Elektronische Klausurbearbeitung in den juristischen Staatsprüfungen

Mit der elektronischen Klausurbearbeitung (E-Klausur) steht den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern ein zeitgemäßes und praxisgerechtes Prüfungsformat zur Verfügung. Das Angebot wird in Sachsen mit einer einheitlichen Prüfungssoftware des Anbieters IQUL GmbH umgesetzt.
Staatliche Pflichtfachprüfung
Ab dem Prüfungsdurchgang 2025/1 wird auch im schriftlichen Teil der Staatlichen Pflichtfachprüfung die elektronische Klausurbearbeitung (E-Klausur) angeboten werden. Die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer haben nun die Wahl, ob sie den schriftlichen Teil der Staatlichen Pflichtfachprüfung handschriftlich oder elektronisch am Laptop ablegen möchten. Die Wahl der Prüfungsform ist im Zulassungsantrag zur Staatlichen Pflichtfachprüfung verbindlich anzugeben. Für den Prüfungsdurchgang 2025/1 wird die Wahl voraussichtlich ab September 2024 im Onlineantrag entsprechend hinterlegt sein.
Zweite Juristische Staatsprüfung
Seit dem Jahr 2021 bietet das Landesjustizprüfungsamt Sachsen für die Zweite Juristische Staatsprüfung erfolgreich die elektronische Klausurbearbeitung (E-Klausur) an. Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer können zwischen der handschriftlichen oder der elektronischen Prüfungsform wählen. Im letzten Prüfungsdurchgang ZJS 2024/2 im Juni 2024 haben alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer das elektronische Prüfungsformat gewählt.
Fragen zur E-Klausur
Die wichtigsten Fragen zur E-Klausur werden nachfolgend beantwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen nicht ausgeschlossen werden können.
Weitere Fragen?
Carolin Hentschel
Telefon:
(+49) (0)351-5 64 16 21 4E-Klausur@smj.justiz.sachsen.de
Wichtige Informationen zur Durchführung der E-Klausur finden Sie nachfolgend zusammengefasst.