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Presse & Veröffentlichungen

Medieninformationen

    Medieninformation vom 28. November 2023

    Treffen der Normenkontrollräte des Bundes und der Länder in Dresden

    Die Normenkontrollräte und Clearingstellen des Bundes und der Länder trafen sich am Montag, den 27. November 2023, in Dresden. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Treffens diskutierten die Teilnehmenden über gemeinsame Themen und Herausforderungen bei Bürokratievermeidung und Bürokratieabbau. Der Nationale Normenkontrollrat lud die Normenkontrollräte aus Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen sowie die Clearingstellen aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zur Mitarbeit im Beirat seines gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt initiierten Projekts "Schneller zur Anlagengenehmigung" ein. Ziel des Projektes ist es, die wichtigsten Gründe für Verfahrensverzögerungen und praxisbezogene Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung zu identifizieren. Im Fokus stehen die Genehmigungsbehörden vor Ort.

    Vorsitzende des Sächsischen Normenkontrollrates Birgit Munz: »In den Beratungen bestand Einigkeit, dass Bürokratieabbau, Digitalisierung und bessere Rechtsetzung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene kein Selbstzweck sind, sondern langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität Deutschlands sichern. Die Normenkontrollräte und Clearingstellen wollen hierbei ihren Sachverstand bündeln und ihre Zusammenarbeit vertiefen. Die unmittelbaren Informationen über die zahlreichen Projekte und Studien im Bund und in den Ländern und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen an die Politik haben den Mitgliedern des Sächsischen Normenkontrollrats wertvolle Anregungen für die eigene Arbeit gegeben.«

    Medieninformation vom 10. Juli 2023

    Bürokratieabbau: Jahresbericht 2022 des Sächsischen Normenkontrollrats vorgelegt

    Das Jahr 2022 war das erste Jahr der Tätigkeit des Sächsischen Normenkontrollrats in seiner neuen personellen Zusammensetzung. Die Mitglieder nutzten dieses Jahr, um mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Kammern, Vereine, Verbände, mit Ministerinnen und Ministern sowie den sächsischen Regierungsfraktionen ins Gespräch zu kommen und Möglichkeiten des Bürokratieabbaus zu erörtern. Zudem hat der Sächsische Normenkontrollrat erstmals ein Gutachten in Auftrag gegeben - zu Möglichkeiten des Bürokratieabbaus im Sächsischen Vergaberecht unter besonderer Berücksichtigung der Unternehmen aus dem sächsischen Handwerk.

    Im Jahr 2022 hat der Sächsische Normenkontrollrat zu insgesamt 57 Gesetz- und Verordnungsentwürfen eine Stellungnahme abgegeben. Ob die Gesetzesfolgen neuer Regelungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch das zuständige Ministerium nachvollziehbar dargestellt wurden, prüfte der Sächsische Normenkontrollrat im Jahr 2022 unter anderem für das Dolmetschergesetz und die Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen.

    Vorsitzende Birgit Munz: »2022 war ein von vielen weltpolitischen Krisen geprägtes Jahr, deren Bewältigung auch in Sachsen die Kräfte und Aufmerksamkeit der Politik zwangsläufig auf sich gezogen hat. Aber auch in dieser für die Verantwortlichen besonders herausfordernden Zeit ist es notwendig, die Bemühungen um die Reduzierung bürokratischer Hemmnisse nicht zu vernachlässigen; denn praxistaugliche Gesetze und eine leistungsfähige Verwaltungsstruktur sind Voraussetzung dafür, dass ein Land auch in Krisenzeiten sicher regiert werden kann.«

    Durch die vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüften Rechtsnormen kam es im Berichtszeitraum zu jährlichen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in Höhe von 7,6 Mio. Euro. Dem standen jährliche Entlastungen in Höhe von 2,5 Mio. Euro gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies nur einen moderaten Anstieg des neu hinzugekommenen jährlichen Erfüllungsaufwands. Zudem fielen im Jahr 2022 einmalige Belastungen in Höhe von 92,3 Mio. Euro an. Gleichzeitig kam es zu einmaligen Entlastungen in Höhe von 75,7 Mio. Euro. Dies sind starke Veränderungen beim einmaligen Erfüllungsaufwand - mit der Mietpreisbegrenzungsverordnung ging eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu Lasten der Wirtschaft.

