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Familienabteilung


Allgemeine Informationen und entsprechende Formulare finden Sie unter den folgenden Links:

In Kindschaftssachen (z.B. elterliche Sorge, Umgang, Unterbringungssachen) kann ein formloser Antrag gemäß § 152 Absatz 2 FamFG nur bei dem Gericht gestellt werden, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Das hierfür zuständige Amtsgericht finden Sie unter folgendem Link:

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