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Grundbuchamt

Allgemeine Informationen finden Sie im

Warnhinweis zu betrügerischen Internetportalen im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundbuchauszügen:

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Es wird aufgrund bekannt gewordener Betrugsversuche diverser Internetportale auf folgendes hingewiesen:

Auf den Webseiten grundbuchauszug-beantragen.com, grundbuch.zentraler-antragsservice.com, grundbuch-sachsen.de, portal-grundbuchamt.de und grundbuch-abruf.online ist vermeintlich die Beantragung von Grundbuchauszügen möglich. Die Zahlung erfolgt ausschließlich an den Betreiber der Webseiten.
Grundbuchauszüge können nur direkt beim zuständigen Grundbuchamt beantragt werden. 

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz weist im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken darauf hin, dass OnlineAngebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind.
Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung). Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden.

Nähere Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Grundbuch-Abschrift beantragen - Amt24.

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Die Elektronische Grundakte

Das Grundbuchamt Zwickau ist seit dem 1. Mai 2018 auf die elektronische Grundakte umgestellt. Damit erfolgt die Bearbeitung der Akten vollelektronisch. Alle eingehenden Anträge werden digitalisiert und nur noch in elektronischer Form aufbewahrt. Zu beachten ist:

  • Notare dürfen ab 1. Mai 2018 Anträge auf Eintragungen in das Grundbuch nur noch in elektronischer Form über das »Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)« einreichen.
  • Anträge von Bürgern hingegen nimmt das Grundbuchamt auch weiterhin in Papier entgegen. Die Papierunterlagen werden gescannt und gelangen auf diesem Weg ebenfalls als elektronische Datei zu den Akten.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sind auf dem Webportal der sächsischen Justiz veröffentlicht.

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