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Aufgaben

Vollzugsziel

Das Strafvollzugsgesetz formuliert als Ziel des Strafvollzuges die Resozialisierung des Gefangenen. Dieser soll befähigt werden, nach der Entlassung ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu führen. Dies gilt sinngemäß auch für den Vollzug von Jugendstrafen nach dem Sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetz, das zum
1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Hierzu bieten die Justizvollzugsanstalten eine breite Palette an Behandlungs- und Hilfsmaßnahmen an. Der Strafvollzug hat darüber hinaus die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten der Gefangenen während der Verbüßung der Freiheitsstrafe zu schützen. Neben dem Vollzug von Freiheitsstrafen an Erwachsenen und Jugendlichen sind die Justizvollzugsanstalten u.a. für den Vollzug von Sicherungsverwahrung, Untersuchungs- und Abschiebehaft zuständig.

    Resozialisierung und Sicherheit

    Der sächsische Justizvollzug sieht Resozialisierung und Sicherheit der Bevölkerung nicht als Gegensätze, sondern als zwei sich ergänzende Komponenten eines erfolgreichen Vollzuges.

    Ein Hauptaugenmerk der Vollzugspolitik im Freistaat Sachsen liegt auf der Sicherheit der Bevölkerung vor inhaftierten Straftätern, wobei eine erfolgreiche Resozialisierungsarbeit den besten Schutz vor weiteren Straftaten bietet. Die auch im Justizvollzug in immer kürzeren Zeitabständen auftretenden Veränderungen (z.B. der Anteil ausländischer und jugendlicher Gefangener, Zunahme des Drogenkonsums und die Art der verwendeten Drogen) verlangen flexibles und vorausschauendes Handeln.

    Mit erheblichen Anstrengungen sind die baulichen und technischen Sicherheitseinrichtungen der sächsischen Justizvollzugsanstalten auf ein hohes Niveau gebracht worden. Zur Gewährleistung dieses hohen Sicherheitsstandards hat maßgeblich auch die Sicherheitsgruppe Justizvollzug beigetragen. Sie führt regelmäßig Sicherheitsüberprüfungen in allen sächsischen Justizvollzugsanstalten durch. Müssen Gefangene zu Gerichten oder medizinischer Betreuung außerhalb der Anstalt gebracht werden, wird sorgfältig geprüft, ob und ggfs. welche besonderen Sicherungsmaßnahmen - z.B. Fesselung - erforderlich sind. Den Transport von besonders gefährlichen Gefangenen übernimmt die Sicherheitsgruppe.

    Zur Gesamtheit der vorbeugenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung gehört ein ständig erweitertes Programm der Aus- und Fortbildung. Dieses bietet den Mitarbeitern auch zusätzliche Angebote zur Erhöhung ihrer sozialen und fachlichen Kompetenz. So gehört beispielsweise eine Fremdsprachenausbildung (polnisch oder tschechisch) zur Laufbahnausbildung des mittleren Vollzugsdienstes. Hinzu kommen spezifische Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, z.B. zum Erstsprecher bei Geiselnahmen.