1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Inhalt

Sächsischer Normenkontrollrat

Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften führen oft zu Folgewirkungen, die Verwaltung, Unternehmen und Bürgern zusätzliche Kosten aufbürden. Ziel der Sächsischen Staatsregierung ist es, »unnötige« Kosten und bürokratische Hürden von Anfang an - bereits bei der Schaffung neuer oder der Änderung bestehender Regelungen - soweit wie möglich zu vermeiden und somit staatliche Regelungen auf das erforderliche Maß zu beschränken und die Qualität neuer Regelungen zu verbessern.

Dafür wurde der Sächsische Normenkontrollrat eingerichtet. Er ist ein verwaltungsexternes, unabhängiges Gremium, das die Sächsische Staatsregierung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Bürokratieabbau und der besseren Rechtsetzung unterstützt.

Ab 1. Januar 2016 muss das jeweilige Fachressort bei der Vorlage von Entwürfen von Gesetzen oder Rechtsverordnungen an das Kabinett die Kosten und den Zeitaufwand, die durch die Befolgung einer Vorschrift den Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen, ermitteln und detaillierter als bisher darstellen. Der Sächsische Normenkontrollrat prüft diese Darstellung. Damit sollen notwendige Belastungen transparent und nicht notwendige Belastungen vermieden werden, so dass am Ende möglichst unbürokratische Regelungen stehen.