Gemeinsame Deutsch-Tschechische Ermittlungsgruppen
Gemeinsame Deutsch-Tschechische Ermittlungsgruppen als grundlegende Voraussetzung grenzüberschreitender Strafverfolgung
Vom 1. bis 4. März 2022 hospitieren tschechische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Staatsanwaltschaft Görlitz zum Thema „Gemeinsame Ermittlungsgruppen“ im Rahmen des grenzübergreifenden Projekts „Justiz CZ-SN“. Die sächsischen Referenten informierten über Ermittlungen im Rahmen einer Ermittlungsgruppe, die Gründung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe am Beispiel eines Verfahrens der Staatsanwaltschaft Görlitz, über das Ermittlungsverfahren FRANKLIN, sowie rechtliche Grundlagen und praktische Erfahrungen bei der Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen. Die Gäste besuchten außerdem das Landesgericht und die Justizvollzugsanstalt Görlitz.
Der bilaterale Austausch ist die Fortsetzung einer Hospitation in Usti nad Laben vom 14. bis 17. September 2021. Dort erhielten die sächsischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einen Einblick in die Arbeit ihrer tschechischen Kolleginnen und Kollegen. „Wir haben eine gemeinsame Grenze, und manchmal gibt es grenzübergreifende Fälle der Ermittlung von Straftaten. Daher ist die enge Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften notwendig“, fasste es eine der Teilnehmerinnen, JUDr. Karolina Truhlárová, Staatsanwältin der Bezirksstaatsanwaltschaft Ceská Lipa, zusammen.
Grundlegende Voraussetzung einer grenzüberschreitenden Strafverfolgung, die im Einzelfall auch über die Stellung von Rechtshilfeersuchen statt über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe organisiert werden kann, ist das gegenseitige Vertrauen in die Strafverfolgung der beteiligten Staaten. Dafür ist es notwendig, sich über die unter Umständen abweichenden materiell-rechtlichen wie auch verfahrensrechtlichen Bestimmungen zu informieren und weiterzubilden. Essentiell sind zudem die persönlichen Kontakte auf staatsanwaltschaftlicher und polizeilicher Ebene.
Das Projekt wird durch das „Kooperationsprogramm zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2014-2020“ mit rund 336.000 Euro gefördert. An dem Projekt nehmen teil: Das Justizministerium der Tschechischen Republik und das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, die Bezirksstaatsanwaltschaft Ústí nad Labem, die Kreisstaatsanwaltschaften Liberec, Teplice und Litoměřice, die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, die Staatsanwaltschaften Chemnitz, Dresden und Görlitz sowie die Justizvollzugsanstalten in Bělušice, Rýnovice, Nové Sedlo/Drahonice, Ostrov, Bautzen, Chemnitz, Dresden und Waldheim.