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5. Epoche ab 1990

moderner Haftraum © Stefan Schanz

5. Epoche ab 1990

In den sechs Jahrzehnten der Epochen 2 bis 4 von Bautzen I ist viel Unrecht geschehen. Dies verpflichtet in Gegenwart und Zukunft zu einer humanen Vollzugsgestaltung. Gefangene sollen korrekt und fair behandelt werden. Sie sollen befähigt werden, ein Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung zu führen. Dies dient dem Schutz des Bürgers vor weiteren Straftaten. Über 100 Jahre nach der Errichtung der Anstalt hat der Bautzener Justizvollzug wieder zu den Wurzeln im Anfang des 20. Jahrhunderts zurückgefunden, die Bautzen drei Jahrzehnte positiv bekannt machen.

Um einen Justizvollzug, der den Gefangenen zugewandt ist, gestalten zu können, bedarf es selbstverständlich entsprechender baulicher Gegebenheiten. Mit großer Unterstützung des Freistaates Sachsen ist es gelungen, die JVA Bautzen dementsprechend baulich herzurichten. Mit der baulichen Umgestaltung ist natürlich auch beim Personal ein neuer Geist eingezogen.

Entsprechend des Einigungsvertrages zur Herstellung der Vereinigung Deutschlands sind nur die Bediensteten übernommen worden, welche den Überprüfungen der Maßgaben dieses Vertrages entsprochen haben.

Bauliche Maßnahmen ab 1991 in der Anstalt betrafen:

  • Abriss von Gebäuden sowie diverser Zäune mit einer Länge von ca. 3,5 km Länge,
  • Errichtung eines Sicherheitszaunes und einer Videoüberwachungsanlage zur Verstärkung der Außensicherung,
  • Erneuerung der Frischwasserleitungen im Gelände und der Abwasserkanalisation,
  • Errichtung einer Energiezentrale mit Dampferzeuger auf Gas Basis für die Küche und Wäscherei,
  • Sanierung der Küche und Wäscherei, Sanierung von Dächern,
  • Errichtung von zwei Sportfeldern,
  • Renovierung des Innern der Anstaltskirche,
  • Sanierung des Hafthauses III,
  • Errichtung einer Trafostation und eines Notstromaggregates innerhalb der Anstalt,
  • Neubau des Torhauses, der KFZ-Schleuse und der Zufahrt der JVA,
  • Neubau einer offenen Abteilung mit 42 Plätzen vor der Anstaltsmauer,
  • Bau einer Turnhalle,
  • Errichtung einer neuen Anstaltsmauer bestehend aus drei verschiedenen Teilabschnitten – wohl einmalig in Deutschland,
  • Komplette Neugestaltung der Außenanlage, einschließlich der Wege und Straßen unter Aufnahme der historischen Pflasterung,
  • Rekonstruktion und Komplettumbau des Haufthauses I (Ostflügel, Westflügel, Nordflügel umgebaut zu modernen Funktionsbereichen),
  • Einrichtung eines Skulpturenparkes,
  • Umbau des Hauses II zu einer eigenständigen Abteilung Sicherungsverwahrung mit 40 Plätzen (Eröffnung im Jahr 2013),
  • Einrichtung von Haftraum- bzw. Zimmertelefonie im Haus I West und in der Sicherungsverwahrung – alle Hafträume sollen zukünftig über Haftraumtelefonie verfügen,
  • im Bau befindlich eine neue Anstaltsküche, deren Fertigstellung 2026 geplant ist,
  • Erweiterung der Sicherungsverwahrung um weitere 20 Plätze
    (ab viertem Quartal 2026),
  • nochmalige Erweiterung um 20 Plätze bei zu erwartender weiterer Erfordernis, einhergehend mit Versetzung der Anstaltsmauer nach außen,
  • die Rekonstruktion des Alten Torhauses im Anschluss, um dort eine Suchttherapiestation einrichten zu können.

Durch diese Baumaßnahmen ist die Zukunft der Anstalt mehr als gesichert. Die Baumaßnahmen werden bis mindesten 2030 ununterbrochen andauern. Für alle Beteiligten am Justizvollzug entstehen weiterhin attraktive Arbeitsbedingungen bzw. angenehme Unterbringungsbedingungen für die Strafgefangenen und Untergebrachten.

Stand: 21. November 2022

Die Autorenrechte, insbesondere für den historischen Teil befinden sich alleinig bei
Frank Hiekel.

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