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Anstaltsbeirat

§ 116 Sächsisches Strafvollzugsgesetz legt fest, dass in jeder Justizvollzugsanstalt ein Anstaltsbeirat zu bilden ist, dessen Mitglieder (Personen des öffentlichen Lebens) bei der Gestaltung des Vollzugs und bei der Betreuung der Gefangenen mitwirken. Sie unterstützen durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung. Die Gefangenen können sich über Schriftwechsel oder direkt an die Mitglieder wenden und sich deren Beratung, aber auch der Verschwiegenheit über persönliche Belange gewiss sein.

Vorsitzender

Herr Dieter Wamser

Stellvertretende Vorsitzende

Herr Heiner Sandig

Mitglieder

Herr MDL Frank Richter
Herr MDL Mario Beger
Herr Jens-Torsten Jacob
Herr Lutz Thiemig
Frau Lisa Smyrek
Herr Ullrich Burkhardt
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