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Elektronisches Schuldner- und elektronisches Vermögensverzeichnis

Allgemeine Hinweise

Aufgrund von gesetzlichen Regelungen können Personen dazu verpflichtet sein, Auskunft über ihr Vermögen zu erteilen. Hierzu wird ein Vermögensverzeichnis erstellt. Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis angeordnet werden. Das Schuldnerverzeichnis für den Freistaat Sachsen wird beim Zentralen Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht Zwickau geführt. Die Vermögensverzeichnisse werden hier ebenfalls hinterlegt und verwaltet.

    Zentrales Vollstreckungsgericht

    Weitere Informationen finden Sie direkt auf den Seiten des Zentralen Vollstreckungsgerichtes.

    Vollstreckungsportal

    In dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in der Zivilprozessordnung (ZPO) genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Weitere Einzelheiten werden auf den Seiten des Gemeinsamen Vollstreckungsportals erläutert.