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Referendarausbildung

Die Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare obliegt dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden.

Frankreich-Programm

In Zusammenarbeit mit der französischen Anwaltsorganisation und dem französischen Justizministerium bietet das nordrhein-westfälische Justizministerium für Referendarinnen und Referendare aller Bundesländer ein Ausbildungsprogramm in Frankreich an.

Das Ausbildungsprogamm besteht aus drei Komponenten:

  • einem Seminar zur Einführung in das französische Recht in Paris,
  • der Vermittlung eines Ausbildungsplatzes in Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten oder Gerichten,
  • wöchentlichen Kolloquien in Paris.

Jede Komponente kann unabhängig von den übrigen gewählt werden. Die Referendarinnen und Referendare müssen über hinreichende französische Sprachkenntnisse verfügen. Die Seminare werden zweimal jährlich, jeweils Anfang März und Anfang Oktober, in Paris durchgeführt und werden jeweils gesondert ausgeschrieben.

Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische juristische Studienabschlüsse gemäß § 112a DRiG

Bei Bewerbern um Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst mit einem ausländischen juristischen Studienabschluss ist in einer Gleichwertigkeitsprüfung festzustellen, ob die erforderlichen Rechtskenntnisse vorliegen.