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    Seit dem 30. Mai 2022 werden auch beim Arbeitsgericht Dresden die Verfahrensakten elektronisch geführt. Neu eingehende Verfahren werden nur noch elektronisch bearbeitet, auch wenn sie noch in Papierform eingereicht werden. Die Einreichung in Papierform – nicht per einfacher E-Mail – ist für nicht anwaltlich vertretene Parteien daher auch weiterhin möglich.

    Die Einführung der elektronischen Akte war und ist zumindest auch für eine Übergangszeit ein sehr komplexer Prozess, der mit hohem organisatorischen, personellen und zeitlichen Aufwand verbunden ist. Trotz umfangreicher Schulungen werden zunächst Verzögerungen nicht zu vermeiden sein, insbesondere, weil der vorhandene bisherige Aktenbestand auch als Papierakte weitergeführt wird. Schon jetzt wird um Verständnis gebeten, bis der gewohnte Geschäftsablauf wieder erreicht ist.

    Im Fachgerichtszentrum Dresden werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Dadurch kann es zu kurzen Wartezeiten in den jeweiligen Eingangsbereichen kommen. Verfahrensbeteiligte werden gebeten, dies zu berücksichtigen und rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn im Gerichtsgebäude einzutreffen. Durch die aktuellen Probleme im Zusammenhang mit der Corona-Virus-Pandemie kann es zusätzlich zu verlängerten Wartezeiten kommen. Beachten Sie bitte auch die diesbezüglichen besonderen Hinweise.

    Das Mitführen von Waffen i. S. d. Waffengesetzes (WaffG) oder nach dem WaffG verbotenen Gegenständen sowie sonstigen gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet.

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Das Arbeitsgericht Dresden ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege unterliegt keiner Transparenzpflicht.

    Beachten Sie bitte, dass für gegebenenfalls im Internet - die sächsische Arbeitsgerichtsbarkeit betreffend - veröffentlichte Informationen von dritter Seite (z. B. bzgl. Öffnungszeiten der Gerichte, Anschriften und Kontaktdaten) keinerlei Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit besteht. Sofern von dritter Seite unvollständige, falsche oder unrichtige Informationen veröffentlicht werden, wird auch nicht von hier aus deren Berichtigung oder Klarstellung veranlasst.

    Verlässliche aktuelle Angaben können diesem Internetauftritt bzw. dem Amt24-Service-Portal für Sachsen entnommen werden.

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