Eheurkunde, Geburtsurkunde, Familienbuch etc.) zu der Angelegenheit für eine schnellere Recherche dem Antrag in Kopie beizufügen.

Bitte richten Sie Ihren mit Datum versehenen und unterschriebenen Antrag direkt an das Familiengericht Meißen, Domplatz 3, 01662 Meißen.

Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:

  1. Angaben zu Ihrer Person:
  • Ihr vollständiger Name
  • Ihre zustellfähige Anschrift (die Angabe auf dem Briefumschlag genügt nicht, da dieser nicht zur Akte genommen wird!)
  • eine Telefonnummer, unter der Sie tagsüber für Rückfragen erreichbar sind
  1. Angaben zum Verfahren
  • Aktenzeichen des Gerichts
  • Jahr der Entscheidung
  • Gegenstand des Verfahrens (z.B. Scheidung, Unterhalt)
  1. Angaben zu Antragsteller/Kläger/Beteiligte
  • Vor- u. Nachname
  • zuletzt bekannte Anschrift
  • Geburtsdatum
  1. Angaben zu Antragsgegner/Beklagter/Beteiligte
  • Vor- u. Nachname
  • zuletzt bekannte Anschrift
  • Geburtsdatum
  1. Begründung
  • Warum benötigen Sie die Entscheidung?
  • Was benötigen Sie? (beglaubigte Abschrift oder rechtskräftige Ausfertigung)
  • In welcher Form sind Sie am Verfahren beteiligt? (Beteiligter im Verfahren oder Angehöriger)

Soweit einzelne Angaben Ihnen nicht bekannt sind oder aus sonstigen Gründen nicht angegeben werden können, vermerken Sie dies bitte im Antrag.

Die für Sie zuständigen Bearbeiter in den jeweiligen Geschäftsstellen richten sich nach den Aktenzeichen, soweit das Verfahren bereits beim Amtsgericht Meißen geführt wird.

Sollte Ihre Angelegenheit noch nicht mit einem Aktenzeichen versehen sein, so können Sie uns unter folgender Nummer erreichen: 03521/4702-163.

Aktenzeichen mit Kürzel
Sofern vor den Referatszeichen 6, 8 und 13 ein weiterer Buchstabe steht, z.B. 6 F 01/22, ergibt sich die zuständige Geschäftsstelle wie folgt:

Kürzel

Telefonnummer der Geschäftsstelle

B

03521/4702-173

F

03521/4702-533

K

03521/4702-186

L

03521/4702-162

R

03521/4702-160

 

Aktenzeichen ohne Kürzel
In allen anderen Fällen, ergibt sich die zuständige Geschäftsstelle wie folgt:

Aktenzeichen

Telefonnummer der Geschäftsstelle

51 F – Buchstaben A-L

03521/4702-173

51 F – Buchstaben M-Z

03521/4702-160

51 FH

03521/4702-533

6 F – gerade Endziffer

03521/4702-162

6 F – ungerade Endziffer

03521/4702-160

8 F – gerade Endziffer

03521/4702-186

8 F – ungerade Endziffer

03521/4702-173

13 F

03521/4702-533

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten. Zu persönlichen Vorsprachen sollte eine telefonische Terminanfrage vorab erfolgen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten entnehmen Sie aus dem Bereich „Kontakt, Anreise, Datenschutz“.

Besucheradresse:
Amtsgericht Meißen
Domplatz 3
01662 Meißen

Telefon: 03521 4702-0

Telefax: 03521 4702-700

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