    Hintergrund:
    Seit 1. Januar 2016 sind die Ressorts gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Normenkontrollratsgesetz verpflichtet, bei der Erstellung von Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, soweit eine Befassung der Staatsregierung erforderlich ist, den Erfüllungsaufwand im Sinne des § 2 des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes zu ermitteln. Der Erfüllungsaufwand umfasst danach den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche durch die Befolgung einer Vorschrift bei den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen.

    Der Sächsische Normenkontrollrat erstattet der Staatsregierung jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht ist einsehbar unter: http://www.justiz.sachsen.de/content/5130.htm

    Medieninformation vom 21. Oktober 2022

    Normenkontrollräte des Bundes und der Länder fordern den Abbau unnötiger Bürokratie

    Gemeinsame Erklärung der Normenkontrollräte verabschiedet

    Die Normenkontrollräte und Clearingstellen Mittelstand des Bundes und der Länder kamen am 17. und 18. Oktober 2022 in Berlin zusammen. Im Ergebnis der Beratungen verabschiedeten der Nationale Normenkontrollrat sowie die Normenkontrollräte aus Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen eine gemeinsame Erklärung. Darin mahnen sie gerade in Krisenzeiten eine besondere Pflicht zum Bürokratieabbau an.

    Aus Sicht der Normenkontrollräte verzehrt unnötige Bürokratie Ressourcen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden. Daher müssen die Wirkungen von Gesetzen besser abgeschätzt und überprüft werden. Regelungen müssen in der Praxis funktionieren. Dafür sollte ein möglichst frühzeitiger Austausch mit den Betroffenen erfolgen. Der Nationale Normenkontrollrat und die Normenkontrollräte der Länder haben vereinbart, ihre Zusammenarbeit auf diesen Gebieten zu vertiefen.

    Vorsitzende des Sächsischen Normenkontrollrates Birgit Munz: »Die Normenkontrollräte des Bundes und der Länder haben die gemeinsame Überzeugung, dass Politik und Verwaltung sich ambitionierte Ziele bei der Vermeidung und beim Abbau unnötiger Bürokratie setzen müssen. Dies fördert Zufriedenheit und Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern, senkt die Belastungen für Wirtschaftsunternehmen und trägt zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat bei.«

    Gemeinsame Erklärung (Link zum Medienservice):

    https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1056364

    Medieninformation vom 18. Juli 2022

    Bürokratieabbau: Jahresbericht 2021 des Sächsischen Normenkontrollrats vorgelegt

    Der Sächsische Normenkontrollrat hat seinen Jahresbericht 2021 vorgelegt.

    Das Jahr 2021 war für den Sächsischen Normenkontrollrat ein Jahr der Veränderungen. Zum einen wurden seine Aufgaben deutlich erweitert. Zum anderen hat sich die personelle Zusammensetzung verändert. Neben der Vorsitzenden, Birgit Munz, haben die stellvertretende Vorsitzende Barbara Ludwig, Bernd Günther, Prof. Dr. Isabelle Jänchen, Prof. Dr. Jutta Stumpf-Wollersheim und Mischa Woitscheck an die Arbeit ihrer Vorgänger angeknüpft.

    Im Jahr 2021 hat der Sächsische Normenkontrollrat zu insgesamt 63 Gesetz- und Verordnungsentwürfen eine Stellungnahme abgegeben. Ob die Gesetzesfolgen neuer Regelungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch das zuständige Ministerium nachvollziehbar dargestellt wurden, prüfte der Sächsische Normenkontrollrat im Jahr2021 unter anderem für das Vierte Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung und das Sächsische Transparenzgesetz.

    Vorsitzende Birgit Munz: »Die Arbeit des Sächsischen Normenkontrollrats und seine wiederholten Mahnungen zur Reduzierung von Bürokratiebelastungen und Erfüllungsaufwand waren und sind kein Selbstzweck. Praxistaugliche Gesetze und eine leistungsfähige Verwaltung sind vielmehr Maßstäbe, an denen sich der Rechtsstaat in den Augen seiner Bürgerinnen und Bürger messen lassen muss.«

    Durch die vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüften Rechtsnormen kam es im Berichtszeitraum zu jährlichen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in Höhe von 64,4 Mio. Euro. Demgegenüber standen jährliche Entlastungen in Höhe von 6,4 Mio. Euro. Zudem fielen im Jahr 2021 einmalige Belastungen in Höhe von 54,1 Mio. Euro an - es kam lediglich zu einmaligen Entlastungen in Höhe von 15,1 Mio. Euro.

