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Abrufverfahren Grundbuch

Hinweis

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz weist im Zusammenhang der Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken darauf hin, dass Online-Angebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind. Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung).

Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden. 

Nähere Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter:

Grundbuch-Abschrift beantragen - Amt24

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für die Erteilung der Genehmigung zum Abrufverfahren nach § 133 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 der Grundbuchordnung (GBO) i. V. m. § 81 der Grundbuchverfügung (GBV) wurde auf die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz übertragen.

    Antragstellung an:

     

    Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz

     EGVP

    Name/Firma:

    Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz

    Nutzer-ID:

    DE.Justiz.3197e4af-07b7-4dfe-8bae-46a09bcbfd47.fde2

    oder

      • SymbolPostanschrift:
        Bautzner Straße 19a
        01099 Dresden

        Hinweis:
        Zur schnelleren Bearbeitung der Zulassungsanträge bittet die Zulassungsstelle bei der Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz um eine elektronische Antragstellung über das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach " (EGVP)

        Bei Fragen rund um das Zulassungsverfahren wenden Sie sich bitte an:

        Frau Klotzsch oder Frau Eckart:
      • SymbolTelefon:
        (+49) (0)351-4 46 33 210, (0)351 4 46 33 008
      • SymbolTelefax:
        (+49) (0)351-4 46 33 09 0
      • SymbolZulassungsstelle@lit.justiz.sachsen.de

        Weitere Informationen zur Elektronischen Kommunikation mit Gerichten und Justizbehörden finden Sie unter

        Passwort vergessen / technische Fragen

         

        Bei Fragen rund um das Thema Passwort oder sonstige technische Fragen, wenden Sie sich bitte an die Telefonhotline oder die folgende E-Mailadresse:

        Erreichbarkeit der Hotline:

        Mo-Fr von 08:00-13:00 Uhr

            Hotline

            Hinweis

            Privatpersonen richten ihren Antrag auf Erteilung von Grundbuchauszügen bitte an das zuständige Grundbuchamt.

              Informationen zum Abrufverfahren

              Marginalspalte

              Kontakt

              Kontakt für das Abrufverfahren

              Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz

              • SymbolPostanschrift:

                Bautzner Straße 19 a
                01099 Dresden
              • SymbolE-Mail
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