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Arbeitsbedingungen


Die Bedingungen, unter denen der Gefangene in Haft arbeitet, sollen - wie auch in den übrigen Bereichen des Vollzugslebens - den Bedingungen in Freiheit entsprechen, um dem Gefangenen den späteren Übergang in die Freiheit zu erleichtern. Zielrichtung des Angleichungsgrundsatzes sind zum einen die von der Vollzugsverwaltung unterbreiteten Arbeitsangebote in modern eingerichteten, zum Teil zertifizierten Betrieben und Werkstätten.

Andererseits erhalten die Gefangenen für die geleistete Arbeit, ähnlich wie in Freiheit, ein Arbeitsentgelt und haben Anspruch auf Erholungsurlaub. Neben dem regulären Arbeitsentgelt können dem Gefangenen für Arbeit unter erschwerenden Bedingungen, zu ungünstigen Zeiten (z.B. bei Wochenendarbeit) oder für Überstunden Zulagen gewährt werden. Daneben ist die Gewährung von Leistungszulagen für besonders leistungsorientierte Gefangene möglich. Vom Arbeitsentgelt der Gefangenen wird die Arbeitslosenversicherung einbehalten, welche zusammen mit dem Arbeitgeberanteil der Justizvollzugsanstalt an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt wird.

Die Arbeitszeit der Gefangenen richtet sich nach der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst, d.h. die Gefangenen arbeiten in der Regel von Montag bis Freitag bis zu 8 Stunden täglich.

Während der Arbeit sind die Gefangenen über die gesetzliche Unfallversicherung unfallversichert. Die Einhaltung der Arbeitsschutzrichtlinien und der gesetzlichen Vorgaben zum Unfallschutz wird durch die anstaltseigenen Fachkräfte für Arbeitsicherheit überwacht.