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Ehrenamtliche Mitarbeit

Entsprechend § 109 Abs. 1 SächsStVollzG können Einzelpersonen als ehrenamtliche Mitarbeiter im Strafvollzug tätig werden.
Die JVA Zwickau kann seit Herbst 1997 in der vollzuglichen Arbeit auf die Unterstützung ehrenamtlicher Mitarbeiter zählen. Mit ihrem Engagement helfen diese den Bediensteten bei der Betreuung der Gefangenen, indem sie sich

  • der Bewältigung sozialer Probleme
  • der Lösung persönlicher Schwierigkeiten
  • den Entlassungsvorbereitungen und
  • der Eingliederung in das Leben in Freiheit

annehmen.
Ihr Betätigungsfeld geht dabei nicht selten über die Gefängnismauern hinaus und reicht bis in die Familien der Gefangenen.
Gegenwärtig widmen sich in der JVA Zwickau zehn ehrenamtliche Mitarbeiter der Einzelbetreuung von Gefangenen oder leisten in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Bediensteten Gruppenarbeit.

Über die Kriterien für die Zulassung und über das konkrete Anforderungsprofil eines ehrenamtlichen Mitarbeiters verweisen wir auf nachfolgenden Link.

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