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Zuständigkeit der Anstalt

Blick entlang der Außenmauer der Anstalt © Kossok&Bergner

Leiterin der Justizvollzugsanstalt Dresden:

 

Rebecca Stange

Leitende Regierungsdirektorin

 

 

 

In der Justizvollzugsanstalt Dresden ergibt sich nach dem derzeit gültigen Vollstreckungsplan des Freistaates Sachsen die Zuständigkeit für die Untersuchungshaft, Ersatzfreiheitsstrafen und Freiheitsstrafen für Männer der zuständigen Gerichtsbezirke.

Nach der Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt Dresden wurden verschiedene Abteilungen gebildet, die sich wie folgt gliedern:

  • sechs Abteilungen in den Hafthäusern A, B und C mit männlichen erwachsenen Straf- und Untersuchungsgefangenen
  • eine Abteilung für Gefangene mit angeordneter und vorbehaltener Sicherungsverwahrung
  • eine Abteilung mit Zugangsstation und der Unterbringung von vorangig kurzstrafigen männlichen erwachsenen Strafgefangenen
  • eine Abteilung offener Vollzug für männliche erwachsene Strafgefangene und dem Jugendarrest

Die räumlich abgeschlossenen Stationen des Regelvollzugs mit Einzel- und Gemeinschaftshafträumen verfügen über eine Kleinküche, einen Gemeinschaftsduschraum, einen Freizeitraum sowie ein Dienstzimmer für den verantwortlichen Bediensteten.
Ein Einzelhaftraum ist 11 m² groß, verfügt über einen separaten Nasstrakt mit Wasch- und Toilettenbecken und ist ausgestattet mit Schrank, Bett, Schreibtisch, Bücherbord und Stuhl.

Ein Freigängerhaus, in dem die Gefangenen des offenen Vollzuges untergebracht sind, befindet sich außerhalb des geschlossenen Vollzuges. In diesem Gebäude befindet sich im Erdgeschoss der Jugendarrest. Im Obergeschoss befindet sich der offene Vollzug für männliche Strafgefangene.

Jeder Abteilung sind multiprofessionelle Teams zugeordnet, bestehend aus Abteilungsleitung, Sozialarbeitern, Psychologen, eine Abteilungsdienstleitung und Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes.

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