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Eignungsprüfung für europäische Rechtsanwälte

Antragstellung und Aktuelle Informationen

Der schriftliche Teil der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2026 wird in Baden-Württemberg am 13. und 14. April 2026 stattfinden. Zulassungsanträge zu dieser Prüfung sollen bei dem Gemeinsamen Prüfungsamt des Landes Baden-Württemberg und der Freistaaten Bayern und Sachsen bis spätestens 28. November 2025 vorgelegt werden.

Anträge können Sie auch formlos an das Landesjustizprüfungsamt Sachsen oder an die nachstehende E-Mail-Adresse richten. Bei der Landesdirektion Sachsen in Leipzig wurde ein Einheitlicher Ansprechpartner eingerichtet. Den Link zum EA-Portal finden Sie am Seitenende.

    E-Mail-Adresse

    Zulassungsverfahren

    Das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) regelt für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, die berechtigt sind, als Rechtsanwalt unter einer der in der Anlage l zu dieser Vorschrift genannten Berufsbezeichnung selbständig tätig zu sein (europäische Rechtsanwälte), die Berufausübung und Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland.

    Für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist in Sachsen die Rechtsanwaltskammer zuständig. Die in Teil 4 EuRAG vorgesehene Eignungsprüfung wird für Sachsen vom Landesjustizprüfungsamt bei dem Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg als Gemeinsamen Prüfungsamt des Landes Baden-Württemberg und der Freistaaten Bayern und Sachsen durchgeführt (Staatsvertrag über die Bildung eines gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft).

    Die Prüfungstermine und Zulassungsvoraussetzungen können beim Landesjustizprüfungsamt bei dem Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg erfragt werden

    Anschrift

    • SymbolPostanschrift:
      Gemeinsames Prüfungsamt des Landes Baden-Württemberg und
      der Freistaaten Bayern und Sachsen
      bei dem Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg
      Urbanstraße 32
      70182 Stuttgart

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: