Beruflicher Werdegang
Nach Bestehen der Laufbahnprüfung können Sie im Rahmen verfügbarer Stellen bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen und zum/zur »Justizsekretär/in« ernannt werden. Ein Einsatz kommt je nach Bedarf innerhalb des gesamten Freistaates Sachsen in Betracht.
Die regelmäßige Probezeit von drei Jahren kann u.a. bei überdurchschnittlichen Leistungen abgekürzt werden.