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    Die Telefax-Kommunikation mit den Gerichten und Behörden des Freistaates Sachsen ist seit einiger Zeit nur eingeschränkt möglich. Die Ursachen für die auftretenden Probleme liegen weder bei den sächsischen Gerichten und Justizbehörden noch im sächsischen Verwaltungsnetz (SVN). Sie sind grundsätzlich technischer Natur und derzeit nicht lösbar. Die Kommunikationspartner der sächsischen Justiz werden gebeten, anstelle des Telefaxes die zulässigen elektronischen Übertragungswege – etwa das besondere elektronische Anwaltspostfach – zu nutzen.

    An allen Gerichten der Sächsischen Sozialgerichtsbarkeit ist der Elektronische Rechtsverkehr möglich.

    Die diesjährige Jahrespressekonferenz findet am 13. April 2023 um 10 Uhr in den Räumlichkeiten des Sächsischen Landessozialgerichts statt.

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
    Das Sächsische Landessozialgericht ist eine transparenzpflichtige Stelle. Dies gilt jedoch nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege unterliegt keiner Transparenzpflicht.

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