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Anstaltsbeirat

§ 116 Sächsisches Strafvollzugsgesetz legt fest, dass in jeder Justizvollzugsanstalt ein Anstaltsbeirat zu bilden ist, dessen Mitglieder (Personen des öffentlichen Lebens) bei der Gestaltung des Vollzugs und bei der Betreuung der Gefangenen mitwirken. Sie unterstützen durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung. Die Gefangenen können sich über Schriftwechsel oder direkt an die Mitglieder wenden und sich deren Beratung, aber auch der Verschwiegenheit über persönliche Belange gewiss sein.

Vorsitzender

Herr Dieter Wamser

Stellvertretende Vorsitzende

Herr Dr. Jan  Quenstedt

Mitglieder

Frau MDL Daniela Kuge
Herr MDL Mario Beger
Frau Susann Lenz
Herr Lutz Thiemig
Herr Jens-Torsten Jacob
Herr Ullrich Burkhardt
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