    Der jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Kommunen stieg im Jahr 2021 nur leicht an. Im Bereich der Wirtschaft und der Verwaltung des Freistaats setzte sich hingegen der Trend seit 2019 fort, dass der jährliche Erfüllungsaufwand stark ansteigt. Insgesamt liegt der Mehraufwand noch höher, da zahlreiche Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht dargestellt wurden.

    Hintergrund:
    Seit 1. Januar 2016 sind die Ressorts gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Normenkontrollratsgesetz verpflichtet, bei der Erstellung von Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, soweit eine Befassung der Staatsregierung erforderlich ist, den Erfüllungsaufwand im Sinne des § 2 des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes zu ermitteln. Der Erfüllungsaufwand umfasst danach den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche durch die Befolgung einer Vorschrift bei den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen.

    Der Sächsische Normenkontrollrat erstattet der Staatsregierung jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht ist einsehbar unter: http://www.justiz.sachsen.de/content/5130.htm

    Medieninformation vom 20. Juli 2021

    Bürokratieabbau: Jahresbericht 2020 des Sächsischen Normenkontrollrates vorgelegt

    Der Sächsische Normenkontrollrat hat seinen Jahresbericht 2020 vorgelegt.

    Im Jahr 2020 hat der Sächsische Normenkontrollrat zu insgesamt 26 Gesetz- und Verordnungsentwürfen eine Stellungnahme abgegeben. Ob die Gesetzesfolgen neuer Regelungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch das zuständige Ministerium nachvollziehbar dargestellt wurden, prüfte der Sächsische Normenkontrollrat im Jahr 2020 unter anderem für das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes.

    Vorsitzender Michael Czupalla: "Der Sächsische Landtag hat dem Sächsischen Normenkontrollrat im Jahr 2020 neue Kompetenzen übertragen. Ab dem Jahr 2021 ist nunmehr bei sämtlichen Rechtsverordnungen der Erfüllungsaufwand darzustellen. Es darf jetzt aber nicht allein bei einer transparenten Darstellung aller Gesetzes- und Verordnungsfolgen bleiben. Vielmehr muss die Staatsregierung aktiv Maßnahmen gegen den stetigen Anstieg des Erfüllungsaufwandes ergreifen".

    Durch die im Berichtszeitraum vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüften Rechtsnormen ist der quantifizierte jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung um insgesamt 30,7 Mio. Euro gestiegen. Zudem wurde im Jahr 2020 ein quantifizierter einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 27,1 Mio. Euro ausgelöst. Dies ist der höchste Anstieg innerhalb eines Jahres seit Bestehen des Sächsischen Normenkontrollrates. Insbesondere für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft kam es zu einem bisher nicht dagewesenen Kostenanstieg. Insgesamt liegt der Mehraufwand noch höher, da die Kosten der Corona-Schutz-Verordnungen durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht dargestellt wurden.

    Der Jahresbericht 2020 ist der letzte Jahresbericht der sechs Gründungsmitglieder. Deren zweite Amtszeit endet im Oktober 2021.

    Hintergrund:

    Seit 1. Januar 2016 sind die Ressorts gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Normenkontrollratsgesetz verpflichtet, bei der Erstellung von Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, soweit eine Befassung der Staatsregierung erforderlich ist, den Erfüllungsaufwand im Sinne des § 2 des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes (SächsNKRG) zu ermitteln. Der Erfüllungsaufwand umfasst danach den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche durch die Befolgung einer Vorschrift bei den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen.

    Der Sächsische Normenkontrollrat erstattet der Staatsregierung jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht ist einsehbar unter: https://www.justiz.sachsen.de/content/5130.htm

    Medieninformation vom 21. Juli 2020

    Bürokratieabbau: Jahresbericht 2019 des Sächsischen Normenkontrollrates vorgelegt

    Der Sächsische Normenkontrollrat hat seinen Jahresbericht 2019 vorgelegt.

    Im Jahr 2019 hat der Sächsische Normenkontrollrat zu insgesamt 19 Gesetz- und Verordnungsentwürfen eine Stellungnahme abgegeben. Ob die Gesetzesfolgen neuer Regelungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch das zuständige Ministerium nachvollziehbar dargestellt wurden, prüfte der Sächsische Normenkontrollrat im Jahr 2019 unter anderem für das Gesetz zur Neuordnung der Informationssicherheit im Freistaat Sachsen.

