Abrufverfahren Grundbuch
Hinweis
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz weist im Zusammenhang der Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken darauf hin, dass Online-Angebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind. Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung).
Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden.
Nähere Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter:
Grundbuch-Abschrift beantragen - Amt24
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für die Erteilung der Genehmigung zum Abrufverfahren nach § 133 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 der Grundbuchordnung (GBO) i. V. m. § 81 der Grundbuchverfügung (GBV) wurde auf die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz übertragen.
Antragstellung an:
Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz
Name/Firma:
Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz
Nutzer-ID:
DE.Justiz.3197e4af-07b7-4dfe-8bae-46a09bcbfd47.fde2
oder
Postanschrift:
Bautzner Straße 19a
01099 Dresden
Hinweis:
Zur schnelleren Bearbeitung der Zulassungsanträge bittet die Zulassungsstelle bei der Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz um eine elektronische Antragstellung über das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach " (EGVP)
Bei Fragen rund um das Zulassungsverfahren wenden Sie sich bitte an:
Frau Klotzsch oder Frau Eckart:
Telefon:
(+49) (0)351-4 46 33 210, (0)351 4 46 33 008
Telefax:
(+49) (0)351-4 46 33 09 0
Zulassungsstelle@lit.justiz.sachsen.de
Weitere Informationen zur Elektronischen Kommunikation mit Gerichten und Justizbehörden finden Sie unter
Passwort vergessen / technische Fragen
Bei Fragen rund um das Thema Passwort oder sonstige technische Fragen, wenden Sie sich bitte an die Telefonhotline oder die folgende E-Mailadresse:
Erreichbarkeit der Hotline:
Mo-Fr von 08:00-13:00 Uhr
Hotline
Telefon:
(+49) (0)351-4 46 33 444
solumweb-help@lit.justiz.sachsen.de
Hinweis
Privatpersonen richten ihren Antrag auf Erteilung von Grundbuchauszügen bitte an das zuständige Grundbuchamt.
Informationen zum Abrufverfahren
Einführung in das Internet-Abrufverfahren
[Download,*.pdf, 0,05 MB]
Technische Voraussetzungen
[Download,*.pdf, 0,01 MB]
Bedienungsanleitung
[Download,*.pdf, 1,28 MB]
Antragsunterlagen
[Download,*.pdf, 0,29 MB]
Übersicht der Zulassungsstellen
[Download,*.pdf, 0,16 MB]
Merkblatt Sicherheit
[Download,*.pdf, 0,02 MB]
