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Hinweise für die Unternehmensgründung

Informationen zur Unternehmensgründung

Das MoMiG – das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen – ist am 1. November 2008 in Kraft getreten (BGBl. I S. 2026). Den Anstoß zur GmbH-Novelle hat vor gut sechs Jahren der Freistaat Sachsen über die Konferenz der Justizministerinnen und –minister gegeben. Mit dem Gesetz wird die GmbH, die für den Mittelstand wichtigste Gesellschaftsform, grundlegend reformiert. Das MoMiG soll GmbH-Gründungen erleichtern und beschleunigen und Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Rechtsform der GmbH bekämpfen. Das nachfolgende Merkblatt zeigt auf, welche Änderungen für Unternehmensgründer gelten.