Wäschepaket
Auf Antrag des Gefangenen wird durch die Kammerverwaltung eine Wäschepaket (max. 4 Stück im Jahr) genehmigt und ein dazugehöriges Inhaltsverzeichnis ausgehändigt.
Der Gefangene hat Personen, von denen er ein Wäschepaket erwartet, darauf hinzuweisen, dass jedes Paket nur die im Inhaltsverzeichnis angegebenen Wäschestücke und dieses Inhaltsverzeichnis enthält sowie den Absender erkennen lässt.
Das Wäschepaket darf keine anderen Gegenstände, Sachen und schriftliche Mitteilungen - außer dem Inhaltsverzeichnis - enthalten.
Die Außenmaße von 40x40x50cm sind nicht zu überschreiten.
Wäschepakete können per Post versandt oder im Rahmen der Besuchsdurchführung, von Montag bis Samstag entgegengenommen werden.
Jedes Wäschepaket muss durch die JVA Görlitz genehmigt und als Paket erkenntlich sein. Bitte keine Reisetaschen oder ähnliche Behältnisse versenden.
Um Verzögerungen bei der Zustellung zu vermeiden, muss bei der Übersendung des Paketes mit der Post die Zustellgebühr vom Absender beglichen werden.
Nicht genehmigten Paketen, sowie Paketen mit fehlender Zustellgebühr wird die Annahme verweigert.
Verbotene Gegenstände werden zur Habe des Gefangenen genommen, zurückgesandt oder dem Absender übergeben.