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Karriere

Nach Bestehen der Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 (Fachrichtung Justiz) können Sie im Rahmen verfügbarer Stellen bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen und zum/zur »Justizsekretär/in« ernannt werden. Ein Einsatz kommt je nach Bedarf innerhalb des gesamten Freistaates Sachsen in Betracht. Die Besoldung erfolgt im Eingangsamt in Besoldungsgruppe A 6. Beförderungsmöglichkeiten bestehen bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen eines Personalentwicklungs- und Beförderungskonzeptes bis zur Besoldungsgruppe A 9.

Die regelmäßige Probezeit von drei Jahren kann u.a. bei überdurchschnittlichen Leistungen abgekürzt werden.

Nach dem Abschluss der Laufbahnausbildung und einer gewissen Berufserfahrung besteht für einzelne Beamte die Möglichkeit für eine Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin/zum Gerichtsvollzieher. Alternativ dazu können Leistungsträger auch zum Laufbahnaufstieg in die Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1 (Fachrichtung Justiz) zugelassen werden, § 28 SächsBG i.V.m. § 30 SächsLVO.