Grundbuchamt
Für die im Amtsgerichtsbezirk Torgau befindlichen Grundstücke werden beim Grundbuchamt Torgau als Abteilung des Amtsgerichts Grundbücher geführt.
Besucheradresse:
Amtsgericht Torgau
Rosa-Luxemburg-Platz 14
04860 Torgau
Postanschrift:
Amtsgericht Torgau
Postfach 1353
04853 Torgau
Einsichtenstelle Oschatz:
Amtsgericht Torgau
Zweigstelle Oschatz
Brüderstraße 5
04758 Oschatz
Telefon: 03421/753-0
Telefax: 03421/753-315
E-Mail: grundbuchamt@agto.justiz.sachsen.de (nicht zur Stellung von Eintragungsanträgen)
In das Grundbuch kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses beim Grundbuchamt in Torgau und auch in der Zweigstelle in Oschatz kostenfrei Einsicht genommen werden (§ 12 Grundbuchordnung).
Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels; als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.
Die Einsicht in die elektronisch geführten Grundbücher und Grundakten ist grundsätzlich zu den allgemeinen Servicezeiten des Amtsgerichts möglich.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren.
Hierzu wenden Sie sich bitte unter +49 3421 753-327 oder +49 3435 9018-28 an das Grundbuchamt Torgau bzw. die Einsichtenstelle Oschatz.
Bitte beachten Sie, dass Einsichten in Papiergrundakten oder Archivakten nur in Torgau möglich sind.
Für diesbezügliche Einsichten vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin beim Grundbuchamt Torgau.
Grundbuchauszüge können entweder persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) oder schriftlich (auch per Fax und E-Mail) unter Beifügung einer Kopie eines Ausweisdokumentes beantragt werden.
Die Beantragung eines Grundbuchauszuges durch Bevollmächtigte ist unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht ebenfalls möglich.
Eine persönliche Vorsprache zur Beantragung eines Grundbuchauszuges ist sowohl beim Grundbuchamt Torgau, als auch der Zweigstelle des Amtsgerichts Torgau, Brüderstraße 5, 04758 Oschatz möglich.
Die Erstellung und Übersendung von Grundbuchauszügen kann grundsätzlich nicht aufgrund eines telefonischen Antrages erfolgen.
Kosten:
einfacher (unbeglaubigter) Grundbuchauszug 10,00 Euro
amtlicher (beglaubigter) Grundbuchauszug 20,00 Euro
Bitte prüfen Sie, welche Variante Sie benötigen.
Es besteht keine Möglichkeit, Grundbuchauszüge beim Amtsgericht Torgau online zu beantragen. Entsprechende Angebote von Online-Portalen enthalten neben den gesetzlichen Gebühren für die Grundbuchauszüge zusätzliche Servicekosten.
Soweit die als Eigentümer eingetragene Person verstorben ist, sind die Erben gesetzlich gehalten bzw. können vom Grundbuchamt verpflichtet werden, das Grundbuch berichtigen zu lassen.
Ein Antrag, der innerhalb von 2 Jahren ab dem Todesfall beim Grundbuchamt eingeht, wird dabei kostenfrei bearbeitet.
Vorzulegen ist hierfür
• der Erbschein in Ausfertigung (eine Kopie oder beglaubigte Abschrift genügt nicht) oder
• das europäische Nachlasszeugnis oder
• das notarielle Testament (kein handschriftliches Testament) mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichtes je in beglaubigter Abschrift oder
• der Erbvertrag mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichtes je in beglaubigter Abschrift.
Diese Unterlagen erhalten Sie bei dem Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
Sofern Ihnen der Erbschein, das notarielle Testament oder der Erbvertrag bereits vorliegt, ist der Erbnachweis zusammen mit dem Grundbuchberichtigungsantrag beim Grundbuchamt einzureichen.
Wenn der Erbnachweis noch beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden muss, kann der Grundbuchberichtigungsantrag ggf. bereits im Nachlassverfahren gestellt werden.
Sollte die Berichtigung des Grundbuchs wegen bevorstehender Veräußerung des Grundstücks, Erbauseinandersetzung oder aus sonstigen Gründen nicht zweckmäßig erscheinen, werden Sie gebeten, dies dem Grundbuchamt mitzuteilen.
Auch eine Adressänderung oder Änderung des Familiennamens (z.B. bei Eheschließung) sollten Sie als Eigentümer immer schriftlich mitteilen und formlos eine Änderung im Grundbuch beantragen.
Die Änderung erfolgt gebührenfrei.
Die Löschungsbewilligung der Bank muss im Original vorgelegt werden.
Die Löschung bedarf der Zustimmung aller Eigentümer in notariell beglaubigter Form.
Bitte wenden Sie sich vor der Einreichung der Unterlagen beim Grundbuchamt an einen Notar Ihrer Wahl.
Weitere Informationen finden Sie hier.