    Vorsitzender Michael Czupalla: »Der Sächsische Normenkontrollrat hat der Staatsregierung im Jahr 2019 zehn Gedanken zur Weiterentwicklung des Bürokratieabbaus im Freistaat Sachsen unterbreitet. Unter anderem fordert er eine entsprechende Strategie der Staatsregierung. Bürokratieabbau setzt voraus, dass die Folgen neuer Regelungen bekannt sind. Deshalb lehnt der Sächsische Normenkontrollrat die Einschränkung der transparenten Darstellung aller Kostenfolgen neuer Regelungen - wie von einem Evaluationsgutachten vorgeschlagen - ab. Vielmehr sollte gerade angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage der Bürokratieabbau verstärkt angegangen werden."

    Durch die im Berichtszeitraum vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüften Rechtsnormen ist der quantifizierte jährliche Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung um insgesamt 5,6 Mio. Euro gestiegen. Zudem wurde im Jahr 2019 ein quantifizierter einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 1,6 Mio. Euro ausgelöst. Die gestiegenen jährlichen Belastungen trafen dabei vor allem die Verwaltung des Freistaates und die sächsischen Kommunen. Insgesamt liegt der Mehraufwand noch höher, da die vollständigen Kosten zahlreicher Regelungen nicht genau ermittelt werden konnten bzw. kein Prüfungsrecht des Sächsischen Normenkontrollrates bestand.

    Im Jahr 2019 wurden durch die Staatsregierung zudem erneut Vorschläge des Sächsischen Normenkontrollrates zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung umgesetzt. Beispielsweise wurden für die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen aufgrund eines Hinweises des Sächsischen Normenkontrollrates neben dem Datenaustauschstandard XRechnung auch andere, bereits in der Wirtschaft genutzte, Standards zugelassen.

    Hintergrund:
    Seit 1. Januar 2016 sind die Ressorts gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Normenkontrollratsgesetz verpflichtet, bei der Erstellung von Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, soweit eine Befassung der Staatsregierung erforderlich ist, den Erfüllungsaufwand im Sinne des § 2 des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes (SächsNKRG) zu ermitteln. Der Erfüllungsaufwand umfasst danach den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche durch die Befolgung einer Vorschrift bei den Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen.

    Medieninformation vom 18. Juni 2019

    Bürokratieabbau: Jahresbericht 2018 des Sächsischen Normenkontrollrates vorgelegt

    Der Sächsische Normenkontrollrat hat seinen Jahresbericht 2018 vorgelegt.

    Im Jahr 2018 hat der Sächsische Normenkontrollrat zu 24 Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen eine Stellungnahme abgegeben, darunter der Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Polizeirechts und der Gesetzentwurf zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität. Der Sächsische Normenkontrollrat prüft die Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Regelungen für die Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung und unterstützt die Staatsregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung.

    Vorsitzender Michael Czupalla: "Der Sächsische Normenkontrollrat hat 2018 zahlreiche Vorschläge zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung unterbreitet, die von der Staatsregierung teilweise aufgegriffen wurden. Unter anderem im Zuge der Änderung des Waldgesetzes und der Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung konnten so unnötige Folgekosten vermieden und Bürger, Wirtschaft, Kommunen sowie die Behörden des Freistaates entlastet werden. Dies zeigt, dass die Einrichtung des Sächsischen Normenkontrollrates, welcher als unabhängiges Gremium die Vorhaben der Staatsregierung aus einer anderen Perspektive betrachtet, richtig und sinnvoll war."

    Durch die im Berichtszeitraum vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüften Rechtsnormen ist der quantifizierte jährliche Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung um 3,8 Mio. Euro gestiegen. Bis zum Jahr 2023 steigt dieser um weitere 3 Mio. Euro und 6.000 Stunden. Zudem wurde im Jahr 2018 ein quantifizierter einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 37,4 Mio. Euro und 15.000 Stunden ausgelöst. Daneben verursachen die im Berichtszeitraum geprüften Vorhaben im Jahr 2019 quantifizierten einmaligen Erfüllungsaufwand in Höhe von 5,5 Mio. Euro und 5.000 Stunden sowie im Jahr 2020 in Höhe von 2 Mio. Euro und 8.000 Stunden. Insgesamt liegt der Mehraufwand noch höher, da die vollständigen Kosten zahlreicher Regelungen nicht genau ermittelt werden konnten bzw. kein Prüfungsrecht des Sächsischen Normenkontrollrates bestand.

    Hintergrund:

    Seit 1. Januar 2016 sind die Ressorts gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Normenkontrollratsgesetz verpflichtet, bei der Erstellung von Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, soweit eine Befassung der Staatsregierung erforderlich ist, den Erfüllungsaufwand im Sinne des § 2 des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes (SächsNKRG) zu ermitteln. Der Erfüllungsaufwand umfasst danach den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche durch die Befolgung einer Vorschrift bei den Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen.

