25.11.2022

Sachsens Kinder- und Jugendbeauftragte in der JVA Dresden

© SMJusDEG I Daniel Meißner

Familie dauert ein Leben lang. Haft nicht. Für Kinder ist es eine Katastrophe, wenn ein Elternteil ins Gefängnis muss. Sie sind wütend, sie schämen sich, sie wissen nicht, wie oder mit wem sie darüber reden können. Das andere Elternteil ist oft nicht weniger überfordert. Wie geht’s weiter?

Kinder inhaftierter Eltern haben das gleiche Rechte wie andere Kinder auf regelmäßigen Kontakt mit ihren Eltern, wenn es dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

Eine Aufgabe des Vollzugs ist es deswegen auch, Kindern von Gefangenen zu erklären, was Haft eigentlich bedeutet und wie der Gefängnisalltag des Vaters oder der Mutter aussieht. Außerdem sehr wichtig: Der Kontakt zur Familie, eine Routine trotz Strafe, kann Gefangene dabei unterstützen, nach der Haft in ein geregeltes Leben zurückzukehren.

Dass es den Kindern gut geht und ihre Rechte gewahrt bleiben, ist dabei oberste Priorität. Aus diesem Grund hat das SMJusDEG die erste Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung, Susann Rüthrich, eingeladen, sich beispielhaft die Angebote des familienorientierten Vollzugs in der JVA Dresden anzuschauen.

Hier gibt es ein Familienbesuchszimmer, Spielzimmer, die die Väter während der Besuchszeiten mit ihren Kindern nutzen können. Zusätzlich bietet die JVA Dresden inhaftierten Familienvätern Unterstützung an, den Kontakt zu ihren Familien zu pflegen oder auch wiederherzustellen, zum Beispiel mit Elternkursen oder Kompetenztrainings.

„Damit können wir die Folgen von Inhaftierung und Trennung abmildern und sowohl die Kinder als auch die gesamte Familie dabei unterstützen, mit dieser schwierigen Situation zurechtzukommen. Stabile familiäre Beziehungen während des Vollzuges sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Resozialisierung“, betonte Staatssekretär Mathias Weilandt während des Besuchs.

Seit 2012 befasst sich der sächsische Justizvollzug mit dem Thema Kinder von Inhaftierten. Ein wichtiger Fortschritt auf diesem Gebiet war auch die Einführung von Haftraumtelefonie und Videotelefonie. Damit wurde zugleich auch ein wichtiges Ziel aus dem Koalitionsvertrag der Staatsregierung umgesetzt.

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