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FAQ

In der JVA Dresden erfolgt in der Regel die Unterbringung in Einzelhafträumen mit einer Größe von etwa 11 m2. In einzelnen Fällen können aus verschiedenen Gründen auch mehrere Gefangene in einem Gemeinschafthaftraum untergebracht werden.

Die JVA Dresden arbeitet mit verschiedenen Vereinen und Institutionen zusammen. Als ehrenamtlicher Mitarbeiter können Personen zugelassen werden, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, innerhalb der letzten drei Jahre vor der Zulassung keine Freiheits- oder Jugendstrafe oder eine mit Freiheitsentzung verbundene Maßregel der Besserung und Sicherung verbüßt haben, nicht unter Bewährung stehen und gegen die kein Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist. 

Wenn Sie sich für die ehrenamtiche Arbeit in der Justizvollzugsanstalt interessieren, finden Sie weitere Informationen in den beiden folgenden Publikationen. Gern können Sie dazu auch Kontakt mit unserem zuständigen Kollegen aufnehmen.

Kontakt für ehrenamtliche Mitarbeiter

E-Mail: ehrenamt@jvadd.justiz.sachsen.de

Geschlossener und offener Vollzug sind verschiedene Unterbringungsformen des Justizvollzuges.

Im offenen Vollzug bestehen geringere Vorkehrungen gegen Entweichungen. Nach § 15 Absatz 2 Sächsisches Strafvollzugsgesetz können dort Strafgefangene untergebracht werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen, d.h. insbesondere  nicht zu befürchten ist, dass sie sich dem Vollzug entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzuges für Straftaten missbruachen.

Wenn Sie sich pünktlich stellen und die Tests auf Alkohol- und Drogenkonsum negativ sind, wird eine Unterbringung im offenen Vollzug der Anstalt geprüft.

 

Soweit Sie über ein laufendes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis verfügen, können Sie uns dies vorher schriftlich mit entsprechenden Nachweisen anzeigen.

 

Das Mitführen von Bargeld ist zulässig. Mitgebrachter Tabak, Zigaretten, Kaffee o.ä. dürfen nicht in die Anstalt eingebracht werden. Sie können aber bei der Aufnahme Tabak bzw. Zigaretten und entsprechendes Zubehör von eigenem Bargeld erwerben.

 

Folgende persönliche Gegenstände können Sie mitbringen:

 

Gegenstand

Bemerkungen

Elektrogeräte und Zubehör

Hörfunk- und Tonwiedergabegeräte
(CD/MD- Radiorekorder; Weckradio; tragbares Kassetten, CD- oder MD- Wiedergabegerät)

  maximal 120 cm Gesamtkantenlänge

  keine abnehmbaren Boxen

- keine Dockingstation

Fernsehgerät

- Flachbild max. Gesamtkantenlänge 120cm

- nicht mit programmierbarer
  Fernbedienung

Antennenkabel

- max. 1,50 m

- keine geschraubten Stecker

Kleidung

(15) Unterhosen

 

(15) Unterhemden

 

(15) Paar Socken

 

(2) Schlafanzüge

 

(14) Oberteile

frei wählbar: Hemden, Pullover, T-Shirts, Joggingoberteil, Weste, Pullunder, Strickjacke, Jacke

(8) Hosen

frei wählbar: Jeans, kurze Hosen, Jogginghosen, Stoffhosen

(2) Kopfbedeckungen

einfach; ohne Hohlräume oder Metall

(1) Schal

 

(1) Paar Handschuhe

einfach; ohne Futter oder Hohlräume, kein
Leder

(1) Bademantel
(2) Badetücher

 

(1) Paar Hausschuhe

einfache Ausführung

(1) Paar Badeschuhe

einfache Ausführung

(2) Paar Schuhe

- keine Stahlkappen
- frei wählbar: Sandalen, Sportschuhe, 
  Straßenschuhe

(4) Handtücher

 

(4) Geschirrtücher

 

(2) Garnituren Bettwäsche

 

(6) Taschentücher

 

 

Die Kleidung darf keine Tarnflecken haben, nicht uniformähnlich oder szenetypisch sein, wie z.B. Thor Steinar Bekleidung oder Bikerkutten.

 

 

Zudem dürfen 10 Briefmarken eingebracht werden.

Die Justizvollzugsanstalt Dresden hat eine tschechische Partneranstalt in der Stadt Ostrov.

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