    Der Sächsische Normenkontrollrat erstattet der Staatsregierung jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit.

    Medieninformation vom 21. August 2018

    Bürokratieabbau: Jahresbericht 2017 des Sächsischen Normenkontrollrates vorgelegt

    Der Sächsische Normenkontrollrat hat seinen Jahresbericht 2017 vorgelegt und zieht grundsätzlich eine positive Bilanz. Die Darstellung des Erfüllungsaufwandes und deren Prüfung durch den Sächsischen Normenkontrollrat führen zu mehr Transparenz für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung über die Kostenfolgen von neuen Vorschriften.

    Im Jahr 2017 wurden dem Sächsischen Normenkontrollrat durch die Staatsregierung 23 Regelungen zur Prüfung vorgelegt. Darunter befanden sich beispielsweise ein Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Transplantationsgesetzes, ein Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalrechts sowie ein Gesetzentwurf zur Krebsregistrierung.

    Vorsitzender Michael Czupalla: "Ein Merkmal guter Gesetzgebung ist es, die Auswirkungen genau zu kennen, denn nur so kann unnötige Bürokratie vermieden werden. Die Staatsregierung und der Sächsische Normenkontrollrat arbeiten gemeinsam an einer transparenten Darstellung der Kostenfolgen bei neuen Vorschriften, damit auch für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung nachvollziehbar ist, welche Auswirkungen die neuen Regelungsvorhaben auslösen. Im Jahr 2017 ist dies noch nicht bei allen Regelungen gelungen, aus diesem Grund sind hierfür 2018 weitere Bestrebungen erforderlich."

    Durch die im Berichtszeitraum vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüften Regelungen ist der quantifizierbare jährliche Erfüllungsaufwand für Bürger um ca. 260 Stunden angestiegen. Auf die Wirtschaft kam ein zusätzlicher jährlicher Personal- bzw. Sachaufwand in Höhe von 310.000 Euro bzw. 40.000 Euro zu. Am stärksten betroffen war die Verwaltung. Auf Freistaat und Kommunen entfielen ein zusätzlicher jährlicher Personalaufwand in Höhe von ca. 3,87 Mio. Euro und ein zusätzlicher jährlicher Sachaufwand in Höhe von 1,53 Mio. Euro. Zudem wurde für Wirtschaft und Verwaltung ein quantifizierbarer einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 10,44 Mio. Euro ausgelöst. Insgesamt liegt der Mehraufwand noch höher, da die vollständigen Kosten zahlreicher Regelungen nicht genau ermittelt werden konnten. Der Sächsische Normenkontrollrat hat zudem Vorschläge zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung unterbreitet.

    Der Sächsische Normenkontrollrat begrüßt, dass auch in Baden-Württemberg ein Normenkontrollrat auf Landesebene eingerichtet wurde.

    Hintergrund:

    Seit 1. Januar 2016 sind die Ressorts gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Normenkontrollratsgesetz verpflichtet, bei der Erstellung von Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, soweit eine Befassung der Staatsregierung erforderlich ist, den Erfüllungsaufwand im Sinne des § 2 des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes (SächsNKRG) zu ermitteln. Der Erfüllungsaufwand umfasst danach den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche durch die Befolgung einer Vorschrift bei den Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen.

    Der Sächsische Normenkontrollrat erstattet der Staatsregierung jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit.

    Medieninformation vom 24. Mai 2017

    Bürokratieabbau: Jahresbericht 2016 des Sächsischen Normenkontrollrates vorgelegt

    Der Sächsische Normenkontrollrat hat seinen Jahresbericht 2016 vorgelegt. Im Berichtszeitraum wurdem dem Sächsischen Normenkontrollrat vierzehn Regelungsvorhaben der Staatsregierung vorgelegt.

    Er hat neun Stellungnahmen zu Entwürfen von Landesgesetzen sowie drei Stellungnahmen zu Entwürfen von Rechtsverordnungen abgegeben. Darunter befanden sich beispielsweise das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen, das Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes und das Gesetz zur Neuregelung der Berufsakademie im Freistaat Sachsen und Aktualisierung von gesetzlichen Regelungen für den tertiären Bildungsbereich. In zwei Fällen hat der Sächsische Normenkontrollrat auf eine Stellungnahme verzichtet, weil er selbst betroffen war bzw. weil es sich beim Entwurf eines Gesetzes zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen um eine weitgehend regelgebundene Gesetzessystematik handelte.

