Aufgaben und Organisation
Das Staatsministerium der Justiz vereint viele Aufgaben unter einem Dach. Es unterstützt die Ministerin bei der Wahrnehmung ihrer politischen Aufgaben und ist außerdem übergeordnete Behörde zahlreicher Einrichtungen.
- Organigramm (*.pdf, 86,05 KB) Eine Übersicht über die verschiedenen Abteilungen und Referate des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz.
- Sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Disziplinargerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft
- Öffentliches Recht, Bürgerliches Recht einschließlich Handels- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht einschließlich des Nebenstrafrechts, Strafvollzugsrecht, Gerichtsverfassungsrecht und Verfahrensrecht der Gerichte einschließlich des einschlägigen Kostenrechts, jeweils soweit nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist
- Bundes- und Landesverfassungsrecht, organisatorische Fragen des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen, soweit dieser nicht selbst zuständig ist, sowie Vertretung des Freistaates Sachsen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen; Zuarbeiten an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit sächsischem Bezug
- Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare
- Grundbuchwesen und Register im Sinne von § 374 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Ausarbeitung von Gesetzentwürfen, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind, rechtliche Begutachtung von Gesetzentwürfen, insbesondere Angelegenheiten der Normprüfung, Fragen der Gesetzesfolgenabschätzung
- Rechtsbereinigung und Rechtsvereinfachung, Koordinierung des Vollzugs des Verwaltungsvorschriftengesetzes
- Bearbeitung zwischenstaatlicher Angelegenheiten der Rechtspflege
- Bereinigung von SED-Unrecht, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind
- Rechtsfragen hinsichtlich der Tätigkeit des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für nationale Sicherheit
- Angelegenheiten der Volksgesetzgebung
- sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich des Justizvollzuges, der Bewährungshilfe und der Gerichtshilfe
- Gnadensachen (soweit nicht die Sächsische Staatskanzlei oder andere Ressorts zuständig sind)
- Vorbereitung und Durchführung der Ersten juristischen Prüfung und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung
- Ausbildung und Prüfung der Anwärterinnen und Anwärter im Vorbereitungsdienst für die Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst des Freistaates Sachsen, insbesondere Justizfachwirte und Rechtspfleger, aber auch für Justizwachtmeister, Gerichtsvollzieher und Amtsanwälte und andere
- Weiterqualifizierung und Fortbildung von Justizbediensteten, einschließlich der Bediensteten im Sozialen Dienst der ordentlichen Gerichtsbarkeit und des Justizvollzugs
- Ausbildungszentrum Bobritzsch (Dienstaufsicht)
- Fachaufsicht über die Fachbereiche Justiz und Justizvollzug beim Ausbildungszentrum Bobritzsch und über den Fachbereich Rechtspflege der Hochschule Meißen (FH)
- Staatshaftung ohne Einzelfallangelegenheiten der Ressorts
- Förderung von Betreuungsvereinen