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Bürgerbeauftragte

Die Bürgerbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Rat suchende Bürger. Ihre Aufgabe ist die allgemeine, wegweisende Beratung.

 

Hinweise für Bürgeranliegen

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens aufgrund des hohen Aufkommens an eingehenden Bürgeranfragen einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bitte wenden Sie sich für schriftliche Bürgeranliegen ausschließlich an das E-Mail-Postfach: poststelle@smj.justiz.sachsen.de. Bürgeranliegen, die über das Pressepostfach eingehen, können zukünftig nicht mehr berücksichtigt werden, da dieses Postfach ausschließlich für Presseanfragen vorgesehen ist.

 

Hilfestellungen zu häufig gestellten Fragen

Bürgeranliegen, die gerichtliche/staatsanwaltschaftliche Verfahren betreffen: Anliegen, die konkrete gerichtliche bzw. staatsanwaltschaftliche Verfahren betreffen, richten Sie zunächst bitte an das zuständige Gericht oder die zuständige Staatsanwaltschaft. Informationen zu den Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf den Ihnen zugegangenen Schreiben oder über die Internetpräsenz der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Bürgeranliegen, die die Beantragung von Ratenzahlungen betreffen: Bitte richten Sie Ihren Antrag auf Ratenzahlung direkt an die Landesjustizkasse Chemnitz bzw. die Staatsanwaltschaft. Eine Auskunft bzw. Bearbeitung durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz erfolgt nicht.

Bürgeranliegen, die eine konkrete Rechtsberatung betreffen: Bitte haben Sie Verständnis, dass das Staatsministerium der Justiz grundsätzlich keine Rechtsauskunft zu konkreten Einzelfällen gibt oder in sonstiger Weise rechtsberatend tätig wird. Das Gesetz behält die Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen bestimmten Berufen, insbesondere den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, vor. Diese sind auch zur Vertretung vor Gericht berufen. Eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt können Sie z.B. über die Homepage der Rechtsanwaltskammer Sachsen finden.

Gerne helfen Ihnen auch die anwaltlichen Beratungsstellen an Ihrem Wohnort bzw. die nächstgelegene anwaltliche Beratungsstelle weiter. Dafür benötigen Sie keinen Beratungshilfeschein.

Bei Ihrem örtlichen Amtsgericht oder in der Beratungsstelle können Sie sich auch über die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein eventuell nachfolgendes Gerichtsverfahren erkundigen.

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