    Vorsitzender Michael Czupalla: "Das Prüfungsrecht des Sächsischen Normenkontrollrates ist im Vergleich zum Prüfungsrecht des Nationalen Normenkontrollrates eingeschränkt. Der Sächsische Normenkontrollrat hat daher eine Ergänzung des Prüfungsrechtes vorgeschlagen."

    Durch die im Berichtszeitraum vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüften Rechtsnormen ist der quantifizierbare jährliche Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung um ca. 38.000 Stunden, ca. 2,2 Mio. Euro sowie 406 Stellen angestiegen. Zudem wurde für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung ein quantifizierbarer einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 5,3 Mio. Euro und ca. 1.600 Stunden ausgelöst. Betroffen waren hauptsächlich der Freistaat und die Kommunen. Der Sächsische Normenkontrollrat hat der Staatsregierung Vorschläge zur Verringerung des Erfüllungsaufwandes unterbreitet.

    Der Sächsische Normenkontrollrat begrüßt die Verlängerung seines Auftrages bis zum 30. Juni 2020 durch den Sächsischen Landtag. In seinem Jahresbericht war der Sächsische Normenkontrollrat zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Bewertung seiner Arbeit aufgrund der Kürze der bisherigen Tätigkeit noch nicht möglich ist.

    Andere Bundesländer, zum Beispiel Baden-Württemberg, zeigen Interesse für die Arbeit des Sächsischen Normenkontrollrates und prüfen die Einrichtung landeseigener Normkontrollräte für ihre Bundesländer.

    Hintergrund:
    Seit 1. Januar 2016 sind die Ressorts gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Normenkontrollratsgesetz verpflichtet, bei der Erstellung von Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, soweit eine Befassung der Staatsregierung erforderlich ist, den Erfüllungsaufwand im Sinne des § 2 des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes (SächsNKRG) zu ermitteln. Der Erfüllungsaufwand umfasst danach den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche durch die Befolgung einer Vorschrift bei den Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen.

    Der Sächsische Normenkontrollrat erstattet der Staatsregierung jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit.

    Medieninformation vom 4. Dezember 2015

    Bürokratieabbau: Sächsischer Normenkontrollrat nimmt Arbeit auf

    Welche Kosten verursachen einzelne Gesetze für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung? Lassen sich diese Kosten senken? Mit diesen Fragen befasst sich der Sächsische Normenkontrollrat, dessen Mitglieder gestern zur konstituierenden Sitzung zusammengekommen sind.

    Vorsitzender des Sächsischen Normenkontrollrates ist der langjährige Landrat Michael Czupalla. Zu seinem Stellvertreter wurde Prof. Dr. Michael Schefczyk gewählt, der Inhaber des Lehrstuhls für Entrepreneurship und Innovation an der Technischen Universität Dresden ist. Weitere Mitglieder sind Andreas Bösl, Präsidiumsmitglied beim Verband der Sächsischen Wirtschaft und geschäftsführender Gesellschafter der BTOe - Bergbau und Tiefbau GmbH, André Jacob, geschäftsführendes Präsidialmitglied des Sächsischen Landkreistages, Ralf Leimkühler, stellvertretender Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages sowie Hanjo Lucassen, der von 1992 bis 2010 Vorsitzender des DGB Sachsen und von 1999 bis 2004 Mitglied des Sächsischen Landtages war.

    Vorsitzender Michael Czupalla: "Der Freistaat Sachsen schafft als erstes Bundesland einen Normenkontrollrat auf Landesebene nach dem Vorbild des Nationalen Normenkontrollrates. Ich hoffe, dass Sachsen sowohl beim Abbau bestehender als auch beim Vermeiden neuer Bürokratiekosten ähnliche Fortschritte wie der Bund erzielen kann."

    Hintergrund:
    Der Sächsische Normenkontrollrat hat die Aufgabe, die Staatsregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der Rechtsetzung zu unterstützen. Er prüft die Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Regelungen für Bürger, Wirtschaft, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen, und die öffentliche Verwaltung. Das Sächsische Normenkontrollratsgesetz ist zunächst bis Juli 2017 befristet.

    Der Sächsische Normenkontrollrat besteht aus sechs Mitgliedern, aus den Bereichen Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und den Kommunen entstammen. Die Mitgliedschaft im Sächsischen Normenkontrollrat ist ein Ehrenamt. Die Mitglieder erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung.

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