Hier geht es zur Stellenausschreibung.
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Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt.
Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Arbeitsgericht Leipzig ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege unterliegt keiner Transparenzpflicht.
In Ansehung des elektronischen Rechtsverkehres werden förmliche Zustellungen an das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) per elektronischem Empfangsbekenntnis (eEB) nach § 174 Abs. 3, 4 ZPO bewirkt. Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet Ihnen eine detaillierte Anleitung zum Umgang mit dem eEB im Newsletter mit der Nummer 48/2017 vom 30.11.2017 an. Gleichzeitig verweisen wir auf das nachfolgende Merkblatt der BRAK zur Abgabe eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB):
Die Telefax-Kommunikation mit den Gerichten und Behörden des Freistaates Sachsen ist seit einiger Zeit nur eingeschränkt möglich. Die Ursachen für die auftretenden Probleme liegen weder bei den sächsischen Gerichten und Justizbehörden noch im sächsischen Verwaltungsnetz (SVN). Sie sind grundsätzlich technischer Natur und derzeit nicht lösbar. Die Kommunikationspartner der sächsischen Justiz werden gebeten, anstelle des Telefaxes die zulässigen elektronischen Übertragungswege, etwa das besondere elektronische Anwaltspostfach, zu nutzen.
Beachten Sie bitte, dass für ggf. im Internet – die sächsische Arbeitsgerichtsbarkeit betreffend – veröffentlichte Informationen von dritter Seite (z.B. bzgl. Öffnungszeiten der Gerichte, Anschriften und Kontaktdaten) keinerlei Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit besteht. Sofern von dritter Seite unvollständige, falsche oder unrichtige Informationen veröffentlicht werden, wird auch nicht von hier aus deren Berichtigung oder Klarstellung veranlasst.
Verlässliche aktuelle Angaben können diesem Internetauftritt bzw. dem Amt24-Service-Portal für Sachsen entnommen werden.