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Geschäftsverteilung

Nachfolgend finden Sie die Geschäftsverteilungspläne der Richter nach Abteilungen.

Das Präsidium des Amtsgerichts Leipzig bestimmt im Geschäftsverteilungsplan im Voraus die Zuständigkeit der jeweiligen Richter für die anfallenden Geschäftsaufgaben. Zugleich wird die Vertretung geregelt.  Damit wird dem Verfassungsgebot der Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters entsprochen (Artikel 97, 101 Grundgesetz).

Das Präsidium ist ein unabhängiges gerichtliches Selbstverwaltungsorgan, welches es an jedem Gericht in Deutschland gibt. Das Präsidium des Amtsgerichts Leipzig besteht aus dem Präsidenten des Gerichts und zurzeit aus weiteren 8 Richtern des Amtsgerichts. Die Präsidiumsmitglieder werden von den Richtern des Gerichts gewählt.

Das Präsidium hat jedoch nicht die Befugnis, Richtern Anweisungen zu erteilen, die deren Entscheidungen zum Verfahrensablauf oder den rechtlichen Inhalt von Urteilen oder Beschlüssen betreffen.

Der Geschäftsverteilungsplan kann auch im Gericht von jedermann eingesehen werden.

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