Familienabteilung
Allgemeine Informationen und entsprechende Formulare finden Sie unter den folgenden Links:
In Kindschaftssachen (z.B. elterliche Sorge, Umgang, Unterbringungssachen) kann ein formloser Antrag gemäß § 152 Absatz 2 FamFG nur bei dem Gericht gestellt werden, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das hierfür zuständige Amtsgericht finden Sie unter folgendem Link: