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Grundbuchamt

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Die Elektronische Grundakte

Das Grundbuchamt Zwickau ist seit dem 1. Mai 2018 auf die elektronische Grundakte umgestellt. Damit erfolgt die Bearbeitung der Akten vollelektronisch. Alle eingehenden Anträge werden digitalisiert und nur noch in elektronischer Form aufbewahrt. Zu beachten ist:

  • Notare dürfen ab 1. Mai 2018 Anträge auf Eintragungen in das Grundbuch nur noch in elektronischer Form über das »Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)« einreichen.
  • Anträge von Bürgern hingegen nimmt das Grundbuchamt auch weiterhin in Papier entgegen. Die Papierunterlagen werden gescannt und gelangen auf diesem Weg ebenfalls als elektronische Datei zu den Akten.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sind auf dem Webportal der sächsischen Justiz veröffentlicht.

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