Zwangsvollstreckungsabteilung
Die Zwangsvollstreckungsabteilung des Amtsgerichts Meißen ist erreichbar:
Anschrift: Neumarkt 19, 01662 Meißen
Fon: 03521/47020
Fax: 03521/4702750
Die Zwangsvollstreckungsabteilung beim Amtsgericht Meißen (Vollstreckungsgericht) ist für die Verfahren zur Durchsetzung von titulierten gerichtlichen Entscheidungen zuständig.
Eine wesentliche Aufgabe ist dabei die Pfändung von Geldforderungen (z.B. Bankguthaben, Arbeitseinkommen etc.).
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz werden die dazu benötigten Formulare bereitgestellt.
Auf Antrag wird das Vollstreckungsgericht auch für Schuldner tätig. So kann diesem z.B. beim Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen Vollstreckungsschutz gewährt werden.
Wichtige Hinweise:
Bescheinigungen über die Erhöhung von unpfändbaren Beträgen auf Pfändungsschutzkonten nach § 903 ZPO (vormals § 850 k ZPO) werden durch das Gericht nicht ausgestellt. Wenden Sie sich dazu bitte an die nach § 305 Abs. 1 Insolvenzordnung geeigneten Stellen (z.B. anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälte, Notare).
Negativbescheinigungen über anhängige Insolvenzverfahren werden zentral beim Amtsgericht Dresden –Insolvenzabteilung- erstellt.
Das Schuldnerverzeichnis wird zentral beim Amtsgericht Zwickau –Zentrales Vollstreckungsgericht- geführt. Hier finden Sie eine Übersicht über Anträge, welche direkt beim Zentralen Vollstreckungsgericht zu stellen sind.
Besucheradresse:
Neumarkt 19
01662 Meißen
Telefon: 03521 4702-0
Der behindertengerechte Zugang zum Gebäude ist mit einem Fahrstuhl ausgestattet und befindet sich im rechten Flügel des Gebäudes. Bitte benutzen Sie die Klingel zur Kontaktaufnahme mit der Wachtmeisterei oder teilen die Hilfsbedürftigkeit vor einem Termin telefonisch mit.